Verfasste Forenbeiträge

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  • ivd-quali
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    Hallo medi12,

    es geht hier um Geräte. Geräte mit dem gleichen Namen bekommen halt ab und zu mal eine Änderung, so z.Bsp. auch die Gebrauchsanweisung. Natürlich erfassen wir den Änderungszustand und deren Gültigkeit.
    Aber ich bin halt nach wie vor der Meinung, wenn die Änderung der Gebrauchsanweisung relevant für das bereits ausgelieferte Gerät wäre, bekommt der Kunde eine Information. Für reine „Schönheitsfehler“ ist es nicht gefordert.

    Viele Grüße

    ivd-quali

    ivd-quali
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo Barbara,

    IVD steht für IvD = In-vitro-Diagnostikum!

    Werde zukünftig bei Abkürzungen auf korrekte Groß-Klein-Schreibung achten.

    Viele Grüße

    ivd-quali

    ivd-quali
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo,

    ich bin seit einem Jahr stiller Leser als Leiterin der Qualitätsstelle. Wir sind ein eher kleineres Unternehmen und stellen IVD-Produkte her.

    Ich habe eine Frage zur Gebrauchsanweisung von IVDs. Ich finde das passt hierher.

    Unser Vertrieb/Marketing, gleichzeitig Mit-Ersteller von Gebrauchsanweisungen, wollte mir erklären, daß bei einer Änderung der Gebrauchsanweisung der Kunde zu informieren ist.

    Für mich stellt sich die Frage, wo steht das?

    Meiner Meinung nach ist eine Kundeninfo nur notwendig, wenn die Änderung der Gebrauchsanweisung das entsprechende bereits ausgelieferte Produkt betrifft.

    Irre ich mich, so lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

    Viele Grüße

    ivd-quali

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