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als Antwort auf: Requalifikationsprüfung nach ISO/TS 16949 #27996
Guten Morgen Nadja, guten Morgen Ralf,
Als Ansprechpartener dienen die Leute, die auch immer zu Besuch sind. Kundenauditoren, Lieferantenbetreuer etc. Die Visitenkarten sind doch vorhanden. Bei manchen Firmen gibt es spezielle Abteilungen für die Lieferantenbetreuung. Dort gibt es eigentlich alle Informationen. Wenn die auch nicht weiter wissen, haben die aber im allg. weitere Namen und Telefonnummern. Ebenfalls eine wichtige Informationsquelle: Das Internet. Da viele Firmen eigene Plattformen für den Austausch von Daten und Normen betreiben. Besuche beim Kunden oder vom Kunden sind ebenfalls dafür geeignet. Generell kann man mit einem allg. Anschreiben an die Abteilungen Einkauf / QS schon viel erreichen. Dort werden die Schreiben weitergeleitet. Ihr glaubt gar nicht, was dort für Informationen kommen. Manche Mitarbeiter sind doch froh wenn man überhaupt mal mit ihnen spricht. In jedem Anschreiben solltest ihr auch gleich eine alternative anbieten. Z. B: Requalifikationsprüfung aller Produkte in einem Zeitraum von 2,3 oder auch 5 Jahren. Und wenn der Brief nicht beantwortet wird, führt ihr diese Regelung automatisch ein. (Ja, ja Nadja, bei deinem Hang zum Perfektionismus ist das schwer) aber es zeigt Wirkung und erfüllt die Normenforderung. Denn welcher Auditor will Euch hier eine Abweichung aufschreiben? Ausgenommen von all diesen Regelungen sind Kundenforderungen oder z. B. DC, die wollen eh jedes Jahr eine RQ Prüfung. Das gilt natürlich auch für ihre Zulieferer. Ihr müßt das natürlich auch auf Ihre Lieferanten ausdehnen. Oder ihr prüft selber.
Nadja: Hat sich der QMB schon gemeldet?Michael
als Antwort auf: Requalifikationsprüfung nach ISO/TS 16949 #27921Hallo Ralf!
Requalifikationsprüfung: Wie Du schon schreibst, gibt es meistens Kundenforderungen (Z. B. DC: Alle Produkte einmal pro Jahr) Ich habe unsere Kunden angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Ergebnis: Bis auf einen, hat keiner eine Regelung. Vielfach sind in QSV der Kunden versteckte Hinweise. Wenn Du also keine Kundenforderung hast, ist es wirklich so, das Du die Zeiträume selber festlegen kannst. Das wird von den Auditoren auch akzeptiert. Wie das mit den Produktgruppen läuft ist so eine Sache. Ich würde Versuchen mit dem Auditor zu reden (VOR DEM AUDIT) und ihn direkt danach zu fragen. Vielleicht sagt er ja, was er akzeptieren würde.
Michael
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27876Hallo Nadja!
Das ist sie, aber zu selten. Die Kommunikation per Email ist halt effektiver.
Michael
PS: Ich habe deine Email weitergegeben.
Warten wir´s ab.als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27872Hallo Nadja!
Tja, lesen bildet ja immer noch am besten.
Mal was persönliches: Ich habe kontakt zu einem QMB (weiblich) aus dem Bereich Kunsstofftechnik etc. Ihr beide würdet euch wahrscheinlich gut ergänzen. Frage: Erlaubst Du mir die Weiterleitung deiner Email Adresse? Wenn nicht, kein Problem.
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27863Würde mich interessieren.
Welche Datei hilft Dir denn jetzt?
Michael
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27847Jetzt kommt eine tolle Antwort:
Du kannst alles als Kennzeichnung einsetzen (Vorgaben des Kunden sind davon ausgenommen) Ihr müßt sicherstellen, das ihr dem Kunden sagen könnt, Wann? Was? Wo? und Womit? hergestellt wurde.
Frage: Könnt ihr das mit dem Produktionsdatum und das auch beweisen? Wenn ja, i.O. dann reicht das. Wenn nicht, Chargenkennzeichnung.
Aber das solltest Du genau klären, das kann sonst bei einer Reklamation extrem teuer werden.Michael
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27834Jetzt hab ich selber in der D&L nachgesehen. Inhalt vom Lieferschein: Lieferant, Empfänger, Lieferscheinnummer, Bearbeiter, Bestellnummer, Gewichte (Brutto, Netto), Verpackungsart, Versandart bzw. Speditionsname, Versandanschrift, Sachnummer des Artikels, Chargenummer, Stückzahl, Artikelbezeichnung, Art der Lademittel und evtl. Zusatzinfos (Erstmuster etc.)
Der Versandanhänger entspricht der VDA 4902, Version 4
Diese Kennzeichnung wird von allen Kunden akzeptiert. Ausnahme: Sonderwünsche, aber das ist was anderes.
Gruß Michaelals Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27826Guten Morgen!
Sorry, aber die Adresse ist http://www.dkf-ev.de
Dahinter steckt folgender Verein: Dokumentation Kraftfahrwesen EV, Ulrichstraße 14, 74321 Bietigheim Bissingen.
