Verfasste Forenbeiträge

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  • monika.heinze
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    als Antwort auf: Tragen von Gehörschutz #46477

    nur leider ist die Lärmrichtlinie in Deutschland immer noch nicht umgesetzt. Der Gesetzgeber scheut sich den Betrieben die Lasten aufzulegen. Lärmschutz kostet Geld und 5 DB sind ne Menge Holz. Die Richtlinie ist bislang nur für öffentliche Bereiche verbindlich anzuwenden, sprich da wo der Amtsschimmel wiehert wirds leiser. Für alle anderen gilt nach wie vor die bisherige Regelung von 85 DB.

    Monika

    monika.heinze
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    bezüglich der EMV-Richtlinie besteht keine Kennzeichnungspflicht für ortsfeste Anlagen. Das bezieht sich aber wirklich und ausschließlich auf diese Richtlinie. Aber Vorsicht: aller Voraussicht nach wird am 20.7. ein neues EMV Gesetz verabschiedet und dann siehts schon wieder anders aus. Danach werden wohl etliche PC Karten aus den Regalen verschwinden, weil sie den EMV Anforderungen nicht mehr genügen und auch bei den ortsfesten Anlagen ändert sich einiges. Alle die mit EMV zu tun haben können schon mal die Bleistifte spitzen.

    Du musst halt schauen ob und welche Richtlinie du mit deinem Produkt einhalten musst und dann entsprechend handeln. Für Maschinen gilt mindestens die MRL. Meistens auch die Niederspannungs-RL, oft auch EMV-RL.

    Monika

    monika.heinze
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    40 % der Unfälle sind Wegeunfälle, also auf dem Hin- oder Rückweg. Darum fallen die demnächst nicht mehr unter die Kategorie Arbeitsunfall. Hat ne ganz schlaue Begründung: Die passieren ja nicht auf der Arbeit, also geht das auch nicht zu Lasten des Betriebes. Schließlich kann der nichts dafür, dass die Straße nicht i.O. ist.

    Monika

    monika.heinze
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    auch wenn es immer wieder anders dargestellt wird, Fakt ist und bleibt: auch eigengenutzte Maschinen müssen CE gekenntzeichnet werden. Das CE Zeichen ist doch nicht das Problem, das Problem ist die zwingend erforderliche Gefährdungsanalyse oder sind eure eigenen Mitarbeiter weniger wert als Dritte?

    Warum wendet ihr euch nicht mal an eure zuständige BG mit der Frage, die sagen euch gleich: muss.

    Im Falle eines Unfalls wird der Richter heute nur fragen: wo ist eure Gefährdungsbeurteilung? Fehlt die habt ihr ganz schlechte Karten. Und verwechselt das jetzt nicht mit der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz! Das sind zwei Paar Schuhe.

    Monika

    monika.heinze
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    Sifa gibts nicht mehr, nennt sich heute FASI und hat ausschließlich beratende Funktionen. Die Ganzen Vorschriften fallen im Zuge der EU Harmonisierung sukzessive weg. Viele gibts schon nicht mehr. Was auch gut ist. Dieser ganze Vorschriftenwirrwarr ist in anderen Ländern nie nötig gewesen.

    Für UV Strahlung gibts keine BGR. Wird in naher Zukunft wohl über das Gesetz zur „Optischen Strahlung“ geregelt. An dem wird grad gebastelt. Die EU Richtlinie gibts ja schon länger. Infos findeste du unter http://www.hvbg.de/d/bia/fac/strahl/uv_str_a.pdf
    Entscheidend ist immer der UVI (UV Index). Das UV Strahlung gefährlich ist hat letzt erst Mette Marrit festgestellt. Und die Scheinwerfer die die Ursache waren wurden von der BG anschließend überprüft und die haben klar nachgewiesen das die Strahlung zu hoch war.

