Verfasste Forenbeiträge

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  • Lothar
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    Hallo Qualitäter
    Mit Erstaunen und teilweise Kopfschütteln habe ich die Kommentare gelesen. Ich muss sagen, was hier von verschiedenen „Qualitätern“ von sich gegeben wird kann ich nicht verstehen, noch viel weniger kann ich es akzeptieren.
    Es mag ja sein, dass verschiedene Forderungen zur Werkerselbstprüfung nicht einfach umzusetzen sind, aber:
    Offensichtlich gibt es auch hier im Forum verschiedene, bei denen die Werkerselbstprüfung zur Selbstverständlichkeit geworden ist.
    Auch wir praktizieren dies schon länger als 10 Jahre und wie ich glaube, sehr erfolgreich.
    Natürlich ist es eine schwere Aufgabe, das Q-Bewusstsein aller Mitarbeiter so weit zu entwickeln, dass man sich auf deren Ergebnis verlassen kann.
    Es kann doch nicht sein, dass man den Mitarbeitern jegliche Art der Verantwortung für ihre Arbeitsleistung oder ihr Produkt abnimmt oder abspricht.
    Natürlich muss man Schichtarbeit und Sprachengewirr berücksichtigen.
    Natürlich ist es erforderlich in allen Schichten Mitarbeiter zu haben, welche im Bedarfsfall
    Eingreifen können und dazu neben dem Wissen und Können auch die Befugnis haben.
    Dies alles ist doch Ziel eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems.
    Ist Euch die Weiterentwicklung des QM-Systems und die kontinuierliche Verbesserung (auch die des Personals) kein Begriff?
    Natürlich müssen die Mitarbeiter vorher ausreichend geschult werden, aber um eine sichtliche Beurteilung meines Arbeitsproduktes zu machen, muss ich nicht unbedingt deutsch sprechen.
    Es kann doch nicht sein, dass von gefrusteten Vorgesetzten alles in Zweifel gestellt wird und die Qualität der eigenen Mitarbeiter so negativ beurteilt und akzeptiert wird.
    Ohne Werkerselbstprüfung könnten wir unsere Produkte schon lange nicht mehr in Deutschland herstellen. Wir können doch nicht so weiterarbeiten wie vor 50 Jahren und uns dann wundern, wenn Betriebe ins billigere Ausland abwandern.
    Gebt eueren Mitarbeitern eine bessere Qualifikation und mehr Eigenverantwortung und ihr werdet sehen, dass die Werkerselbstprüfung ein sehr gut funktionierendes und auch arbeitsplatzsicherndes Instrument sein kann.
    Nichts für ungut
    Lothar

    Lothar
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    Tja, Marco
    Was soll man darauf antworten?
    Ich kanns nicht verstehen, wenn ich vergleiche mit welcher Intensität (in die Tiefe gehend) und Qualität wir im gerade vorübergegangenen Überwachungsaudit geprüft wurden. Ich würde Dir den Rat geben, auf jeden Fall den Auditbericht zu schreiben und an GL und EK, sowie den Lieferanten weiterzugeben. Gleichzeitig würde ich den Lieferanten sperren (zumindest für Neuaufträge) und EK veranlassen, schnellstens einen neuen Lieferanten aufzubauen. Dies müsste ja auch in seinem eigenen Interesse sein.
    Wir hatten einen vergleichbaren Fall (mein Auditbericht verschwand auch in irgendeinem Schreibtisch )- ein Jahr danach meldete der Lieferant Insolvenz an, mit großem Ärger für unsere Liefersituation usw., auch das sollte bedacht werden
    Gruß aus dem vernebelten Süden
    Lothar

    Lothar
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    Hallo Frank
    Sicher werden Deine Bemerkungen berücksichtigt, aber es gibt eben immer wieder mal Abweichungen von der Regel (z.B. Bevorratung von Ersatzbedarf oder Auslaufbestand usw.), allerdings nur in geringer Menge. Offensichtlich sind wir dabei aber nicht die Einzigen. Vielleicht kommt doch noch eine praktikable Idee.
    danke und Gruß
    Lothar

