Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    Hallo!

    Versuche es mal bei Googel mit dem Begriff: Einstellmeister. Wer sowas herstellt, macht sehr kleine Stückzahlen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Habt ihr in einem Begleitschreiben auf die besonderen Umstände hingewiesen? Wenn ja, Glück für euch. Wenn Nein, Pech für euch. Die Verhaltensweise erinnert mich an frühere Kunden von uns. Die hatten es auch immer eilig und niemand hatte den Arsch in der Hose ein entsprechendes Schreiben auf zu setzen. Hat viel Geld gekostet und der Firma eigentlich nichts gebracht. Frage: Wer hat das dennunterschrieben und durfte er das überhaupt?
    Aber die Antwort auf deine Frage ist ganz klar: Nein!
    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: It´s Christmas Time! #49880

    Hallo!

    Ich schließe mich den Wünschen meiner Vorschreiber an und bedanke mich für alle guten Ideen, Tipps und Anregungen im vergangenem Jahr.

    Gruß
    Michael
    PS: In genau 4 Minuten beginnt mein Weihnachtsurlaub!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Michael
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    Hallo!

    Also wenn Du Dokumente übersetzen läßt, oder aber selber übersetzt, musst Du diese nicht vom ersteller der irgenndwo auf der Welt sitzt genehmigen lassen. Schließlich handelt es sich „nur“ um ein QM Dokument, kein Gesetz oder ähnliches. Ihr solltet eine Ergänzug der Dokumentation vor Ort zulassen, da es immer notwendig sein wird. Die Mitarbeiter „müssen“ die Dokumente lesen können. Also kommt ihr um eine Übersetzung nicht drumherum. Das gilt aber nur für das Handbuch (das sollte nilocht allzuviel sein) und für die vorgeschriebenen Verfahren. Die notwendigen Arbeitsanweisungen solltet ihr euch komplett selber schreiben und als Dokumentensatz für den Standort an die zentrale senden. Das Auditoren da evtl. einen größeren Aufwand sehen würden, mag sein, aber wenn das System funktioniert können die auch nur Verbesserungsvorschläge mache und die müssen ja nicht umgesetzt werden. Wer macht den bei euch die Audits und wer weiß eigentlich an dem zentralen Erstellungsort was bei euch los ist?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Fritz!

    Für 50 – 60 TD€ kriegst Du komplett neue Maschinen. Die meisten Hersteller und Werksvertretungen haben auch gebrauchte Anlagen im Programm.

    TESA
    WENZEL
    MOHA
    Wobei die beiden letzten mit Messtaster von Rainishaw arbeiten.

    Gruß
    Michael

    geändert von – Michael on 18/12/2007 12:29:09

    geändert von – Michael on 18/12/2007 12:29:57

    geändert von – Michael on 18/12/2007 12:30:42

    Michael
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    Hallo Webhahn!

    Ich denke mal es geht bei euch um Regelungen zur TS. Ich habe das damals folgendermaßen beschrieben: Jeweils eine QSV für System-, Produkt- und Prozessaudits. Kannste aber auch in einer machen und dann Auditregelungen drüberschreiben. Audits bei Lieferanten, wurden in der QSV zur Lieferantenentwicklung beschrieben. Erwähnen mußt Du auch noch den Auditplan. Schreib nur das nötigste und gehe bloß nicht zu sehr ins Detail. Kleiner Tipp zur Bewertung von Audits: Nachdem ich mit vielen Punktesystemen gearbeitet habe, verfahre ich seit Jahren mit der Ja / Nein Methode. Ist die Frage nicht korrekt Beantwortet oder eine Kleinigket fehlt, wird die Frage mit n. i. O. bewertet und dazu erfolgt eine Maßnahme. Wurde bisher immer so akzeptiert und löst bei der Bewertung mit Punkten, keine Diskussionen mehr aus.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Hurra #49827

    Hallo Christoph!

    Na dann mal:

    Herzlichen Glückwunsch und fröhliche Weihnachten!!!

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: 2 akute Fragen zu TS #49797

    Hallo!

    Ich kenne die Vorgabe eigentlich nur im Zusammenhang mit der TS im Bezug auf Kundenforderungen. Aber was die TS sagt, ist eigentlich nur Nebensache. Eure Kunden haben eigene Kundenforderungen und Vorgaben. Und die gelten bei Lieferung, unabhängig was für ein Zertifikat ihr habt. Such die Regelungen dazu heraus und werte sie aus. Es würde mich wundern, wenn es dazu keine Regelungen geben wird. Schließlich weiß jeder Kunde, das ein neuer Lieferant auch im allg. einen Preisvorteil hergibt. Und davon will er natürlich auch was abhaben. Ihr währt nicht die ersten, die bei nicht Information des Kunden, sich erheblichen Ärger einhandeln würden.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: 2 akute Fragen zu TS #49793

    Hallo Bettina!

