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als Antwort auf: Outsourcing TS2 #36338
Hallo,
eine „verlängerte Werkbank“ ist ein externer Zulieferer. Laut TS16949 muß bei solchen eine Zertifizierung angestrebt werden. Manche Automobilkunden akzeptieren auch eine Zertifizierung von TIER2, TIER3,.. nach Mindeststandarts. Wie die DIN ISO 9001. Kurz: Eigenständige Firma gleich eigenes Zertifikat
Gruss
A.M.als Antwort auf: Auffinden geeigneter Toleranzen bei der MSA #36114Hallo,
was für ein Messverfahren wird verwendet?
Was sagt der Hersteller zur Kalibrierung bzw. MSA?
Ist das hochgefüllte Material reaktiv durch Wärme oder Scherspannungen?
Hat das Gerät eine Temperierung?
Gruss
A.M.als Antwort auf: Lieferantenbewertung-Punkte des Kunden als Q-Ziel? #36079Ja so etwas ist zulässig und von Kunden und Auditoren erwünscht.
Im Gegensatz zu schwammigen Formulierungen wie „Steigerung der Kundenzufriedenheit“ gibt es hier ein „messbares“ Ziel.
Allgemeinplätze gehören in die Q-Politik und messbare Vorhaben in die Q-Ziele.
Gruss
A.M.als Antwort auf: Coilgewicht wiegen oder errechnen? #36061Hallo,
falls das Gewicht zur Berechnung des Verkaufspreises herangezogen werden soll ist eine Berechnen ausgeschlossen. Dann MUSS gewogen werden. Und zwar mit einer geeichten Waage. Auch bei Transporten gibt es nur die Möglichkeit des Wiegens. Die Polizei schätzt das Gewicht eines LKWs ja auch nicht.
Gruss
A.M.als Antwort auf: Immer Freitags: Reklamationen! #36060Da gibt es nur einen Weg…
Ab 13 Uhr geht keiner mehr an das Telefon.als Antwort auf: Werkstoffatteste #36059Hallo,
ja die hat sich geändert.
Die Zeugnisse nach 3.1B sind aber noch üblich.
Es kommt eher darauf an was ihr von eurem Lieferanten verlangt.
Steht in den Bestellanforderungen noch 3.1B drin, so kann euch das keiner verbieten. Es ist Bestandteil einer Vereinbarung zwischen Lieferant und Kunde.
Eine Umstellung auf aktuelle Normen kann daher nur ein „Oportunity for improvement“ darstellen aber keine Hauptabweichung.
Gruss
A.M.als Antwort auf: Auditierung des Geschäftsführeres nach TS 16949 #36058Hallo Farnham,
deiner Frage entnehme ich mangelnde Erfahrungen in Auditierungen. Nichts für ungut aber für einen Anfänger stellt das einen fast nicht zu lösenden Spagat zwischen Geschäftsinteressen und Aufgabenerfüllung dar.
Schlage deinem Geschäftsführer ein Audit durch einen neutralen, externen Auditor vor. Deine Teilnahme läuft unter „Co-Auditor“. Die Fragen ergeben sich aus der in Buchform erhältlichen Frageliste der TS16949. Aber Vorsicht: Auch Fragen aus anderen Bereichen (z.Bsp: Dokumentenlenkung) kommen zusätzlich dazu! Auch gibt es Kurse zur Qualifizierung als INTERNER Auditor nach TS16949.
Ohne entsprechende Vorbereitung und Erfahrung sollte man keinen Geschäftsführer auditieren. Damit verschwendet man seine Zeit und Geld. Und auf so etwas reagieren Geschäftsführer allergisch.
Gruss
A.M.als Antwort auf: Run @ Rate #36057Hallo Josef,
nein, eher im Gegenteil…
Steht eine Anlage 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung??
Von der Produktionszeit gehen Zeiten für geplante (Wartung&Instandhaltung) und ungeplante (Störungen)Produktionsunterbrechungen ab (z.Bsp.:100%-10%).