    Lothar
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    Hallo
    Wir haben alle Teile klassifiziert. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit Einkauf und Lieferant/Hersteller. Die gelieferten Teile werden bei Wareneingang erfasst und entsprechend der Klassifizierung mit Haltbarkeitsdaten versehen. Monatlich erfolgt eine Überprüfung des Lagerbestands und entsprechende Einteilung zur Produktion nach Datum (älteste Teile zuerst, Teile mit überzogenen Daten werden nach Abwägung aller Möglichkeiten zur Verwendung, verschrottet). Die Haltbarkeitsdaten schwanken je nach Klassifizierung im allgemeinen zwischen 12 und 48 Monaten. Für einige besonders kritische Teile gibt es Sonderregelungen (z.B. Herstellerangaben).
    Noch nicht gelöst haben wir aber die Haltbarkeitsangaben von Fertigprodukten ,speziell auch die Frage, ob länger auf Lager liegende Fertigprodukte vor der Auslieferung nochmals geprüft werden sollen/müssen. Dabei handelt es sich um elektronische Produkte. Vielleicht hat jemand dazu praktische Erfahrungen?
    Schönen Tag aus dem verregneten Süden
    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Produkthaftung Weltweit #42770

    Hallo Isomannie
    Vielleicht kann Dir folgende Adresse helfen:
    peter.thoenes@risk-stop.de
    Viel Glück
    Lothar

    Lothar
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    Danke schön an alle für die schnellen Antworten, auch wenn sie für mich nicht so erfreulich sind. Dann werde ich wohl um eine doppelte Führung nicht herumkommen.
    Trotzdem, danke und schönen Tag
    Lothar

    Lothar
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    Hallo MSB
    Ich möchte nur zu Punkt 1 unsere Vorgehensweise detaillierter beschreiben, da wir ansonsten ein Gemisch aus den hier beschriebenen Antworten haben.
    Wir lassen alle nachgearbeiteten Produkte nochmal durch die Endprüfung laufen. Dabei ist gewährleistet, dass alle erforderlichen Parameter erneut und mit Originalprüfgeräten überwacht werden.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    Hallo Qualyman
    Ich möchte mich da der Antwort von Hackilein anschliessen. Unser Auditor erklärte noch zusätzlich, dass er bei der Formulierung von Empfehlungen aufpassen muß, damit nicht von der Zertifizierungsstelle nachgehakt wird, warum es keine Abweichung war. Empfehlungen können zwar, müssen aber bei entsprechender Begründung nicht umgesetzt werden.Die Frist von 90 Tagen kenne ich nur bei Abweichungen.Ein Nachaudit wegen dieser Empfehlung anzusetzen, liegt offensichtlich im Ermessensspielraum des Auditors. Ich glaube aber, dass diese „schärfere“ Beurteilung nicht unbedingt zum Nachteil sein muß. Ich kann nur hoffen, dass dies einheitlich bei allen Audits geschieht. Natürlich ist es auch wichtig, durch regelmäßige Schulungen den aktuellen Wissenstand zu erhalten, bzw. Neuerungen rechtzeitig zu nutzen. Allerdings ist man dabei dem „Fingerspitzengefühl“ des Auditors ausgeliefert.
    Gruß uin d schönen Tag
    Lothar

    Lothar
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    Hallo Qualyman

    Warum sollte das nicht gehen?
    Wir planen und führen das schon seit 10 Jahren so durch(früher Bereiche/Elemente),ohne jemals negativ aufgefallen zu sein. Wir ersparen uns die Zusammenfassung und den Gesamtbericht. Jetzt gehen wir sogar noch mehr in die Tiefe und auditieren auch die Subprozese, fassen diese Ergebnisse alklerdings zusammen in den Hauptprozess.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    Hallo Huminchen
    Ich würde an den geprüften Produkten, an einer nicht als Sichtfläche ausgelegten definierten Stelle, einen Farbstrich machen. Solltest Du die Rückverfolgbarkeit auf die prüfende Person haben wollen, könntest Du Dir verschiedene Farben zulegen.
    Allerdings solltest Du dies ggf. auch mit Deinem Kunden abstimmen, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    Hallo zusammen
    Mich überraschen verschiedener Eurer Stellungnahmen. Ihr geht ja sehr sorglos mit solchen Veränderungen um (und das bei Medizinprodukten). Natürlich war die Stellungnahme des Lieferanten für eine eventuelle Abweicherlaubnis entscheidend. Veränderungen am Produkt (und sei es am Aufkleber) würde ich mit bedeutend größerer Vorsicht gegenüberstehen. Unsere Kunden(OEM) würden solche Veränderungen niemals so ohne Weiteres akzeptieren.
    Trotzdem, schönes Wochenende
    Lothar

