Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    als Antwort auf: Internes Audit QMB #63648

    Hallo Mali!

    Ich gehe mal davon aus das beide Auditoren dazu eine Ausbildung haben. Warum sollte das nicht gehen? Was spricht dagegen? Antwort: Nix. Ein externen Dienstleister ist ja nichts anderes.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Internes Audit QMB #63646

    Hallo Mali!

    Ich gehe mal davon aus das der QMB auch Leiter der QM und QS Abteilung ist. Natürlich muss diese auch beim internen Audit berücksichtigt werden. Mir ist nicht bekannt das man eine Person auditieren kann. Oder die Person ist eine Einmannabteilung. Aber dann ist es ja ein Abteilungsaudit. Und das muss natürlich durchgeführt werden.

    Also entweder ihr bildet noch einen Auditor aus (wenn sinnvoll und notwendig) oder ihr beauftragt einen Dienstleister.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Bei Instandhaltungsmaßnahmen gibt es jede Menge gesetzliche Vorschriften die einzuhalten sind. Beispiel: Maschine / Arbeitsmittel muss jährlich geprüft werden. Termin im Dezember 2017. Das heißt die Firma hat vom 01 – 31.12 Zeit die Prüfung / Arbeiten durchzuführen. Da kann man nicht 1 Woche in 2018 als Toleranz anhängen. Das würde bedeuten das ihr akzeptiert das Mitarbeiter an ungeprüften Anlagen und Maschinen arbeiten. Das ist eine sehr schlechte Idee.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Wir sind nicht nach TS zertifiziert, aber die beiden Auditoren die bei uns sind machen auch TS Audits. Es kam immer mal wieder die Frage auf warum wir kein Prüflabor mit DakkS Zertifizierung beauftragen. Antwort: Weil wir nicht müssen. Antwort: Ach ja.

    Die TS möchte (so wurde uns das erklärt) das die Prüfmittel in einem Labor kalibriert werden das nach DAkkS Vorgaben und Regelungen arbeiten. Das heißt alle Arbeiten und Prüfmittel müssen diesen Anforderungen entsprechen. Eure Prüfmittel werden dann von den dort „überwachten“ Mitarbeitern, mit Prüfmitteln und Vorgaben des DAkks überprüft. Das dieses Prüflabor danach prüft wird im allgemeinen mit einem Zertifikat / Siegel bestätigt. Dieses kann sich das Labor auf die Prüfzertifikate drucken. Hier sollte Dir aber ein Labor das so arbeitet ganz genau sagen wie das mit dem Zertifikat ist.
    Ruf an und Frag nach. Die müssen so was öfter beantworten. Aber wenn Du nachweisen kannst das euer Prüflabor (Dienstleister) die Akkreditierung hat, bist Du Regelkonform. So die Aussage der Auditoren.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Das Prüflabor muss akkreditiert sein. Mehr nicht. Aber: Die Kosten in solchen Einrichtungen sind immer wesentlich höher wie in Prüfeinrichtungen ohne Akkreditierung.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Mo!

    Wir lassen uns ein Rechtskataster von einem externen Anbieter erstellen und prüfen. Das ganze als Exceltabelle mit Anmerkungen.

    Ich weiß das es im Sauerland eine Firma gibt die Forderungen aus der Automobilindustrie verwaltet und euch über Neuerungen informiert.

    Falls das interessant ist benötige ich eine Kontaktadresse für Infos. Ich bin heute aber ab 12:00 Uhr zu einem Lehrgang und erst am 04.03.10 wieder im Hause.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Smiley!

    Ich denke mal Du suchst so etwas.

    https://www.studenroth.com/plastiform/

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Risikobetrachtung #63531

    Hallo QuEm!

    Solange es keine Vorschriften dazu gibt (Kundenvorschriften, Normen, Gesetze, etc.) kannst und darfst Du das machen wir Du willst.

    Aber: Du musst es auf Nachfrage vernünftig erklären und darlegen können warum ihr das so macht und absichert das ihr auch alle Risiken (sofern überhaupt möglich) betrachtet und dann sollte es gut sein.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Was für ein Audit? #63519

    Hallo Dietmar!