Auf der Homepage gibt es div. Dokumente für die Automobilindustrie.
Tja, 15 Uhr ist halt nicht so meine Zeit.Michael
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27822Ja, ja, ist schon gut.
Michael
als Antwort auf: VDA-Warenetiketten/Anhänger #27820Hallo Nadja!
Ich weiß nicht 100% ob das hilft, aber in der VDA Serie 4902 – 4916 gibt es viele Infos zu diesem Thema. Vielleicht ist das ja was. Die Unterlagen gibt es beim VDA-QMC. Per Mail kann man Dir ja nichts schicken.
Michael
als Antwort auf: Lieferantenentwicklung #27755Nadja!
Du kommst um einen zertifizierten Lieferanten nicht herum.
Also, entweder der Lieferant läßt sich zertifizieren (und das möglichst schnell) oder ihr wechselt den Lieferanten oder ihr gebt ihn bekannt und laßt ihn von eurem Kunden freigeben.
Letzte Möglichkeit: Alles bleibt wie es ist und keiner macht was. Die rechtlichen Nachteile kann sich wohl jeder denken.Michael
als Antwort auf: Lieferantenentwicklung #27751Hallo Nadja!
Also, TS 16949 / 7.4.1 Dort steht, das ihr sicherstellen müßt das die beschafften Produkte die festgelegten Anforderungen erfüllen müssen. Wie ihr das macht ist nicht vorgeschrieben (sorgt aber immer wieder für Diskussionen)
Lieferantenzulassung und Auswahl ist ja wohl beschrieben.
Punkt 7.4.1.2: Konformität mit der ISO 9001:2000 ist der erste Schritt. Okay, wo steht wann der Schritt gemacht werden muß? Ausnahme: Euer Kunde bezieht sich in seinem Vertragswerk auf eine Beschaffung seiner Produkte bei zertifizierten Lieferanten. Dann müssen alle (die für den Kunden liefern) DIN ISO haben.
Andere Möglichkeit: Ihr laßt euch den Lieferanten von eurem Kunden freigeben. Das ist möglich, muß aber schriftlich dokumentiert sein und setzt vorraus das ihr mit offenen Karten spielt.
Und verges das mit dem umschreiben. Das Risiko eines Zertifikatentzugs oder riesen Ärger mit dem Kunden ist zu groß.Michaelbei e
als Antwort auf: Dokumentenmatrix #27676Hallo Nadja!
Wer überprüft das schon? Wenn Du Pech hast, kann dich ein Kunde oder sogar ein Mitarbeiter anschwärzen.
Warum machst Du aus internen Dokumenten keine Formblätter. Erstell eine Liste mit Namen, Revision, Datum und Formblattnummer und gut ist. Die Aktualisierung liegt in den Händen der Abteilungen. Du verwaltest nur die Liste.
Und wo steht eigentlich das Dokumente mit Einstellparametern etc. irgendwo gelistet werden müssen? Hab ich da was überlesen?IHK / siehe Internet. Ist meistens über die Homepage zu erhalten. Kannst Du aber auch bei einer anderen IHK Versuchen.
Michael
PS Urlaub war gut. Aber Holland ist teuer geworden.
als Antwort auf: Dokumentenmatrix #27674Hallo Atze!
Wieso führt ihr die Normen als Dokumentenmatrix? Das macht doch keinen Sinn. Zum Thema Link und PDF. Ich hoffe das bezieht sich nicht auf DIN Normen. Laut Beuth Verlag soll das Strafbar sein. Damit ist der Kopierschutz angeblich nicht mehr vorhanden.
Michael
als Antwort auf: Dokumentenmatrix #27663Hallo Nadja!
Wie wäre es denn mit folgender Vorgehensweise:
Bei der IHK (Hannover?) eine Liste mit Archivierungszeiträumen von Dokumenten anfordern. Dies deckt den kaufmännischen Bereich in jedem Fall ab und für die Technik ist bestimmt auch noch was drin.
Durchsicht der Kundenvorschriften aller A und B Kunden (Hier natürlich der Unterschied zwischen Auto- und nicht Automobil) und eventueller Bereiche wie Medizin und Lebensmittelindustrie. Da gibt es ebenfalls spezifische Forderungen.
Dann eine Analyse des ganzen und eine Umsetzung auf eure Dokumente. In der Matrix dürften nicht mehr wie 30 – 40 Dokumente stehen. Ich kenne keine Vorschrift, die besagt wie genau das festgelegt sein muß. Vielleicht geht auch eine Aufteilung der Matrix in Kaufleute und Techniker (Die können auch selber ihre Unterlagen auflisten) Denn im technischen Bereich (Produktions- und Prüfunterlagen) gibt es wohl einiges mehr. Die meisten Kunden beziehen sich doch eh nur auf die VDA Bände oder geben gezielte Vorgaben für ihre Unterlagen.
Mir hat mal ein Anwalt folgenden Tip gegeben: Nie mehr als vom Gesetzgeber oder Kunden vorgeschrieben. Denn eine längere Aufbewahrung verpflichtet dich auch zum Nachweis und zur evtl. herausgabe bei einem Rechtsstreit.
Michael -
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