    Punkt 1: Wenn ihr schon liefert, dürft ihr mit Sicherheit keinen Lieferant wechseln, ohne Freigabe vom Kunden. Das steht bestimmt in den Kundenforderungen so drin. Die Jahresfrist bezieht sich nur auf Unterbrechung der Lieferung von über 12 Monaten. Aber auch dann müsstet ihr, bei einer so gravierenden Änderung, eine neue Freigabe vom Kunden erhalten. Vorraussetzung: Ihr fertigt das Produkt nur für den Kunden. Katalogware ist davon eigentlich ausgenommen.

    Punkt 2:

    Gehört das Fremdlager nur euch und werden dort nur eure Produkte gelagert? Wenn ja, musst Du die Lagerbedingungen, Dokumentation FIFO etc. genau festlegen, beschreiben, die Produktkennzeichnung festlegen etc. etc. eigentlich so wie bei euch im Werk. Besteht die Gefahr der Vermischung mit fremden Produkten, musst Du auch hier Maßnahmen haben und sicherstellen. Notfallplanung nicht vergessen (Brand, Transport etc.) Kundenforderungen geprüft? Ich weiß das es für bestimmte Produkte besondere Kundenvorschriften geben kann. Evtl. Audit am Lagerort durchführen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hi!

    Wenn ihr im Review etwas schreibt wie: Bei den A Kunden x und y sind wir A Lieferant oder B und wollen mit der und der Maßnahme aber A werden. Dazu müssen wir dieses oder jenes im Prozess, Fertigung verbessern, ändern investieren etc. Es sind eigentlich allg. Ziele, Infos etc. die dort auftauchen sollen. Wenn es dem Auditor nicht ausreicht, wird er was dazu sagen. Aber da ihr ja was habt, kann es keine Abweichung geben sondern nur Verpesserungspotential und das ist ja nichts schlimmes.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo msb!

    Nö, muss nicht. Ob das für eure Organisation wichtig ist, könnt ihr selber festlegen bzw. handhaben wie ihr wollt. Aber den Normen ist es egal ob Du 1 h oder 5 h für das Audit brauchst. Es könnte sogar zu Fragen führen, wieso Du in der Abteilung nur so lange bist und in der anderen so lange. Also lasst es einfach und gut ist.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Die Norm schreibt doch einen Auditplan vor.
    DIN ISO = 8.2.2 / TS: 8.2.2 / 8.2.2.4 Da steht überall was von Audits müssen geplant sein, Jahrespläne etc. etc. Mündlich ist für mich keine Planung, die man nachweisen oder nachvollziehen kann. Eine simple Übersicht reicht doch aus. Mehr kann man immer machen. Ob sinnvoll und notwendig bleibt jedem selbst überlassen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Lharena!

    Da fallen mir gleich 3 Unternehmen ein: TÜv Rheinland in Köln, DNV in Essen und der TÜV Nord in Esen (ehemals RW TÜV) Auditorennahmen werde ich nicht nennen, aber da ich schon von vielen auditiert wurde, habe ich hier bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ob Du menschlich mit dehnen zurecht kommst, weiß ich nicht. Schließlich hat jeder so seine Angewohnheiten und Fachgebiete.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Ich arbeite seid Jahren nach folgendem System:

    Mündlich werden die Audittermine für jede Abteilung, auf eine KW festgelegt. Diese Übersicht wird als Auditplan genommen und per Email verteilt. Das wurde bisher bei jedem Kundenaudit und Zertifizierungsaudit akzreptiert. In dieser Liste, werden dann auch die Auditegebnisse und evtl. Termine für das Nachaudit terminiert. Eine umfangreichere Planung macht wohl nur sinn, wenn Du als Auditor in mehreren Standorten zuständig bist und dazu eine umfangreiche Reisplanung notwndig ist.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Auto Union!

    Nö, müssen mußt Du nicht, aber es wäre Fair gewesen, das vorab zu machen. Die Reaktion ist also durchaus nachvollziehbar. Auch wenn jetzt Leute sagen, das muss immer alles i. O. sein. Wir wissen alle, das es in der Praxis keiner von uns schaffen würde. Der Leiter hätte wenigstens vor Ort die Möglichkeit erhalten sollen, sich im beisein des Lieferanten dazu zu äußern.

    Gruß
    Michael

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