    Ich bin zwar nicht mehr in der Autoindustrie, kenne diesen Begriff aber von Audits zur TS 16949. Da geht jemand vom VDA mit und überprüft den Auditor der Zertifizierungsstelle. Wir konnten da nicht mehr mit dem Auditor diskutieren, weil der „nette“ Mensch von VDA dabei war. Da hieß es entweder / oder.

    Soweit ich weiß haben das die Zertifizierungsgesellschaft in ihren Verträgen drin, das sie das Audit durchführen dürfen. Egal ob dem Kunden das passt oder nicht. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, kann mir aber nicht vorstellen das der VDA irgendwas zum Kundevorteil ändern würde.

    Hier sind ja Leute im Forum die aktuell in der Autoindustrie arbeiten. Die sollten das ganz genau wissen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Also Prüfmittel oder selbstgebaute Prüfmittel musst Du kennzeichnen, um sie zu verwalten und zu prüfen. Alles andere ist Schwachsinn. Betriebsmittel sind Werkzeuge für die tägliche Arbeit, die brauchen keine Kennzeichnung. Dann musst Du ja auch sämtliche Maschinen kennzeichnen. Die haben schon Typenschilder. Und wenn ich mir deinen anderen Beitrag zum Thema Softwareprüfung ansehe solltest Du und euer QM Hase mal ein klärendes Gespräch führen. Zur Not mit der GF als Begleitung.

    Geht gar nicht!

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Nein, müssen Sie nicht. Wer fordert denn so was?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Mali!

    Ihr müsst für alle Gefahrstoffe eine Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter und die dokumentierte Unterweisung darüber für alle Mitarbeiter haben. Und daran denken: Gefahrstoffrecht ist Strafrecht!

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Mali!

    wir sind ein kleines produzierendes Unternehmen im Bereich Klebstoffe und Lacke.

    Ihr müsst doch massenhaft Gefahrstoffe in eurem Hause haben!

    Ihr benötigt eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe, psychische Belastung der Mitarbeiter, Instandhaltung (wenn ihr eine habt), und div. Arbeitsgänge in eurer Produktion, ein Gefahrstoffkataster, aktuelle Sicherheitsdatenblätter über ALLE im Einsatz befindlichen Gefahrstoffe und die müssen zugänglich sein. Betriebsanweisungen für alle Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen für verschiedene Arbeitsgänge oder allg. arbeiten,

    Eine VA zum Thema Arbeitssicherheit brauchst Du nicht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Regelungen ist in der norm eh vorgegeben und wird auch überprüft. Das werden die also eh sehen wollen. Da must Du nichts festlegen. Dokumente aus dem Arbeitssicherheitsbereich werden / müssen sehr häufig geändert werden. Die solltest Du nicht im System eingliedern.

    Wenn ihr ein kleines Unternehmen seid, glaube ich nicht mal das euer Chef wirklich eine ausgebildete SiFa ist und / oder sich regelmäßig fortbildet. Redet mit eurer BG. Die BGRCI hat gute Dokumente mit dehnen ihr arbeiten könnt und die Unterstützung von denen ist auch gut. Aber: Euer Chef muss mal in die Pötte kommen und seinen Job machen. Ansonsten für dich: Kurzes Statement in der Unternehmenspolitik zur Arbeitssicherheit. Mehr ist nicht notwendig. Den Rest kann der Chef dann beim Audit erklären. Ist eh sein Job und die Auditoren achten darauf.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo zusammen!

    Soweit ich weiß bezieht sich die Norm auf das einhalten gesetzlicher Forderungen. Wenn Du in der Unternehmenspolitik darauf Bezug nimmst das alles einzuhalten und deine Mitarbeiter zu schützen und zu unterstützen, wo musst Du dann noch was im Handbuch haben? Nach Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, etc. fragt er sowieso, weil es gesetzliche Forderungen sind. Aber wieso musst Du da noch was im Handbuch haben? Eine Zertifizierung im Arbeitsschutzbereich ist natürlich was anderes.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Stell die gleiche Frage mal hier: https://www.qz-online.de/forum/karriereberatung

    und eine Ortsangabe oder Raum wo Du wohnst wäre gut.

    Viel Erfolg!

    Michael

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