Verfasste Forenbeiträge

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  • Lothar
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    Hallo MSB
    Anhand Deiner Antwort denke ich, ihr beliefert die automobilindustrie nicht ?
    Wenn ihtr die fehlerbearbeitung z.B. nach 8-D-Methode macht, ist klar angegeben, zu definieren, was ihr macht, um eine Fehlerwiederholung zu vermeiden. Die Maßnahme kann oder muß sogar vorbeugend wirken(z.B. vorausschauende Werkzeugwartung, rechtzeitige Fehlererkennung usw.) Wiederholungsfehler, egal nach welcher Zeit zeugen von einer nicht wirkenden Abstellmaßnahme. Dies muß bei der Be- und Abarbeitung des Fehlers erkannt werden. Ich stimme Harm in seiner Ausführung voll zzu.

    Lothar

    Lothar
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    Hallo Marcus
    Wenn Du das Gewicht nur zur Überprüfung der Richtigkeit der angegebenen Mengen brauchst, könntest Du Dir eine Matrix erstellen, in welcher Du den Coildurchmesser einem bestimmten Gewicht zuordnest. Jeder Coil ist ja mit den Gewichtsangaben des Herstellers beschriftet, Du könntest zunächst einmal eine Lieferung wiegen und mit den Angaben des Lieferanten vergleichen. Das Gewicht und den zugeordneten Coildurchmesser kannst Du in einer Matrix erfassen. Bei Folgelieferungen mit gleicher Blechdicke brauchst Du nur noch den Coildurchmesser festhalten. Ich denke, Gewichtsabweichungen sind kein großes Thema, wenn Du ein gutes Vertrauensverhältnis zu Deinem Lieferanten aufgebaut hast. Ich denke, Du wirst schnell erkennen, dass der enorme Zeitaufwand für das Wiegen eines jeden Coils nicht gerechtfertigt ist.

    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Materialproben entnehmen #35938

    Hallo Markus
    Mit Literartur über eine dynamische WE-Prüfung kann ich Dir zwar nicht helfen, aber vielleicht helfen Dir einige Hinweise aus der Praxis:
    Grundvoraussetzung ist ein gutes und vertrauliches Verhältnis zu Deinen Lieferanten, mit welchen Du Deine Wareneingangsprüfung abstimmst.Damit nimmst Du den Lieferanten auch mit ins Boot.

    Zunächst einmal muss von jedem eingekauften oder beigestellten Produkt eine Freigabe vorliegen.
    Die ersten 3 -5 Serienlieferungen nach der Freigabe werden geprüft, dabei wird eine Qualitätskarte angelegt, in welcher alle zu prüfenden Merkmale berücksichtigt werden (gibt es auch als CAQ-Software). Nach Überprüfung der ersten 3 oder 5 Lieferungen gehst Du in der Wareneingangsprüfung auf „Ereignisoriemtierung“ über. Das bedeutet, Du machst bei Wareneingang nur noch eine Identprüfung (Du kannst ja anfänglich auch noch zusätzlich mit jeder Lieferung Prüfbescheinigungen des Lieferanten anfordern). Sollten aus der Produktion Reklamationen über fehlerhafte Produkte eintreffen, setzt die „ereignisorientierte Prüfung“ ein, das bedeutet, Folgelieferungen werden wieder geprüft. Sollten keine Reklamationen aus der Produktion stattfinden, kannst Du die Prüfperioden bestimmen (z.B. jede 10. Lieferung, 1x/Quartal, 1x/Jahr usw.). Natürlich musst Du auch bei Kundenreklamationen entsprechend reagieren.
    Ein genereller Verzicht auf eine Wareneeingangsprüfung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Materialproben entnehmen #35832

    Hallo

    Ich denke auch, man muß zunächst einmal mit dem Lieferanten die unterschiedlichen Analysenergebnisse klären. Sollten anschließend trotzdem weiterhin Differenzen bestehen und ihr jeden Coil vor Einsatz prüfen wollt, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, ein Prüfstück des Bandes an jeden Coil durch den Lieferanten befestigen zu lassen und dieses vor dem öffnen des gesamten Coils vorab zu prüfen.

    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Organigramm #34731

    Hallo Beginner
    Ich denke die „Vorschreiber“ haben Dir schon einen Schritt weitergeholfen.
    Ich glaube aber nicht, dass Ihr zusätzlich um detaillierte Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenbeschreibungen herumkommt. Erst dann wissen die Mitarbeiter, für was sie alles verantwortlich sind und das System läuft rund.

    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Eichung von Waagen?? #34657

    Hallo
    Bei der Fragestellung ging es um die Anwendung bei der Wareneingangsprüfung, ich nehme an, um Stückzahldifferenzen festzustellen. Stückzahldifferenzen können zu Produktionsstillstand führen.
    Was hier als Antworten kam mag vielleicht vor dem Gesetzgeber richtig sein, aber wenn das allgemeingültig ist, würden Prüfungen und damit ihre Ergebnisse mit ggf, fehlerhaften Prüfmitteln durchgeführt. Das kann doch nicht wahr sein. Auch fehlerhafte Mengen sind ein Mangel.
    Wenn ich den Faden weiterspinne, würde das auch bedeuten, Waagen die ich zur Absicherung von Prozessen einsetze, oder Nachweis der Prozessfähigkeit, mittels welcher ich Mischungen herstelle (z.B. für 2-Komponenten-Klebungen) usw. usw. bräuchten nicht geeicht sein.
    Das mag ich eigentlich nicht so recht glauben, oder verstehe ich etwas falsch?

