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als Antwort auf: vereinfachtes Zertifizierungsverfahren #25810
Hab‘ noch was vergessen:
Eine Frage an Herrn Eierund:
Mich würde Ihre neue Zertifizierungsnorm sehr interessieren. Kann man sie irgendwo einsehen? Auf Ihrer Internetseite habe ich leider nichts gefunden.
Manuel
als Antwort auf: vereinfachtes Zertifizierungsverfahren #25809Hallo,
nachdem ich die Diskussion nun schon seit geraumer Zeit verfolge, muss ich auch mal was dazu sagen:
Im Prinzip ist gegen eine nicht-akkreditierte Zertifizierung ja nichts zu sagen. Die Werbung von SEC zielt jedoch eindeutig darauf ab, den Kunden (der sich in der Regel mit Normen nicht so gut auskennt) hinters Licht zu führen. Herr Eierrund stellt seine neue Norm als die ultimative Neuerung in der Normenwelt dar, auf die alle gewartet hat. Der potentiellen Kundschaft ist doch gar nicht klar, dass Jedermann Normen erstellen und auch danach zertifizieren darf.
Genauso die Aussage, dass jetzt wieder nach ISO 9001/9002/9003 zertifiziert werden kann. Das war noch nie verboten! Man kann sich auch in 100 Jahren noch danach zertifizieren lassen. Aber wem nützt das!?
Die Werbung von Herrn Eierund erweckt bewusst den Eindruck, dass die akkreditierten Zertifizierer dem Kunden gemeinschaftlich Dinge aufzwingen und dabei verheimlichen, dass die gestellten Forderungen auch auf einfachem Wege erfüllt werden können. Dabei ist eine Zertifizierung nur anhand der Unterlagen und ohne Audit vor Ort völlig sinnlos. Und dass Herr Eierund anbietet, Fehler in der Doku gleich zu beheben, ist der absolute Schwachsinn! Warum bietet er nicht gleich an, die Doku zu erstellen und sofort zu zertifizieren!? Damit wären wir wieder beim gekauften Zertifikat.
Wie gesagt: Eine nicht akkredierte Zertifizierung kann sinnvoll sein, wenn es keine externen Forderungen nach Akkreditierung gibt. Aber sie muss trotzdem seriös ablaufen. Das heisst: Um ein effektives Audit vor Ort kommt man einfach nicht herum.
Jedem muss aber auch klar sein, dass ein Zertifikat von meiner Mutter (Vater, Bruder, Schwester,…) ausgestellt, etwa genau so aussagekräftig ist.Im Übrigen glaube ich nicht, dass die TGA gegen das Leistungsangebot von SEC klagen kann und wird. Allenfalls beim Tatbestand irreführende Werbung könnte ich mir eine Klage mit Erfolgsaussichten vorstellen.
Trotzdem danke ich Herrn Eierund, dass er die Grundlage dieser interessanten Diskssion geliefert hat.
Manuel
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