Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    als Antwort auf: ERA und QM #50390

    Hallo!

    Ich hab nur Beispiele der IG Metall:

    QS Fachkraft / Punkte: 98 / EG: 10 / 2600,-€
    Qualitätstechniker / Punkte: 132 / EG: 13 / 3300 – 3900,-€
    Qualitätsingenieur / Punkte: 160 / EG: 14 / 3800 – 4700,-€
    Die Differenzen ergeben sich aus der Zugehörigkeit nach Monaten in den Entgeldgruppen.
    Das sind Beispiele für Bewertungen. Natürlich gibt es davon Abweichungen. Aber der Vorschlag vom Bernd ist gut, wir sollten uns wirklich mit Informationen versorgen, denn das dürfte auf viele in 2008 zukommen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Hilfe bei Kennzahlen! #50381

    Hallo!

    Wie wäre es denn mit: Zeit, Menge, Kosten evtl. nach Materialgruppen sortiert.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: ERA und QM #50379

    Hallo Ramoma!

    Das heißt also, der jenige ist auf den guten Willen seines Chefs angewiesen?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Die VDA Fragen sind mit Sicherheit schon sehr genau und Intensiv, können aber eigentlich fast überall angewand werden. Zu euren persönlichen Anforderungen an dem Prozess oder dem Produkt, machst Du halt eigene Fragen. Damit bist Du dann bestimmt schon im grünen Bereich. Ich hatte bei meinen früheren Audits im Galvanikbereich nur solche Fragebögen und habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Das heißt nicht, das diese Methode die beste ist. Wobei sich mir jetzt die Frage stellt: Warum habt ihr nicht schon lange ein Lieferantenmanagement im dem diese ganzen Probleme über Lastenhefte, Checkliste, etc. abgeklopft werden?

    Gruß
    Michael

    geändert von – Michael on 14/02/2008 11:02:04

    Michael
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    Hallo!

    Guckst Du hier http://www.dar.bam.de/ast/index.html
    oder Googeln.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Monika!

    Gegenfrage von mir wäre: Wie stelle ich denn fest, das mein Prüfmittel aus der Toleranz ist? Das geht doch nur, wenn ich die Teile mit einem anderen Prüfmittel messe. Macht eigentlich keiner, oder wenn ein Kunde reklamiert. Also weiß niemand, ab wann eigentlich welche Messung nicht mehr korrekt war. Also Rückruf und fertig.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo M.

    Du kannst die Fragen vom VDA benutzen und durch eigene, auf euer Produkte bezogen, ergänzen. (Bäderwechsel, Bäderüberwachung, Prozessparameter, Prüfungen etc. etc.) Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten den Fragebogen für eure Produkte zu erstellen. Aber dazu muss man das Wissen über diese haben und das hat hier keiner (glaube ich zumindest)

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Systemmanager!

    Es kann doch nicht sein, das in tausenden von 9001 Zertifizierungs- und Ü Audits niemand nach der Prüfmittelfähigkeit fragt aber das alles wohl doch falsch ist, wenn man dort nichts macht. Wenn die Teile i. O. sind, der Kunde nichts reklamiert und alles funktioniert, warum dann noch zweifeln? Mann kann natürlich auch Probleme herbeireden (der Kunde merkt es viellweicht nicht, Glück gehabt beim Einbau der Teile etc. etc.) hab ich alles schon gehört.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Ich würde ihn darauf hinweisen, das eine Prüfmittelfähigkeit in der 9001 nicht gefordert ist. Kundenforderungen sind ausgenommen. Die meisten 9001 Firmen kommen doch gar nicht auf eine Stückzahl, um eine Prüfmittelfähigkeit durchzuführen. Wenn ein Messmittel das gewünschte Ergeniss bringt, (also i. O. oder n. i. O.) warum soll ich dann noch die Fähigkeit nachweisen? Wie gesagt, Kundenfordereungen ausgenommen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: TS16969 #50168

    Hallo!

    Im Zuge der Neuerungen der zukünftigen DIN 9001 wird auch dann die TS wahrscheinlich überarbeitet, aber woher hast Du die Info, das sich was geändert haben soll?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: CAQ / Servicegebühr #50163

    Hallo!

    Also liegt es wohl am Verhandlungsgeschick und dem Umfang der Software die man wirklich braucht. Ist schon ein starkes Stück!

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Nachweisen: Bei einem Ü Audit oder Kundenbesuch / Audit, besteht hier die Möglichkeit, das der Kunde / Auditor zur jedem festgelegtem Arbeitsschritt was sehen möchte. Wenn ihr den Prozess so beschreibt, das alle damit Leben können, besteht die Möglichkeit das einer dieser Leute Verbesserungsvorschläge macht, die ihr dan evtl. umsetzen könnt. Habt ihr mehr wie beschrieben, auch gut, dann erfolgt ebenfalls ein Verbesseerungsvorschlag das doch auch festzulegen. Habt ihr was festgelegt, aber haltet euch nicht daran, gibt es Kritik und Abweichungen. Die kann man mit einer relativ geschickten Prozessbeschreibung von vornherein ausschließen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Trsitan!

    Denke aber bitte bei allen Beschreibungen daran, das ihr auch alles Nachweisen müsst, was ihr festlegt. Das kann böse ins Auge gehen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: NiP-Schichten #50110

    Hallo Joey!

    Die jungs sollten da eigentlich Auskunft geben könen:

    http://www.biv.org

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Das Schlusswort gefällt mir. Und dabei sollten wir es auch belassen.

    Gruß
    michael

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