mehlimann
Hallo Barbara,
das wäre soweit verstanden. Meines Wissens nach ist aber die Durchführung des Verfahren 1 Grundvoraussetzung um eines der weiterführenden Verfahren durchzuführen. Unser Kunde fordert jetzt die Vermessung von einem Bauteil. Die dort erhaltenen Werte sollen für das Verfahren 1 als Referenzwerte genutzt werden, was meiner Meinung nach nicht Normkonform ist.
Ich gucke ja gern über den Tellerrand hinaus und stelle mir die Frage, was ist wenn es in der späteren Serie zu einem Schaden kommt. Womöglich eine Person verletzt oder getötet wird durch ein fehlerhaftes Bauteil. Das könnte sicherlich für uns zum Problem werden, wenn wir nicht nach Norm vorgegangen sind. Bei dem Bauteil sicherlich eher unwahrscheinlich, aber was wäre wenn?
Hallo Barbara,
Danke erst mal für die Informationen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, das die Vorgehensweise folgendermaßen sein soll.
Wir sollen ein Serienbauteil in einem Kalibrierlabor kalibrieren lassen. Anhand dieses „Einstellmeisters“ für jedes Merkmal das Verfahren 1 durchführen und falls fähig, das Verfahren 2 hinterher. Mir stellt sich ganz einfach die Frage, ob dieses Vorgehen wirklich praxisorientiert ist.
Ich frage mich außerdem wie ich da bei Merkmalen wie Positionstoleranz vorgehe. Eine Positionstoleranz ist in meinen Augen kein „Maß“ und somit auch nicht rückführbar auf internationale Normale, folglich müsste ich eigentlich die Koordinaten der Bohrungsmitte für die MSA heranziehen und nicht die Positionsabweichung. Bin ich da auf dem richtigen Weg?