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als Antwort auf: Prozesseigner #28841
hallo nadja,
freut mich, dass das jetzt geklappt hat mit dem mail.
wir haben alle prozesse unterteilt in die gruppen „querschnitts-„, „unterstützungs-“ und „wertschöpfungsprozesse“ und diese entsprechend durchnumeriert ( w01 bis…. ).
danach tragen dann also der produktionsplanungsprozess die nr. w07.
die VAs haben fortlaufende nummern, zum Beispiel eine zum Produktionsplanungsprozess w07: VA 001 W07, so dass man die zuordnung zum prozess erkennen kann.
ich hoffe ich habe mich verständlich ausdrücken können (?)
gruß jerryals Antwort auf: Änderungskennzeichnung #28835hallo alblondie,
ich weiß, dass das keine direkte antwort auf dein problem ist, aber trotzdem:
wir hatten lange zeit alle änderungen in VAs und jetzt in prozessbeschreibungen durch eine grau-hinterlegung gekennzeichnet, was probleme auf dem kopierer aufwarf ( leserlichkeit ).
nun haben wir an jede prozessbeschreibung eine seite „Änderungen“ angehängt, so dass die ganze historie erkennbar ist.
das alles nicht, weil eine norm das fordert, sondern weil man jetzt auf einen blick sieht, welche änderung zur neuausgabe führte.
gruß jerryals Antwort auf: Qualitätsbeauftrage #28834Hallo Jana,
herzlichen glückwunsch ;-)
kurze beschreibung:
– WARUM ein qm-system
– WIE baue ich es auf
– WAS ist der Inhalt/ Nutzen
– Anforderungen der Normen
– Umsetzung der Normenforderungen
– Wie läuft eine Zertifizierung
das sollte der Mindestinhalt sein.
gruß jerry
PS: reichts?als Antwort auf: Prozesseigner #28825Hallo Michael und Nadja,
habe dir nadja auch was gemailt, ist aber wieder zurückgekommen (?).
Aber war in etwa das gleiche wie von michael.
bei uns ähnlicher aufbau, michael, bis auf die namen:
—-Zitat—-
4. Verantwortliche: Soweit ich weiß, ist es sogar Vorschrift, die verantwortlichen namentlich zu benennen. Ob der Verweiß auf ein Unternehmensorganigramm ausreicht (bin ich mir nicht so sicher)
—-Zitatende—-
Forderung ist, dass alle Funktionen mit Personen besetzt sein müssen ( oder so ähnlich ). in prozessbeschreibungwen haben wir nur die jeweiligen Leiter der betreffenden bereiche, über das jeweils aktuelle organigramm lassen sich aber ( wegen fluktuation ;-) )die namen dazu herausfinden. hat den vorteil, dass wir die Prozessbeschreibungen nur bei inhaltlichen und nicht bei personellen änderungen anpassen müssen.Hat bisher gereicht.
gruß jerry
als Antwort auf: Prüfmittelüberwachung #28809Hallo Klaus,
das war auch nicht meine Aussage. ich habe lediglich daraufhin gewiesen, dass eine forderung der qm-normen für den nachweis der eignung von software besteht, was für kaufsoftware einfacher ist, da man meist das eignungszertifikat mitgeliefert bekommt. ob diese dann wirklich besser ist, ist wie die frage nach zertifizierten(=besseren???)lieferanten.
gruß jerryals Antwort auf: Prüfmittelüberwachung #28807Hallo Michaela,
denk bitte bei der beschaffung von Software für die Prüfmittelüberwachung an die Forderung „Eignung der Software“. Bei gekaufter bewährter SW solltest du ein Zertifikat des herstellers über die Eignung automatisch mit erhalten. Bei „downgeloadeter“ :-) und selbstgemachter SW ist die Eigungsfeststellung schon etwas schwieriger.
