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  • Loretta
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    Hallo Jan, ola all..

    mal was grundlegendes (OT) ;-)

    Wenn nicht gleich Antworten eintrudeln…bedeutet das u.U. das „dasForum“ auch nicht mehr (sicher)weis.. Auch das soll es geben.. daher bringt ein „hochschieben“ meist auch nur Traffic..

    just my 2 cent.. Loretta (gute Nacht)


    Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
    © Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom

    Loretta
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    als Antwort auf: Lieferantenaudit #32125

    warst du noch nicht dran?

    oder bist Du schon wieder dran?

    übrigens….<hüstel>.. WIR werden uns auch mal unterhalten (müssen)…. mach dich mal schlau.. ;-)))))

    Loretta (heute mal aus Bratislava..)


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    Loretta
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    als Antwort auf: Auditor #31904

    .. ist auch nich so einfach zu beantworten.. (oder doch?)
    MEINES Wissens, brauchts einen „Befähigungsnachweis“ In welcher Form auch immer.
    Wenn Du die Prüfungen haben willst (davon gehe ich mal aus) solltest Du entsprechend argumentieren. „Ein Lehrgang, sagst noch nichts über die Qualifikation aus.. eine Prüfung <wie auch immer..;-) > schon eher“
    Was anderes.. 16949… von wo aus startest Du Iso? oder „Zero“ ?
    Wieviel Zeit hast Du denn noch..

    (ich bin jetzt erstmal weg..)


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    Loretta
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    Also ich denke das hier keiner auf „den studierten herumhacken“ will.
    Ich selber schon zweimal nicht, sollte es so angekommen sein, tut es mir leid.
    MEIN Unwille bezog sich auf „fachfremd, aber Dr. Titel gesegnet“
    Prinzipiell denke ich das das der Markt schon selber regelt ob sich ein AG lieber „Studierte“ oder „Praktiker“ sucht. (Wobei eins das andere nicht ausschliessen muss)
    Bedauerlich ist ein solcher „Normierungsversuch“ für all jene die eben wegen eines fehlenden Studiums, oder wie bei mir des Diplomabschlusses, aus dem Rennen wären.
    Die „Bissigkeit“ Nichtakademiker vs. Akademiker, erinnert mich an die Diskussion a´la deutsche Fabrikarbeiter vs. polnische Arbeiter… (nur, um noch ein wenig Öl beizusteuern ;-) )

    Loretta


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    Loretta
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    Hi all,

    von meiner Seite aus habe ich, (gerade die letzte Zeit) leider über 20x die Erfahrung gemacht, mit meinen Zeugnissen, Werdegang usw. durchaus punkten zu können.
    Bis die Nachfrage kam:
    „ähmm Sie sind Betriebswirt?“
    Ich: „Ja – Betriebswirt an der Akademie d. Handwerks“
    „Ach so.., Sie haben nicht studiert“
    Alles in der QM Schiene, bis hin zu EFQM & Trallala.. in Eigeninitiative (manchmal mit Unterstützung durch AG), 2. Handwerksberuf, Meisterbrief, Betriebswirt in Abendschule alles selber finanziert..
    Und dann: großer Rückversicherer sucht Auditor im Risk Management, alles bestens.. 2 Gespräche, dann Absage. Nun wills der Zufall, das ich den Kollegen kenne der mich ausgestochen hat.. Ein fachfremder Biologe ohne Berufserfahrung, dafür aber mit Dr.

    Mir fehlen sicherlich einige Dinge, die so jemand mitbringt; aber ich habe sicherlich (das können einige hier im Forum sicherlich persönlich bestätigen) das nötige Hintergrundrauschen um zu wissen, wo ich in einer Automotiveproduktion nach den „Schmutzwinkeln“ suchen muss..

    Insofern sehe ich diesen „Normierungsversuch“ des ZVEI schon ein wenig bedenklich.

    Loretta


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    geändert von – loretta on 17/09/2005 15:45:34

    Loretta
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    als Antwort auf: VAUDEA #31735

    Herzlichen Dank an alle, die mich bedient haben!

    Dankeschön -Loretta


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    Loretta
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    Jedenfalls verdiene ich keine 30.00€ im Monat Netto.

