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als Antwort auf: QSV – Vereinbarung zum UMS #62086
Hallo Vivian!
Was spricht denn dagegen? Ihr könnt doch in eurer QSV neben der klassischem QM / QS noch Punkte zur Umwelt oder sogar zur Arbeitssicherheit einbringen. Es kommt doch auf das Produkt an. Wie steht euer Lieferant diesem Thema generell gegenüber und wie wichtig ist es euch. Auch dürfte der UM Bereich bei einer Galvanik wesentlich umfangreicher und wichtiger sein wie bei jemandem der nur ein paar Schrauben liefert und dass vielleicht sogar nur als Händler.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Minimalanforderungen ISO 14001? #62036Hallo Vivian!
Hier findest Du Handbücher:
simple-quality.de
quality-link
Aber: Auch die müssen mit Leben gefüllt werden.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Minimalanforderungen ISO 14001? #62033Hallo Vivian!
In Kurzform: Du benötigst ein Gefahrstoffmanagement, Gefahrstoffkataster, Rechtskataster, Umweltaspekte, internes UM Audit, Prozessbeschreibungen für den UM Bereich, Substitutionsprüfungen, Betriebsanweisungen, Hautschutzplan, Lagerbehälter die den Vorschriften entsprechen, Gefahrstoffschränke oder Gefahrstoffräume, etc. Da wäre eine externe Firma für das erste mal nicht schlecht. Hier in NRW gab es mal eine Potenzialberatung die vom Land gefördert wurde. Hat sich gelohnt.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Haltbarkeit der Kennzeichnung #62001Hallo mosigkauer!
Ich bin kein Medizinmann und kann mich deshalb nur allg. äußern. Ihr gebt doch wahrscheinlich min. 2 Jahre Garantie auf eure Geräte. So lange sollte die Nummer min. lesbar sein. Ihr wisst wie lange eure Geräte min. halten. So lange sollte die Nummer auch zu lesen sein. Was aus haftungsrechtlichen Gründen vorgeschrieben ist, weiß ich nicht. Aber da kein ein Anwalt aus dem Bereich Produkthaftung / Medizinrecht bestimmt helfen. Sollte aber eigentlich in eurem QM / QS System sehr ausführlich beschrieben bzw. festgelegt sein.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Qualität der ISO 9001 Zertifizierungen (Audits) #61898Hallo zusammen!
Ich glaube Ihr setzt da an der falschen Seite an. Die Zertifizierungsgesellschaft bewertet bzw. überprüft ob das von euch beschriebene und gelebte QM System der Norm und den evtl. vorhandenen Kundenforderungen entspricht. Es bleibt doch einzig und alleine euch überlassen, ob ihr einzelne oder sehr viele Teile der TS einfach übernehmt. Die Aussage: Das ist alles so lala, ist doch völlig falsch. Ihr könnt und dürft euer System sogar umfangreicher gestalten, beschreiben und leben, wie es die tolle TS je vorschreibt. Ein ISO 9001 Auditor hat damit kein Problem. Aber die Frage die ihr euch stellen müsst: Wollt Ihr das wirklich, oder macht man es sich nicht gerne unter dem Dach der 9001 bequem? Ich glaube die Frage kann hier jeder für sich gut beantworten. Übrigens: Ich komme aus der Autoindustrie, arbeite jetzt im weltweit tätigem Maschinenbau. Und glaubt mir, dagegen ist die TS manchmal eine Lachnumer. Den die TS Leute fertigen meistens in Serie. Da lässt sich vielen einfacher gestalten und umsetzen.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Jobmesse, Sinn oder Unsinn ? #61873Hallo Stafan!
Ich war vor längerer Zeit mal auf der HMI oder EMO in Hannover. Dort war eine halbe Halle für sowas eingerichtet. Das Arbeitsamt war da, viele Aussteller der Messe mit kleinen Ständen und div. Leiharbeits- bzw. Vermittlungsfirmen. Das Angebot war durchweg vernünftig und hochwertig. Aufgrund der Messe natürlich zu 90% an sehr hochqualifiziere Fachkräfte gerichtet. Generell sind Jobmessen eigentlich eine sehr gute alternative zur normalen Suche via Internet oder Zeitung.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Ausbildung zum Qualitätsmanager #61818Hallo Qubi!