    Lothar
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    Guten Morgen
    Vielen Dank für Eure Informationen. Leider helfen sie mir aber so nicht weiter. Meine Frage ist eigentlich: ist die Forderung nach unterschiedlichen Personen zur Erstellung,Prüfung und Freigabe die Forderung einer Norm, oder der ist es der innerbetrieblichen Festlegung überlassen. Ich hatte mich offensichtlich nicht richtig ausgedrückt, was bei internen Auditoren ab und zu vorkommen soll.
    Ich bin überrascht, dass ausser uns Niederbayern doch noch jemand den Gäuboden kennt.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    als Antwort auf: Änderungsdokumentation #42422

    Hallo HCCV
    Bei uns wird entsprechend Zeile 4 verfahren, allerdings anstatt „wieso“ mit dem dem Freigabevermerk. WAS geändert wurde ist zusätzlich farblich hinterlegt. bei Änderungen werden die vorausgegangenen farblichen Kennzeichnungen wieder normalisiert.
    Gruß
    Lothar

    Lothar
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    Hallo
    Auch ich schliesse mich denjenigen an, die gegen den Einsatz eine gefährlichen Stoffs ohne offizielle Freigabe und Begutachtung von geeigneten Verantwortlichen sind (Freigabestelle). Nicht jeder kann erkennen oder ohne Sicherheitsdatenblatt wissen, ob sich die neu eingeführten Stoffe eventuell krebserzeugend, oder sich schädigend auf das Erbgut auswirken. Nicht selten kommen Gesundheitsschäden erst nach Jahren ans Tageslicht und dann haben Sie ggf. Probleme die Unbedenklichkeit nachzuweisen.
    Bei uns kommt kein gefährlicher Stoff ohne Begutachtung und Freigabe der dafür speziell zusammengestellten Freigabestelle (einschließlich Werksarzt und Umweltbeauftragten) ins Haus – auch keine Muster, oder Laborware

    schönen Tag noch
    Lothar

    Lothar
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    Back to the roots
    Ich finde es schade, dass das Grundthema „Mitarbeiterzufriedenheit“ so zerfleddert wurde und die Ausgangsfrage dabei zu kurz kommt. Eine Mitarbeiterbefragung dazu wird eigentlich nirgends explizit gefordert. Vielmehr geht es um ein System, welches die die Zufriedenheit der Mitarbeiter berücksichtigt und gewährleistet.
    Gefragt wurde zunächst einmal nur um die Art und Weise der erfolgversprechenden Durchführung einer Befragung der Mitarbeiter über deren Zufriedenheit. Es ging nicht um Ausbildung, Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter, oder um die Aussage einer Tauglichkeit des Systems oder der Führungsmannschaft, sondern ganz einfach um die Frage, ob und wie die Mitarbeiterzufriedenheit in Form einer Befragung erfolgreich durchgeführt werden kann oder soll.
    Die Lenkung der Mitarbeiterzufriedenheit ist nun einmal eine klare Forderung an die Unternehmensleitung, die in der VDA Band 6 Teil 1 – Z 1.5, Teil der Unternehmensstrategie ist.
    Eine Mitarbeiterbefragung wird nicht direkt gefordert, aber es sollte ein System vorhanden sein, nach welchem man das Empfinden der Mitarbeiter, sowie deren Bedürfnisse und Erwartungen für die Firma, berücksichtigt.
    Ich habe nicht die Erfahrung, dass auch nur ein Auditor diese Forderung nicht beachtet, oder gar fallen lässt, weil man der Ansicht ist, sie sei unnötig. Über den Sinn oder Unsinn festgelegter Forderungen der DIN, QS, VDA oder TS braucht man bei einem Audit meist gar nicht diskutieren.

    Lothar

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