Für einen anderen Kunden oder ein anderes Produkt wird auch Kapazität benötigt 90%-30%)
Für beide Produkte fallen Rüstzeiten an (60%-10%)
Schon muß die geforderte Stückzahl bei einer verfügbaren Anlagenzeit von 50% machbar sein !Solche Analysen stehen hinter den entsprechenden Vorschriften von GM, VW usw..
Gruss
A.M.als Antwort auf: Nacharbeitskostenerfassung #36054Hallo Sonne,
zuerst ist es Notwendig dem Lieferanten die „Instrumente“ zu zeigen. Zum Beispiel eine Richtlinie wie im Falle einer Beanstandung vorgegangen werden muß.
1.Die Teile werden gesperrt
2.Sind noch genügen Teile zur Aufrechterhaltung der Produktion vorhanden?
3.Hat der Lieferant die Möglichkeit RECHTZEITIG zu sortieren oder auszutauschen?
4. Nein?
4.1 Der Lieferant hat zu eigenen Lasten eine Firma zu beauftragen (Möglicherweise können entsprechende Firmen vorgeschlagen werden). Der Vertrag mit dieser Servicefirma ist vom Lieferanten zu handhaben.
4.2 Ihr sortiert oder arbeitet die Teile nach zu einem vorab bekannt gegebenen Stundensatz.
5. Aufwendungen werden in einem Dokument aufgezeichnet und von einem Verantwortlichen unterschrieben.
6. Kopie geht an den Einkauf und die Finanzbuchhaltung mit der Aufforderung eine Rechnung zu stellen bzw. laufende Rechnungen entsprechend zu kürzen.
Gruss
A.M.als Antwort auf: Massnahmenwirksamkeit #36053Ich stimme Eldra zu.
Entscheidend sind die Produktionstermine. Tragen Sie in einer Grafik die Produktionstage ein und die reklamierten Teile aufgeschlüsselt nach Fehlerursache. Nach der Einführung der Abstellmaßnahmen sollte diese Fehlerursache nicht mehr auftauchen. Andere Ursache bleiben oder kommen hinzu. Selbst wenn später im Feld noch Teile ausfallen kann man sie einem Produktionszeitpunkt VOR der Abstellmaßnahme zuordnen.
Gruss
A.M.als Antwort auf: email = Geschäftspost? Archivierung? #36052Diese Frage geht doch über weit über die Rechtssicherheit von Absprachen per Email hinaus.
Beide Firmen müssen sich Fragen hinsichtlich folgender Punkte gefallen lassen:
– Dokumentenlenkung
– Handhabung von technischen Änderungen (Zeichnungen, Spezifikationen, Stücklisten…)
– Machbarkeitsprüfung
– Erstmusterprüfungen
– Freigabeverfahren
– Rückstellmuster
– Einsatzmeldung von Änderungen
– Kennzeichnung von neuen/geänderten ProduktenIch glaube die Archivierung von Emails ist dabei das kleinste Problem.
als Antwort auf: Stellenangebot in Berlin #36039Das Angebot ist durchaus seriös gemeint. Ein Adressensammler bin ich nicht.
Da mich wenigstens eine Person bereits angeschrieben hat könnte diese es auch bestätigen?
Ich kann an dieser Stelle die Firma nicht nennen, da sie eigene Richtlinie zur Schaltung von Stellenanzeigen und zur Suche nach Personal hat. Jeder in einer verantwortlichen Position der in einem größeren Automobilzulieferbetrieb beschäftigt ist sollte das nachvollziehen können. Aber aufgrund von zwei kurzfristigen Absagen kann ich diesen Regularien nicht folgen.
Jeder der mich anschreibt erhält mehr Informationen und kann auch telefonisch mit mir in Kontakt treten. Auch die betreffenden Internetseiten der Firma gebe ich bekannt. -
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