Verfasste Forenbeiträge

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  • klaus
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    als Antwort auf: Sichtprüfung #35162

    …gibt es: DIN EN 13927:2003 Zerstörungsfreie Prüfung Sichtprüfung Geräte

    klaus

    klaus
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    als Antwort auf: ESD Arbetsplatz #35094

    Die Normen:

    DIN EN 61340-5-1, Ausgabe:2001-08
    Elektrostatik – Teil 5-1: Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene; Allgemeine Anforderungen (IEC 61340-5-1:1998 + Corrigendum 1999); Deutsche Fassung EN 61340-5-1:2001 + Corrigendum 2001

    Norm-Entwurf) DIN IEC 61340-5-1, Ausgabe:2004-05
    Elektrostatik – Teil 5-1: Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene – Allgemeine Anforderungen (IEC 101/166/CD:2003)

    Aber was zum Teufel prüfst du mit einer ESD-Matte? Die ordnungsgemäße Erdung etc. gehören unter die Überschrift „Wartung und Instandhaltung“.

    Klaus

    klaus
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    Stichprobenprüfungen (insbesondere die AQL) sollten immer mit dem Lieferanten vereinbart werden, damit wird auch dem HGB Rechnung getragen.

    Klaus

    klaus
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    als Antwort auf: Statistik mit Excel #31946

    Hallo Barbara,

    es irrt auch der der zählen kann.
    Bei der liniearen Regression wird bei WinStat selbsverständlich der Vertrauensbereich (für die Gerade und für die Punkte) mit generiert.

    Einen Versuch wäre auch noch xsel2000. Damit mache ich fast alle Weibull-Auswertungen. Dort gibts auch ein Wahrscheinlichkeitsnetz ;-)

    Klaus

    klaus
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    als Antwort auf: Statistik mit Excel #31915

    Ein einfaches addin für Excel ist WinSTAT. Bekommt man für unter 100 EUR und hat alles für den „Hausgebrauch“.

    Klaus

    klaus
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    als Antwort auf: Relationales QM #30167

    Hallo Martin,
    bleib bei Govanni, alles andere ist Utopie in der deutschen Industrie!

    Klaus

    klaus
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    …wie wäre es denn mit einem Anruf bei deiner Prüfstelle?

    klaus
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    Die Endmaße werden schon seit grauer Vorzeit in Genauigkeitsklassen 0, 1 und 2 eingeteilt.
    Je kleiner die Genauigkeitsklasse, desto kleiner die Toleranzen der Abmaße des EM.
    Tabelle:
    http://www.laengenmesstechnik.de/de/parallel.html

    klaus

    klaus
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    Hallo KlickKlack,

    bei Messungen von persönlichen Leistungen bist Du ganz schnell beim Datenschutzgesetz.
    Somit muß unter Umständen eine Vorabkontrolle (Datenerfassung zulässig?) gemacht werden. Deshalb würde ich keine schlafenden (BR)Hunde wecken und zuerst den Kontakt zu Eurem Datenschutzbeauftragten suchen. Dieser kennt in aller Regel auch die Mitspracherechte des BR.

    Klaus

    klaus
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    als Antwort auf: Ü-Zeichen #25560

    Das Ü gilt im Bereich des Bauwesens, z.B. bei Betonteilen etc. Warum soll es nicht auch bei Gußteilen für den Einsatz in einem Bauwerk eine legitime Forderung sein?

    Wie so oft gilt auch hier -> nicht im Trüben fischen -> Kunden fragen!

    Klaus

    klaus
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    Der gesetzlich nicht geregelte Bereich umfasst alles, was freiwillig ist -> z.B. ISO 9000 und 14000. Im geregelten Bereich bewegen sich beispielsweise Medizinprodukte, Kernkraftwerke etc.
    Ansonsten ist das vereinfachte Verfahren in meinen Augen Bauernfängerei bzw. für „Zertifikat-nur-an-die-Wand-hänger“

    klaus

    klaus
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    Der gesetzlich nicht geregelte Bereich umfasst alles, was freiwillig ist -> z.B. ISO 9000 und 14000. Im geregelten Bereich bewegen sich beispielsweise Medizinprodukte, Kernkraftwerke etc.
    Ansonsten ist das vereinfachte Verfahren in meinen Augen Bauernfängerei bzw. für „Zertifikat-nur-an-die-Wand-hänger“

    klaus

    klaus
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    Der gesetzlich nicht geregelte Bereich umfasst alles, was freiwillig ist -> z.B. ISO 9000 und 14000. Im geregelten Bereich bewegen sich beispielsweise Medizinprodukte, Kernkraftwerke etc.
    Ansonsten ist das vereinfachte Verfahren in meinen Augen Bauernfängerei bzw. für „Zertifikat-nur-an-die-Wand-hänger“

    klaus

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