    Gruß aus dem Süden
    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Auswirkungen von Fehlern #34617

    Hallo ra-ga
    Ich denke es ist wirklich eine schöne Aufgabe, die Möglichkeit zu haben, mit einem wichtigen Problem so viele Mitarbeiter ansprechen zu können, wie es in einer Werkszeitung möglich ist.
    Ich würde es ebenfalls von der Seite der Kosten, einschließlich der zu befürchtenden Auswirkungen auf den Arbeitsplatz angehen. Vielleicht könntest Du auch aufzeigen, wie hoch die Kosten durch „Nichtqualität“ im Jahr sind und was man damit anstellen könnte, wenn …..
    Viele Mitarbeiter sind sich gar nicht bewusst,welche Kosten durch Nachlässigkeiten, Gleichgültigkeit, nicht erkennen von Fehlern , weiteres Veredeln von Ausschuß, bis hin zur Kundenreklamationen mit ggf. Rückrufaktionen, entstehen.
    Du solltest dabei aber eine Wortwahl finden, welche auf die Mitarbeiter motivierende Auswirkungen hat. Stelle dar, wie verantwortungsvoll jede einzelne Arbeitsleistung ist und dass jeder für seine Arbeitsleistung am Wertschöpfungsprozess verantwortlich ist. Stelle auch die Gefährdung des eigenen Arbeitsplatzes durch Verlieren von Aufträgen, verursacht durch unzureichende Qualität, heraus.
    Aber wie gesagt, Du musst das Gefühl dazu haben, dies alles motivierend für Deine Mitarbeiter darzustellen.
    viel Spaß dabei

    Lothar

    Lothar
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    Hallo
    Hier auch mein Beitrag zu Punkt 8
    35 stunden Wochenarbeitszeit.
    Mehrarbeit wird dem Lebens-Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, das Konto kann ab 55 Jahren aufgebaut werden, sodaß es möglich ist, bis 1 Jahr vor dem Rentenalter in den Ruhestand zu gehen, wenn man entsprechen vorgearbeitet hat.
    Gruß aus dem sonnigen Süden
    Lothar
    Lothar

    Lothar
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    Meine Daten:

    1.) 40 km
    2.) 50 min.
    3.) Auto
    4.) entfällt
    5.) 75,- Euro/Monat
    6.) entfällt
    7.) Doppelt

    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Auditplanung #34069

    Servus

    Im großen und ganzen gebe ich Euch allen recht. Wenn die Verlegung sauber dokumentiert ist und der neue Termin offiziell im Auditplan dokumentiert wird, ist dies sicher ok. Eine einmalige Verschiebung eines Audits wird meines Erachtens nicht zu einer Abweichung führen – aber – oft bleibt es nicht bei einer Verschiebung, sondern Verschiebungen haben eventuell System (z.B. durch den verantwortlichen des zu Auditierenden Bereichs). Wenn der Auditor den Eindruck hat, Termine werden absichtlich oder sogar mehrfach verlegt (z.B. erst nach dem Zertifizierungsaudit) kann ich mir schon vorstellen, dass auch der handsamste Auditor skeptisch wird. Ähnlich könnte es sein, daß Audits so kurz vor dem externen Audit angesetzt werden, dass noch kein Nachweis der Abarbeitung von Abweichungen erbracht werden kann (muß).
    Sicher kann man dadurch auch erkennen , wie ernst das interne Auditierungssystem des Betriebs genommen, bzw. wie es „lebt“. wird.

    Gruß aus dem Süden

    Lothar

    Lothar
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    Hallo MSB

    Das würde mich auch brennend interessieren. Sortierfirmen sollen ja bekanntlich schnell und billig sein und arbeiten nach Unterweisungen.Wie passen diese in die Lieferantenauswahl und -entwicklung ?
    Auf Eure Antworten bin ich gespannt.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Verz. d. Abk. #33564

    Hallo gogo
    Ein gutes Thema, ich habe damit auch so meine Probleme, sowohl branchen- als auch leider firmenspezifisch. Der damit vertrödelte Zeitaufwand ist enorm.
    Vielleicht wäre es eine Aufgabe für q4u.

    Lothar

    Lothar
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    Hallo Nadja
    Vielen Dank für Deine Antwort. Mir gehts dabei um 2 Dinge:
    1.) Ist die Forderung der TS dass Änderungen gekennzeichnet werden müssen so zu verstehen, dass man alle Änderungen „kenntlich“ macht also in einer Änderungshistorie beschreibt, oder reicht es, sie durch einen besonderen Hinweis darzustellen (z.B. fett gedruckt).
    2.) Gerade das zeitaufwendige „Suchspiel“ möchte ich vermeiden. Man kann doch nicht seitenlange Dokumente/Anweisungen Wort für Wort vergleichen (alt/neu) um zu finden, was eigentlich gegenüber der vorhergehenden Ausgabe geändert wurde.
    Wie wird das bei anderen geregelt?

    Gruß

    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: "Qualität" vermarkten #32561

    hallo qualiman
    ich hätte auch reges interesse an den fragen.
    vielen dank

    Lothar
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    Hallo Nadja
    Ich habe bei meinen Schulungsunterlagen etwas, wenngleich es kein offizielles Formblatt ist. Vielleicht hilft es trotzdem weiter.
    Gruß
    Lothar

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