Gemacht hab ich die. Ist 7 Jahre her, Unterlagen habe ich nicht mehr. Kurs war gut. Bei der Prüfung konnten wir Teile der Unterlagen benutzen. Dauer: ca. 2 h. Es wurden nur Antworten angekreuzt. Seminar war 10 Tage. Also 2 mal 1 Woche. In einem Hotel in Gelsenkirchen.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Ausbildung zum Qualitätsmanager #61791Hallo Qubi!
Was willst Du wissen?
Gruß
Michaelals Antwort auf: Quality Manager #61700als Antwort auf: Dokumentenverwaltung #61656Hallo Sylvana!
Zuerst: Herzlich willkommen bei uns im Forum!
Ich verstehe dich richtig, Du unterscheidest zwischen Vorgabedokumenten und Dokumenten die bearbeitet / ausgefüllt sind?
Im allg. gibt es die Forderung, das Dokumente gelenkt, aktuell und auffindbar sein müssen. Ob das in einer oder mehr Datenbanken ist, ist eigentlich egal. Wichtiger ist, das die Dokumente für den Anwender erreichbar und zu bearbeiten sind. Ist festgelegt wer unterschreiben bzw. bearbeiten muss7darf7soll? Archivierung? Aufzeichnungen sind halt Dokumente mit Inhalt (bearbeitet) Gesetzliche- oder Kundenvorgaben bei der ganzen Sache nicht vergessen. Wahrscheinlich habt ihr eine menge Listen, Nachweise, etc. die auch für Kunden oder Behörden als Nachweise dienen bzw. vorgelegt werden müssen. Hier ist die SIFA meistens mit im Boot.
Gruß
Michaelals Antwort auf: VDA Auditor #61624Hallo Stefan!
Wenn Du Seminare gemäß VDA abhalten willst, brauchst Du eine Genehmigung / Zulassung vom VDA. Ansonsten ist es kein VDA Seminar. Euer / dein Kollege kann zwar jemanden schulen / anlernen aber ohne Erlaubnis vom VDA, kann er nicht VDA konform lehren und Prüfungen abhalten.
Gruß
Michaelals Antwort auf: VDA Auditor #61622Hallo!
Nein Stefan, das geht nicht. Es fragt ja nur jemand nach, wenn es Probleme gibt. Und dieser jemand wird sich definitiv nicht mit so einer Argumentation überzeugen lassen. Schließlich ist es üblich, das Auditorenlehrgänge mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Sonst wären ja alle Anbieter (die meistens auch Zertifizierer sind) mit ihrem Angebot „Seminar und Prüfung“, weit am Markt vorbei. Aber wenn Du meinst das Du jemanden überzeugen kannst. Viel Glück dabei!
Gruß
Michaelgeändert von – Michael on 20/12/2012 12:25:08
als Antwort auf: VDA Auditor #61618Hallo Stefan!
Beispiel: Stell dir vor, Du müsstest mir die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nachweisen. Wie macht Du das?
Gruß
Michaelals Antwort auf: Kennzeichnungsplicht TS 16949 #61591Hallo!
Nö, nicht wirklich. Weil der Mitarbeiter diesen Status nicht an der Palette / dem Teil erkennen kann. Hört sich für mich jedenfalls so an. Das würde für mich, vom Verständnis her bedeuten, das bei euch z. B. 20 Paletten in einem Raum stehen und man nicht weiß, was ist i. O. was nicht und was muss noch geprüft werden. Ausnahme: Der Mitarbeiter muss zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung der Teile in die EDV und sieht das die Teile geprüft und i. O. sind. Würde aber bedeuten das eine Verwechselung in der EDV zwischen i. O. und n. i. O. nicht möglich ist und die Daten auch aktuell sind.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Kennzeichnungsplicht TS 16949 #61588Hallo!
Diese Forderung gibt es so nicht. Aber: Es heißt das der Produktstatus erkennbar sein muss. Und jetzt ist es eine Auslegungssache. Es macht meistens sinn, da eine Kennzeichnung vorzuschreiben. Oder der Bereich ist nur für i. O. Teile etc. etc.
Gruß
Michael -
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