Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    Hallo!

    „Denn normaler Weise, sollten die Vorgesetzten Wissen welche Anforderungen Sie an eine Position setzen“ Die Firma möcht ich kennenlernen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Subprozesse auditieren ? #59606

    Ja, wenn das so ist!!

    Natürlich sollten unterstützende Prozesse mit einbezogen werden. Zumindest soweit möglich und vertretbar. Da Du ja nicht immer alles und jedes pro Jahr auditieren musst, kannst Du das ja aufteilen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Subprozesse auditieren ? #59593

    Hallo!

    Ähem, ich steh jetzt wieder auf dem berühmten Schlauch. Was sind denn Subprozesse?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Audit mit Diktiergerät #59574

    Hallo!

    Eigentlich reicht das persönliche Einverständnis des Mitarbeiters. Schriftlich kann, muss aber nicht. Von mir würdest Du die Erlaubnis aber weder schriftlich noch mündlich bekommen, denn irgendwas wirst Du ja damit bezwecken. Und um mich zu schützen, würde ich die Zustimmung verweigern. Übrigens hat da auch der Betriebsrat ein wörtchen mitzureden. Vorsicht!

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Lohnauszahlung #59566

    Hallo!

    Okay, das der Betriebsrat abstimmen läßt ist ungewöhnlich, aber um das zu beurteilen
    müsste man die Gesamtsituation in eurem Unternehmen kennen. Tatsache ist: Ihr habt eine BR also auch einen Tarifvertrag. Da kann ein Unternehmen nicht einfach streichen. Wenn aber 15000 € eine Grund für so eine Entscheidung ist, dann hat euer Unternehmen noch andere Probleme.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Lohnauszahlung #59563

    Hallo qs man!

    Mein vorschreiber hat recht. Die Löhne müssen am 1 auf dem Konto sein. Ausnahme: Dein Konto liegt im Ausland. Die Überziehungszinsen zahlt auch der Arbeitgeber. Die wirst Du alledings einklagen müssen.

    Gruß
    Michael

    PS: Habt ihr keinen Betriebsrat?

    Michael
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    als Antwort auf: TS 16949 + externer QMB #59555

    Hallo!

    Anmerkung in der TS 16949 unter Punkt 5.5.2 Die Verantwortung eines Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des QM Systems (nicht QS Anmerkung von mir) auch eine Zusammenarbeit mit externen Parteien einschließen. Das sagt doch ganz klar, das auf den Beauftragten der obersten Leitung nicht verzichtet werden kann. Und da heißt es auch ganz klar. Ein Mitglied der obersten Leitung benennen. Wobei ich ehrlich gesagt den Sinn eines externen QMb nicht verstehe.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: TS 16949 + externer QMB #59552

    Hallo!

    Vielleicht solltet ihr das mal fixieren, was Du machst. Ein TS System mit einem externen QMB kann nicht funktionieren. Jeder von uns weiß ja was er täglich an Arbeit zu erledigen hat. Oder bist Du „nur“ für QM zuständig? z. B. Audits, FMEA, MSA, etc. Da läßt sich auch bei der TS drüber reden. Das muss aber dann auch so festgelegt sein. Einer muss ja auf die Qualität achten und Teile kontrollieren, sperren etc. Und jemand ist auch für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich. Der jenige kann nicht nur ab und zu in der Firma sein.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: ISO 5817-C #59545

    Hallo dMatze!

    Normalerweise machen die Leute die sowas prüfen dafür einen Kurs um Streitigkeiten mit Kunden zu vermeiden und damit sie die Prüfung auch Normen- und Regelkonform durchführen können. Hier wird wohl nur ein Gespräch mit dem Kunden helfen was er möchte bzw. bereit ist zu akzeptieren. Wobei es auch Fremdfirme gibt die solche Prüfungen bei euch durchführen. Rechnung geht dann aber an den Kunden bzw. die Kosten werden einkalkuliert.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Eldra!

    Da fallen mir ein:

    Liefertermin,
    Qualität,
    evtl. notwendige Nacharbeit,
    Einhaltung von Dokumentationen,
    allg. Ausführung der Arbeiten,

    damit solltest Du schon auf einem guten Weg sein.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Schlimmste was Die passieren kann: Dein Arbeitgeber zieht Dir alles vom letzten Gehalt ab, auch ohne Vereinbahrungen. Dann halt zum Anwalt und sich das Geld zurück holen. Passiert aber nur bei kleinen Firmen. Je größer umso besser die Regelungen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Egal ob Kosten oder nicht, Du musst sehr viele Daten eingeben. In vielen Portalen wird sogar nach deinem aktuellem Arbeitgeber gefragt. Das heißt Du musst die Hosen runterlassen wenn Du dort wirklich Erfolg haben willst. Damit bist Du aber auch für deinen aktuellen Arbeitgeber oder Kollegen zu finden. Wenn Du was neues suchst, bleib doch erst mal bei den alten Sachen: Samstagsausgaben der Zeitungen kaufen, Internetportale abgrasen (auch das vom Arbeitsamt!)Email Service der für dich interessanten Portale nutzen. Dann sollte das was werden. Und was Headhunter angeht, vergiss es. Die werden geziehlt auf jemanden angesetzt und meiden solche Portale. Alle anderen sind Personalvermittler die solche Portale abgrasen. Ob das wirklich interessant ist musst Du für dich entscheiden.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Andreas!

    klar wäre das eine Möglichkeit. ich wüßte aber gerne im Vorfeld schon etwas mehr über meinen Gesprächspartner.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Stefan!

    Mal abgesehen davon das deine Beiträge immer noch schwer zu lesen sind, würde ich das Projekt machen, wenn es denn auch gut bezahlt wird. Evtl. ist das ja eine bekannte Firma und Du kannst mit deren Namen werben oder bei den Lieferanten unterkommen. Wobei ich 6 Monate, (je nach dem was vorhanden ist) für zu kurz halte. Was ist denn wenn die Zertifizierung nicht klappt? Aus bzw. nach diesem Projekt hast Du evtl. gute Chancen dich zu bewerben. Vielleicht gibt es auch eine Übernahme von Arbeitgeber? Und das mit dem Hauskauf ist vielleicht momentan nicht so ganz der richtige Zeitpunkt und sollte evtl. verschoben werden.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo QM Stefan!

    was genau möchtest Du jetzt wissen?

    Gruß
    Michael

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