Moritz
Hallo Moritz,
ich arbeite in der QS und bin nicht für Vorgaben zuständig. Ich muß lediglich die fertigen Teile auf die Vorgaben prüfen. Mir ist es aus dieser objektiven Sicht, daher gleich ob die gröbere oder engere Toleranz zum tragen kommt. Ich muß nur wissen, welche Toleranz ich anwenden muß.
Gruß
Tolk
…sag ich doch…
@ Schniker:
Im Grunde sehe ich die Sache genauso. Im Zweifel sollte man die engere Toleranz einhalten.
Eine Fertigungszeichnung muss immer den Zustand des fertigen Teils vorweisen. Das bedeutet, dass ich im Zweifelsfall eine zusätzliche Toleranz angeben muss. Welche Toleranz erwartest Du denn nun von Deinem Lieferanten? Ich gehe mal davon aus, dass er keine hellseherischen Fähigkeiten besitzt.
Gruß
Wolfgang
…..dass Unwissen nicht vor Strafe schützt (Gesetze und Richtlinien sind eine Holschuld). …..
Hallo alblondie,
Dein Argument ist grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings kann das doch wohl nur bei einem konkreten Auftrag zutreffen. Unsere Kunden gehen aber von einer profilaktischen Abfrage aus.
Gruss Wolfgang
Hallo,
Du kannst die Aktualität der Werknorm sicherstellen, indem Du bei der Auftragsbestätigung den Dir vorliegenden Rev.-Stand angibst. Sollte dieser nicht aktuell sein, so muss der Kunde reagieren.
Viel Erfolg, Wolfgang