    30 Euro… Mann, DAS ist schon echt wenig.. ;-))

    Aber zum Thema… hat der RA denn auch den Begriff Führungskräfte definiert?


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    Loretta
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    hier noch ein, meiner Meinung nach, recht brauchbarer Link. Zur Aktualität kann ich aber nix sagen.

    http://db.carnet-sachsen.de/

    Qualiman… toi, toi, toi


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    Loretta
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    als Antwort auf: QM-Plan bei PPAP #31684

    mach dir zwei kästchen drauf, Vorserie [x] Serie [ ] und gut ists ;-)


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    Loretta
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    …… wieso in aller Welt sagt das einem niemand?

    Gruß,
    Dieter

    *GRINS* Wieviele Gesetze kennst Du auswendig? und würdest im Zweifelsfalle abgeurteilt?
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… ;-)

    Aber im Ernst, ich wüsste es auch nicht, hätte ich mich nicht spasseshalber mal 2 1/2 Jahre auf der Abendschule mit BWL bespaßt (Danke Barbara – der Ausdruck gefällt mit zunehmend)
    Eigentlich wäre es Aufgabe der Geschäftsführer & Prokuristen & Handlungsbevollmächtigten, diese Information im Unternehmen zu verbreiten; DIE wurden nämlich vom Notar „unterwiesen“ <sollten.. worden sein>


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    Loretta
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    Bisher habe ich Korrespondenz immer nur mit dem Namen unterschrieben, also kein i.A., i.V. etc. Hat das dann eine rechtliche Konsequenz, z.B. das dies ich als Privatperson unterschrieben habe? Oder ist es rechtlich nichts wert?

    Gruß,
    Dieter

    wie ich schon schrieb… der iA sichert dich schon in gewisser Weise ab….


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    Loretta
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    was _ich_ _sehr_ gerne frage…. Schulungen des Führungspersonals mit Bezug auf QM Themen.
    -Werkzeuge der Qualität (kann der Meister/Schichtführer was mit Fischgrätdiagr. oder PokaYoke ect anfangen – da reichen mir oft schon ein paar Worte ob es bekannt/verstanden ist)
    – Obere Ebene -> Produkthaftung?

    und wenn Du´s noch nie durchgezogen hast, lass es dir einfach lang und breit erklären was, wie und warum gemacht wird. Beim nächsten Mal weist Du wo Du ansetzen kannst / musst.


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    Loretta
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    was ich vergessen habe… in diesem Zusammenhang natürlich Deine Zeichnungsbefugniss beachten.. (ich habe mich nie an iV oder ppa aufgeg**** – mit i.A. fährts du ganz gut, wenns Dein Ego verkraftet. ;-)
    Ausserdem, „Rechtsberatung“ DARF dir hier keiner geben… nur Meinungen absondern.. Meine Meinung, bei einer GmbH z.B. sinds immer die GF, die in der Aussenwirkung ihren laden vertreten. Und intern, muss man dir wie schon erwähnt grobes Fehlverhalten oder Vorsatz nachweisen. Kommst Du brav deinen Informations- u. Dokumentationspflichten nach (auch nach oben) wird ein solcher Fall schwerlich nachzuweisen sein.


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    Loretta
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    es dürfte auf eine Überbeanspruchung hinauslaufen; carry over part, weil Günstiger -> neue Bauteilkombinationen ->neue Belastungstest -> grosses Staunen…
    Result: Designfehler.
    Als Qualitäter fasst man sich manchmal an den Kopf, für was es eigenlich alle Regeln, Normen usw. gibt… (Machbarkeitsanalysen, APQP..)
    Meine Brüder und Schwestern Entwickler… weil Freunde kann man sich aussuchen…

    Mehr kann ich hier nicht verlauten lassen… sonst steht der nächste Pseudonymwechsel an ;-)


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    Loretta
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    …lou…..

    verantwortung? in welchen Sinne?

    moralisch?
    technisch?
    gesetzlich?

    aber ich glaube zu wissen was du meinst…

    im prinzip tragen deine geschäftsführer, deine inhaber, die verantwortung.
    es sei denn, dir kann bewusstes fehlverhalten (ohne meldung an deine vorgesetzten) vorgeworfen werden.

    but just my 2 cent – juristen vortreten!


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