Verfasste Forenbeiträge

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    Hallo,

    @qualyman
    Wir sind kein Produktionsbetrieb, sondern stellen Dienstleistung her,
    insofern ist es schwieriger Prozesse zu messen.
    Ausführliche Beschreibungen bieten die Möglichkeit, die Arbeitsmethodik zu beurteilen (ich bin da MTM-getrieben) und ggf. zu verändern – z. B. manuell Schrauben herausdrehen vs. Schrauben mit E-Schrauber entfernen oder manuelle Aufschreibung vs. Anwendung von EDV , …

    @msb
    Die Verwendung von Arbeitsanweisungen in Textform (mit Bildern) ist abhängig von der Nutzergruppe, Aufbau der Dokumentation und der „Managementtradition“.
    Der Aufbau der Dokumentation (…, Verfahrensanweisung -> Arbeitsanweisungen, …) bestimmt erheblich den Umfang – vielleicht ist das der Ansatz, die Dokumentation zu reduzieren.

    Gruss mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    mfunk
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    Hallo,

    ich bin eher der Verfechter einer etwas umfangreicheren Dokumentation aus mehreren Gründen:
    – genaue Prozessbeschreibungen dienen der Wissenssicherung/-dokumentation.
    – genaue Prozessbeschreibungen zwingen zum prozessualen Denken und hinsehen, was und wie etwas passiert (insbesondere administrative Arbeiten).
    – Grob beschriebene Abläufe sind leicht zu lesen, aber schwerer zu optimieren.

    In der Regel sind mir dennoch Arbeitsanweisungen lieber als Flußdiagramme, da leichter in der Sprache des Anwender zu erstellen sind.

    Mit einer Dokumentation sollte primär die Basis zur Verbesserung geschaffen werden – die kostenoptimale Erreichung eines Zertifikates senkt i.d.R den Aufwand, aber leider auch erheblich den Nutzen eines Managementsystems.

    Grüße mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
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    mfunk
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    Hallo,

    das Fundstück zum Fundstück:
    http://www.vdi.de/fileadmin/vdi_de/redakteur/dps_bilder/D-PS/2008/2008-04-22-Studie_FHG_ISI_01.pdf

    Gruss
    mfunk

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    mfunk
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    als Antwort auf: Änderungsmanagement #51662

    Hallo,

    wir haben bei uns Dokumentverantwortliche = Freigeber. Diese sind für die Aktualität des Dokumentes verantwortlich und werden mit ihrer Bezeichnung hinterlegt (Freigabe durch Unterschrift) – z. B. Leiter Arbeitsvorbereitung.
    Damit ist die Verantwortung – personenunabhängig – eindeutig hinterlegt.

    Gruss
    mfunk

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    mfunk
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    als Antwort auf: Alarmierung im Notfall #51421

    Hallo,

    bei einer Alarmierung muss auch an Kollegen mit Handicap gedacht werden – z. B. blinde Kollegen , … Die Alarmierung muss so organisiert sein, dass diese auch alarmiert werden – z. B. duch einen anderen Kollegen. Zudem muss sichergestellt sein, das diese Kollegen den Arbeitsplatz verlassen können (z. B. im Brandfall Rollstuhlfahrer und nicht zu verwendende Fahrstühle).

    Grüße
    mfunk

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    mfunk
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    als Antwort auf: Import von Top-Manager #51331

    Hallo,

    müssten wir bei einer solchen Entwicklung nicht irgendwann einmal füchten, einen Mindestlohn für Manager fordern zu müssen?

    Der „Import“ von Managern birgt die Gefahr, dass diese sich mit dem Standort nicht identifizieren. Da sehe ich eine der Gefahren.

    Gruss
    mfunk

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    mfunk
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    als Antwort auf: Begriff Dokument #51253

    Hallo Herr Herget,

    danke für die Antwort.
    Wir möchten eine Regelung die das Dokumente managen umfasst, um genau die Schwammigkeit der Norm nicht zu haben. Dies ist wichtig, um den Rahmen für den allgemeinen Umgang mit Dokumenten zu schaffen, unter dem sich die Abteilungen ihre Regelungen ablegen (untersetzen) können.
    Die Norm fordert das nicht – aber es macht Sinn.

    Es geht hauptsächlich Regelungen zu Archivierung incl. Fristen / Kennzeichnung von Projekten / Aktenplan / Prüfberichten / Post etc.

    Wie regeln die anderen das hier und wo?