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: Verdienst zu gering? #46263

    wenn du weder Akademiker noch Meister bist, kannst du dich eigentlich nicht über dein Gehalt beklagen. Viele Akademiker verdienen auch nicht das große Geld. Und QB und interne Auditoren gibts wie Sand am Meer. Wundert mich etwas das die IHK da Leute hat und den Kurs geben darf.

    Monika

    monika.heinze
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    wohl einen Ladenhüter erstanden. Ich würde auch auf eine zeitnahe Kalibrierung bestehen, schließlich bezahlst du das ja mit. Und das der Drehmomentschlüssel entspannt war steht ja auch nicht drauf. Was meiste wie es in 95 % aller Fälle aussieht mit entspannen. Da legt sich höchstens der Werker entspannt zurück ;-)

    Monika

    monika.heinze
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    klar, immer her damit

    monika.heinze
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    Drauf schreiben kannste doch was de willst. Wenn da 220 stehen stehen die eben da. Obs dann noch einer kauft ist was anderes.

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: Automobiler aufgemerkt ! #44770

    moin, moin,

    typisch deutsches Problem. In allen anderen Ländern die ich kenne, und ich hab schon in einigen gearbeitet, geht der/die Arbeitssuchende dort hin wo es Arbeit gibt. Nur der Deutsche hängt an seinem Häuschen und fährt dafür auch noch etliche Kilometerchen weit, tut alles um die globale Erwärmung anheizen und schreit dann Feinstaubalarm. Faselt von strukturschwachen Gebieten, ruft nach Subventionen. Ne Leute, so wird das nichts mehr mit diesem Staat. Kein Wunder das es beständig bergab geht.

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: MSA und R&R #44672

    und die Frage zum jahresschluss: was zum Teufel ist R&R und MSA und wo kann ich das nachlesen? Und wo brauche ich sowas? Als normal sterblicher bestimmt nicht.

    Monika

    monika.heinze
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    mein ehemaliger Chef musste auch Mitarbeitergespräche führen, war ihm von der Geschäftsleitung aufgedrückt worden. Fazit: Das ganze war ein Monolog seinerseits, der Mitarbeiter interessierte ihn eh nicht. Halt ein lästiges Übel und möglichst dumm zu halten. Meine Beurteilung durch ihn: alles super, aber wir können nicht alles gut bewerten und schreiben dir mal zwei negative Sachen rein, damit du was verbessern kannst. Auf sowas kann ich auch verzichten.

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: QM und Haftung #43917

    In Deutschland sitzen bislang immer nur die Geschäftsführer und Prokuristen auf der Bank. Das kann sich aber ändern. In Österreich saßen bei dem Seilzugunglück erstmals auch die Konstrukteure und Qualitäter mit auf der Bank. Da hat der Staatsanwalt gewaltig ausgeholt. Über richtig und falsch läßt sich streiten.

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: QM.prüfung #43916

    wo kann man denn dazu ne Umschulung machen? Wie lange läuft die denn und was kostet das?

    Monika

    monika.heinze
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    als Antwort auf: Maschinenaudit?? #43819

    Den Auftrag dafür haben wir erteilt. Wir wollen halt sicher sein, dass die Maschine in den vorgegebenen Toleranzen fertigen kann. Abweichungen werden von der überprüfenden Firma korregiert. Am Schluss der Arbeiten haben wir ein Abnahmeprotokoll gefahren mit dem wird die Einhaltung der Toleranzgrenzen bestätigt. Bestätigung durch den externen Prüfer und unseren internen Prüfer. Ich war bislang der Meinung, das es im Rahmen der Isozertifizierung erforderlich ist die Fertigungsmaschinen jedes jahr auf die Einhaltung der Toleranzen zu überprüfen bzw. wenn vorher Abweichungen festgestellt werden eben früher. Das verhält sich mit den Messmitteln doch auch so. Oder ist das ganze für die Iso überflüssig?

    Monika

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