Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 76 bis 90 (von insgesamt 1,346)
  • Autor
    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Wirksamkeitskontrolle #62322

    Hallo Yipp!

    Ich frage mich gerade was ihr alles so schulen müsst jedes Jahr. Vorschlag: Interne Schulungen werden nicht auf Wirksamkeit hin überprüft, da derjenige der schult aus dem Unternehmen kommt und wohl am besten weiß was und wie geschult werden muss. Und aus vielen Dingen lässt sich auch eine Unterweisung machen(da gibt es keine Wirksamkeitskontrolle) Also entweder schult ihr zu viel, oder aber ihr solltet nicht alles gleich Schulung nennen. Der Rest halt wie vorgeschlagen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Wirksamkeitskontrolle #62318

    Hallo Yipp!

    Das soll der Werksleiter auch nicht. Er führt ein Gespräch mit dem Mitarbeiter, ob dieser die Schulung und den Schulungsinhalt verstanden hat. Ob er in der Lage ist das erlernte umzusetzen und ob evtl. noch weiterer Schulungsbedarf besteht. Das Verfahren beruht auf Mitarbeiterverantwortung. Der geschulte ist doch als einziger in der Lage die Qualität der Schulung zu beurteilen. Wenn dieser Mitarbeiter das alles mit ja beantwortet dann war die Schulung doch i. O. Der Zeitraum von 4 Wochen kann natürlich auf 2 oder 3 Monate ausgedehnt werden.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Stefan!

    Interner QMB (wobei ich davon ausgehe das der sein Unternehmen und die Prozesse kennt!!

    1) Kennt die Prozesse,
    2) Kennt die Abläufe,
    3) Produkte,
    4) Mitarbeiter,
    5) Wird von den Mitarbeitern akzeptiert UND angesprochen,
    6) Kann ein Vertrauensverhältnis aufbauen,
    7) Ist als Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden und Lieferanten präsent,
    8) Sehr kurze Reaktionszeit,

    Fürs erste!

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Wirksamkeitskontrolle #62315

    Hallo Yipp!

    Bei Seminaren mit einer Prüfung erübrigt sich die Wirksamkeitskontrolle. Ohne Prüfung kannst Du mit einem Stempel (Wirksamkeitskontrolle, Datum, Name) wie folgt vorgehen. Eine Verfahrensanweisung schreiben, die vorschreibt das nach ca. 4 Wochen der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter ein kurzes Gespräch führt und sich davon überzeugt das der Mitarbeiter die Seminar / Schulungsinhalte verstanden hat und umsetzen kann. Der Mitarbeiter gibt in dem Gespräch auch an, das er momentan keinen weiteren Schulungsbedarf sieht. Der Stempel kommt übrigens auf die Rückseite der Teilnahmebestätigung und alles geht zur Personalabteilung und dort in die Personalmappe.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Stefan!

    Wie wäre es mit einem Referenzteil? Schichtdicke werdet ihr wohl eh kontrollieren. Es gibt noch Geräte zur Glanzmessung. Aber ein Spritzbild! Auditoren rauchen wirklich merkwürdige Kräuter.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Qlaus!

    Dann schreib doch mal genau was Du machst und was Du suchst, vielleicht kann man dann besser helfen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Qlaus!

    DGQ, TÜV Akademie (TÜV SÜD, Nord, Rheinland, etc.), evtl. auch der VDA.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo mk!

    Sag doch einfach Du arbeitest im Qualitätsmanagement oder in der Qualitätssicherung (je nach dem was Du machst) Anhand der Reaktionen merkst Du dann die Frage nur eine Floskel war oder ob der Fragende wirklich was wissen will. Dann kannst Du ja drauf eingehen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo pen_26!

    Die Stelle wurde nie über die Firmenhomepage ausgeschrieben.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Pranne!

    Ich gehe mal davon aus, das bei euch nicht jeder eine Beanstandung schreibt. Also wohl eher Zentral über die QS: Im allg. wird dies auch schriftlich (Email) durchgeführt. Was spricht dagegen in Outlook einen Hauptordner mir Unterordner für den jeweiligen Lieferanten anzulegen? Über das Ergebnis kannst Du ja dann die Abteilungen unterrichten. Nicht alle müssen immer auf alles Zugriff haben.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Markus!

    Die Antwort ist ganz einfach. Frag deine Kunden. In der Luftfahrt gibt es teilweise erhebliche Vorschriften zum Thema Archivierung, Haftung, etc. Da bis Du auf dem sicheren Weg. Da ich die anderen Produkte nicht kenne, kurze Anfrage an euren Hausanwalt. Der wird es wissen. Aber immer eins beachten. Die Dauer sollte nie länger wie gesetzlich vorgeschrieben sein. Grund: Wenn ihr eine längere Dauer festlegt, kann jeder Staatsanwalt auf die Herausgabe der Unterlagen pochen. Ob ihr freiwillig länger archiviert bleibt euch überlassen. Kleiner Typ: Wenn ihr die Luftfahrt beliefert, sollte alle 2 – 3 Jahre ein bestimmter Personenkreis zu einer Schulung zum Thema Produkthaftung gehen!!

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: TS 16949-gesperrte Ware #62098

    Hallo Bettina!

    8.3.3 Wenn ihr etwas liefert und stellt im nachhinein fest, das es fehlerhaft ist, dann müsst ihr informieren. Warum sollte ich jedes Ausschussteil beim Kunden melden? Das QM Review gibt im ja darüber Auskunft.

    8.3.4 Ist eine Personaländerung bei eurem Lieferanten wirklich eine Prozessänderung? Dann müsste euer Lieferant ja folgendes festschreiben: An der Maschine X darf das Produkt Y nur von Herrn XXX und XX hergestellt werden. Wer macht denn so was? Und euer Kunde müsste das dann auch beim Erstmuster erfahren haben und freigeben. Ihr sperrt Teile, weil ihr sicherheitshalber mal nachprüfen wollt. Ihr stellt fest das Teile n. i. O. waren. Lag es an der Personaländerung? Oder was anderes? Darüber habt ihr doch irgend einen Nachweis. Prüf- bzw.- Messprotokoll. Freigabe der Teile im CAQ System, etc. Das sollte doch wohl reichen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Allgemeine Frage #62096

    Hallo Rossy!

    Windows Internet Explorer. Einstellungen werden hier in erster Linie von unserer EDV vorgenommen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: TS 16949-gesperrte Ware #62093

    Hallo Bettina!

    Eigentlich ganz klar: Nein, ihr müsst euren Kunden nicht informieren. Euer Lieferant hat wohl eine Prozessänderung durchgeführt und euch darüber unterrichtet, oder ihr habt es anders erfahren. Ihr sperrt also vorsorglich das Produkt und führt eine 100% Kontrolle durch, um die Änderung zu verifizieren. Wenn das Ergebnis i. O. ist, solltet ihr überlegen ob eure Freigabevorgaben noch Prozesskonform sind. Sonst ändert dies und teilt das eurem Kunden mit (Freigabe vom Kunden einholen) Ist das Ergebnis der Prüfung n. i. O. müsst ihr eh aktiv werden. Ob ihr die evtl. Prozessänderung bei eurem Lieferanten mit eurem Kunden besprechen müsst weiß ich nicht, da ich eure Liefer- bzw. Vertragsbedingungen nicht kenne.

    Gruß
    Michael

Ansicht von 15 Beiträgen – 76 bis 90 (von insgesamt 1,346)