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als Antwort auf: Aufbewahrungsfrist von Betriebsaufträgen #49571
Hallo Schniker!
Du wirst für Betriebsaufträge keine speziellen Fristen bekommen. Der Lieferant ist im allg. dazu angehalten die Nachweise einer Produktion zu archivieren. Welche Dokumente dazu gehören ist von Ihm festzulegen. Es weiß ja keiner was ihr für Informationen in den Aufträgen habt. Im allg. gibt es dann Fristen von 10 Jahren. Produkte mit besonderen Anforderungen oder Kundenvorgaben sind dabei natürlich zu beachten. Frag bei der IHK, euren Kunden nach und lest eure Aufträge / Verträge vom Kunden. Daraus läßt sich vieles Ableiten und festlegen
Gruß
Michaelals Antwort auf: Kundenspezifische Forderungen BMW #49557Hallo Dagmar!
Willkommen im Forum!
Kundenforderungen von BMW, erhälst Du auch nur von BMW. Setz dich mit eurem Ansprechpartner in Verbindung und lass Dir die Zugangsdaten für das Internetportal geben. Alles andere wird auf der entsprechenden Seite im Internet erklärt. Weitere kundenspezifische Normen: Jeder, der heute was auf sich hält, hat so etwas. Prüft eure Kundendokumente, dort steht es drin. Dort steht auch, wo ihr das kriegt. Alles andere macht keinen Sinn.
Gruß
Michaelals Antwort auf: prEN 9001:2007 #49539Hallo!
Laut Infos der Zertifizierungsgesellschaft: Ende 2008
Gruß
Michaelals Antwort auf: Hubwagen / Ameisen etc. #49538Hallo!
Ich habe die ganzen Geräte jetzt aufgelistet und bei verschiedenen Anbietern die Überwachung angefragt. Da die Geräte bei uns täglich im Einsatz sind, werden wir wohl um eine jährliche Prüfung nicht drumherum kommen.
Gruß
Michaelals Antwort auf: QMH-Gültigkeit QMH-Umsetzung #49518Hallo Heike!
Wenn euer Auditor sieht das ihr was macht, aber noch nicht fertig seid, dürfte es kein Problem geben, schließlich soll das System ja leben. Das heißt also, es kann immer was geändert werden. Und nicht jede Änderung muss zwingend am gleichen Tag im QMH stehen. Es hat schon Änderungen gegeben die nach 1 Woche wieder Rückgängig gemacht wurden.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Statistiken zur Zertifizierung #49517Hallo Benjamin!
Schau einfach auf die Internetseiten der Zertifizierer. Dort sind Daten oder Kontaktdaten vorhanden.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Messung vom Lagersitz bei Gussteilen #49483Hallo!
So, nun ist das Wespennnest geplatzt. Der Lieferant will nun endlich wissen, was er messen soll. Unser Lagerlieferant sagt, das die Toleranzen nur mit 3 Punkt gemessen werden können, sagt aber gleichzeitig, das man die eh nicht einhalten kann?! Deshalb eine Frage an die Q Gemeinde: Kennt oder weiß jemand etwas über Fachliteratur oder Internetseiten zum Thema: Vermessen oder Messen von Lagersitzen? Irgendwas muß es da doch geben. Googeln hat da bisher auch kein Ergebnis gepracht.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Wer kann mir etwas ausmessen? #49405Hallo!
Hier laut MTQ Katalog einige Anbieter von Lohnvermessungen:
a+a technologies gmbh,
Dimetec Elektro GmbH / Gevelsberg
Koordinaten Messtechnik / Iserlohn
Mitutoyo Messgeräte
Werth MesstechnikGoogeln dürfte dich aber auch weiterbringen.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Ford Requirements ISO TS 16949 in Deutsch #49380Hallo!
Frag doch einfach mal bei Ford selber nach oder auf schau auf deren Lieferantenportal. Euer Kontakt bei Ford müsste da auch weiterhelfen können.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Messung vom Lagersitz bei Gussteilen #49371Hallo!
Erstmal Danke für die Infos bis jetzt. Es hat sich herausgestellt das wir eine Sonderlagerung haben, da es sich weder um eine Punkt- oder Umfangslast handelt. Unser Lagerlieferant rechnet gerade die Umfangstoleranzen neu aus. Als Mesmethode werden wir uns wohl auf eine 3 Punkt Messschraube einigen. Ich halte euch aber auf dem laufenden. Anscheinend habe ich da in ein Wespennest gestochen, wo keiner so genau was zu sagen kann.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Laserschweißung #49361Hallo Schimmy!
Wie wäre es den mit der SLV oder der DVS in Düsseldorf. Die SLV hat in allen Bundesländern Niederlassungen. Einfach mal Googeln und anrufen. Die müssten wissen was Sache ist, oder aber andere Möglichkeiten zur Nachfrage nennen können.
Gruß
michaelals Antwort auf: Auditorschein für Lieferantenaudit #49358Hallo Iso Mary!
Wende dich in Hamburg an http://www.bureauveritas.de oder an den TÜV Nord. Und eine Ausbildung von mehreren Leuten macht als Inhousseminar bestimmt sehr viel Sinn. Man spart auch Reisekosten und Arbeitszeit auf der Autobahn.
Gruß
Michaelals Antwort auf: Freigabe von Prüf/Arbeitsanweisungen #49354Hallo TimoH!
Für mein Verständnis und Umsetzung der DIN ISO ist das i. O.
Allerdings würde ich mir nicht die Dokumente von jemanden kontrollieren lassen, der mit der Durchführung der Prüfung beauftragt ist. (ich verstehe das so)Gruß
Michaelals Antwort auf: Stellenbeschreibung #49351Hallo!
Reden wir denn hier von einem 8 h Tag? Wenn ich lese was Du machen sollst, habe ich da so meine bedenken.
Überstellung: Du bist Weisungsberechtigt aber nicht überstellt? Sehe ich als Wiederspruch an. Jeder der dich Ärgern wil geht zum Fertigungsmeister.
Hast Du überhaupt die ganzen Kenntnisse die dort erwartet werden? Das sieht für mich nach einer Zusammenstellung von Arbeiten aus, die andere nicht machen wollen, obwohl sie in ihrem Bereich gehören. Du sollst QS arbeiten durchführen, bist aber dem Unterstellt der für die Qualität dieser Teile verantwortlich ist. Für mich ein Wiederspruch. Melden aller unregelmäßigkeiten? zu ungenau, das kann sehr viel sein (oder auch nicht) Für mich ist da zuviel reingeschrieben. Ich würde es nicht machen, oder div. sachen genauer beschreiben bzw. streichen.Gruß
Michaelals Antwort auf: Anbieter für ISO / QM-Seminare #49348Hallo!
Nicht das wir uns da Missverstehen. Ich rede bei der Inhouse Schulung von den gleichen Leuten die auch bei den Anbietern (TÜV, BVQI etc.) Schulungen durchführen. Schulungen durch einen Berater würde ich auch nicht machen. Und da kein kein Auditor der gleichen Firma was anderes verlangen. Das würde ja seinem Arbeigeber wiedersprechen.
Gruß
Michael -
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