    (Art: Dienstleistungsgemischtwarenladen – Größe des zertifizierten Bereich: ca. 2000 MA incl. akkreditierte Bereiche nach 17020 und 17025)

    Gruß
    mfunk

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    mfunk
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    als Antwort auf: Begriff Dokument #51223

    Hallo Herr Herget,

    der Begriff Vorgabe- und Nachweisdokument ist mir bekannt.
    Wenn der Begriff Dokument sehr weit gefasst ist (alle Dokumente außer
    Nachweisdokumenten/Aufzeichnungen), dann gilt meiner Meinnung nach:
    4.2.3 Lenkung von Dokumenten
    Die vom Qualitätsmanagementsystem geforderten Dokumente müssen gelenkt werden. Aufzeichnungen stellen einen besonderen Dokumententyp dar und müssen nach den in
    Abschnitt 4.2.4 genannten Anforderungen gelenkt werden ..

    .. und genau das möchte ich nicht in der Form traditionellen Form: erstellt-geprüft-freigegeben für alle geforderten Dokumente.

    Wir haben deswegen im jetzigen Diskussionsstand:

    Oberbegriff: geschäftsrelevante Dokument
    spezielle Dokumente (= Teilmenge)
    – regelnde Dokument
    – Aufzeichnungen

    Für Dokumente gibt es einen allgemeingültigen Prozess zu „Dokumente lenken“,
    der alles von der Erstellung bis zur Entsorgung regelt und darunter die üblichen Verfahren.

    Vielleicht habe ich die Norm an dieser Stelle zu eng ausgelegt – bitte um Aufklärung.

    Gruss
    mfunk

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    als Antwort auf: Flussdiagramm #51220

    Hallo,

    die Frage ist interessant, da die 66001 für Informationsverarbeitung; Sinnbilder und ihre Anwendung gilt und nicht unbedingt für Prozesse.
    Wer in ARIS gearbeitet het, wird festgestellt haben, dass die Sinnbilder dort ganz anders aussehen.
    Aus meiner Sicht sind allerdings die Sinnbilder nach 66001 der „Quasi-Standard“.

    Viele Grüße
    mfunk

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    als Antwort auf: Begriff Dokument #51218

    Hallo,

    danke für die vielen Rückmeldungen.
    Bei einer Aufteilung in Aufzeichnungen und Dokumente habe ich das Problem, dass unter Dokumente Regelungen, aber auch Verträge, Lieferantenunterlagen, …
    Wie habt ihr es geregelt, dass nicht alle diese Dokumente erstellt, geprüft und freigegeben werden müssen.

    Viele Grüße
    mfunk

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    Hallo,

    in der Diskussion fehlt mir (als Nichtraucher) der Verweis auf Planzeiten und die darin enthaltene persönliche Verteilzeit (http://www.olev.de/uv/verteilz.htm) von i. d. R. ausgehandelten 5%.
    Wenn bei der Ermittlung von Planzeiten Rauchen als Bestandteil der persönlichen Verteilzeit gewertet wurde, dann kann man Raucherpausen nicht aus der „produktiven Zeit“ herausrechnen. Da Rauchen eher Suchtverhalten ist, müsste man es wie einen Toilettengang werten. Weiterhin sind Absprachen zum Arbeitsablauf, die beim Rauchen getroffen werden, sachliche Verteilzeit und müssten eigentlich zum großen Teil mit der persönlichen Verteilzeit verrechnet werden.
    Insofern bin ich mir nicht sicher, ob Raucherpausen wirklich das Zeitpotential erbringen, was man (oberste Leitung) sich erhofft.

    mfunk

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    Hallo,

    vielleicht hilft dieser Link weiter:
    http://www.oeko.de/service/gemis/de/index.htm

    Gruss
    mfunk

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    Hallo,

    ich würde mich mit den Vorgaben der 17025 (Akkreditierung) richten. Weiteres Infomaterial siehe hier http://www.dap.de/doc.html

    Gruss
    mfunk

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    als Antwort auf: studentin brauct hilfe #50555

    Hallo qualitaet-2006,

    wenn GMP der QS dient, fehlen wahrscheinlich viele ander Aspekte eines Managementsystems, das mehr als nur die Herstellung umfasst, wie unternehmensweite Politik, auch für den Vertrieb. Vielleicht hilft es dir die Normpunkte unter diesem Aspekt zu prüfen. Da ich GMP nicht kenne:

    gruss
    mfunk

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    Hallo Vivian,

    danke für deine Antwort.
    In der Tat gehen wir über eine reine Änderung des Dokumentationsformates hinaus und alles wird (so hoffen wir) besser/klarer/eindeutiger definiert. Dein Hinweis auf den erhöhten Kommunikationsbedarf ist wertvoll – ich muss ihn mit den betroffenen Kollegen am Montag gleich besprechen.

    Gruss
    mfunk

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