Hallo QMler!
Nach Onlinerechercher, die ich auch schon hinter mir hatte:
Verantwortung:
Pflicht zum Einstehenmüssen für die Folgen des Handelns (auch der – pflichtwidrigen – Untätigkeit), der Aufgabenwahrnehmung. Ist untrennbar verbunden mit der Befugnis, sein Handeln selbst zu bestimmen, idR also insbesondere mit dem »Zeichnungsrecht. »Kongruenzprinzip.
Befugnis:
Berechtigung, Kompetenz etwas zu tun, insbesondere: »Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis (B. zur verbindlichen schriftlichen Entscheidung für die Behörde/den Betrieb).
Hoffe dir geholfen zu haben. Ich habe lediglich eine Matrix erstellt, bei der ich in Hauptverantwortlich und Stellvertretend verantwortlich unterschieden habe. Kommt aber natürlich auf den Betrieb an, in dem de bist…
MfG
Mick