gruß jerryals Antwort auf: Audit im Controlling #28798Da sind wir uns einig, Thomas, dass ein wenig Sachkenntnis nie schadet ;-)…
aber ich muss nicht controller sein, um seinen bereich zu auditieren…
andersrum maßen sich die controller ja auch an, jeden technischen betrieb controllen zu können, ohne ahnung von technik zu haben ( nicht ganz aber doch zum großen teil ernst gemeint )
gruß jerry, der techniker mit bißchen ahnung von controlling ;-)als Antwort auf: Audit im Controlling #28796Hallo Thomas,
ioch bin nicht ganz deiner Meinung. ich mache audits in allen bereichen unseres unternehmens und verstehen mußt du die materie nicht, sondern dich einfach an die auditvorgehnsweise halten:
– welche prozesse gibt es in dem bereich
– wer sind die prozesseigner
– welche vorgaben/ ziele gibt es
– wie wird die zielerreichung überwacht
– wenn nicht erreicht: welche massnahmen wurden eingeleitet.gruß jerry
als Antwort auf: Lenkung von Dok. und Aufzeichnungen #28795Hallo Christoph,
nach meinem bzw. hiesigem Verständnis ( noch nie von versch. Auditoren angemeckert ) ist ein Plan immer ein Dokument, weil es eine Vorgabe ist.
Aber wie wir gerade sehen, gibts wohl eine größere grauzone zwischen Dok und Aufz., trotz der angeblich eindeutigen definition. aber wie gesagt: warum unterscheiden: beides muss gelenkt werden, und das ist die hauptsache ( denke ich ).
gruß jerry
als Antwort auf: Lenkung von Dok. und Aufzeichnungen #28782Hallo UFO, ist zugegebenermaßen kein leichtes thema.
ich hoffe du bekommst von Nadja die gleiche Antwort:
-QS-Verträge D
-Änderungsantrage Formular: D, ausgefüllt A
-Audit-Jahresplan D
-Wartungspläne D
-Schulungsplan D
-Managementreview AAber warum gibt das so ein gezanke mit dem auditor? lenken mußt du beides, wir haben den gleichen prozess dafür.
gruß jerryals Antwort auf: Jetzt gehts los: Name für die Sammelstelle #28768Um die Liste noch zu ergänzen:
Q-Knowhow
als Antwort auf: Prozesseigner #28767Hallo Michael und Nadja,
nach dem gleichen Prinzip haben wir das auch gemacht. ( michael: hast nix verpaßt!). Geschickterweise legt man noch kennzahlen zur messung der prozesseffizienz fest. zu diesen kennzahlen gibts jährlich einen neuen zielwert. diese werden im qm-review betrachtet.
nadja wenn du noch ein beispiel brauchst, schick ich´s dir.
jerryals Antwort auf: Prozesseigner #28759hallo nadja,
dieses problem haben wir gelöst, indem wir den prozessen sog. prozessverantwortliche zugeteilt haben, d.h. in deinem speziellen fall ist der QMB der Prozessverantwortliche ( für die lenkung von Aufzeichnungen allgemein im Unternehmen, wegen der Forderung zur beschreibung des Prozeses und dessen Überprüfung in Audits ).
In der Prozessbeschreibung selbst wird in einer Matrix für alle Aufzeichnungen hinterlegt, wer für die Lenkung, Archivierung etc. im einzelnen zuständig ist.Hilfts dir?
Gruß jerryals Antwort auf: Roboter und QM #28753Hallo michael,
gehe ich recht in der annahme, dass die roboter nur zum handling eingesetzt sind und eigentlich gar nichts mit dem eigentlichen Prüf- ( US ) oder fertigungsprozess ( schleifen )zu tun haben?
dann ist die beantwortung deiner frage einfach:
nachweis der prozessfähigkeit für beschädigungsfreies greifen und richtig positioniertes ablegen.
wenn auch der prüfprozess durch einen roboter durchgeführt wird,dann hast du auch noch forderungen für Eignung des Prüfprozesse zu erfüllen…aber das würde ich mir gern mal ansehen;-)
jerryals Antwort auf: Roboter und QM #28733Hallo Michael,
hast du einige nähere angaben zu „roboteranlagen“? ansonsten gelten für diese natürlich genau die gleichen anforderungen wie für jede andere montageinrichtung, aber speziell die für verifizierung der software.
gruß jerry -
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