ISOSTAR
Hallo,
s. Gefahrstoffverordnung §14. Da steht was über die Mindestinahlte, aber nichts darüber, wie es die BA geschrieben sein muss.
Und wie ist das, wenn das Produkt in D hergestellt wird, der Hersteller auf dem Typenschild jedoch eine schweizer Firma, also außerhalb der EU, ist. Muss das Produkt in CH registriert werden? Gibt es da bilaterale Abkommen?
Bisher war ich der Meinung, dieses Forum hier ist qualitativ, mittlerweile denke ich ich, dass sich Leute mit nichtsagenden Kommentaren auch hier breit machen. Es könnte alles so einfach sein.
Gruß an alle, die wirklich was zum Thema zu sagen haben.
Hallo msb,
wenn Du meine Frage gelesen hättest, wüsstest Du, nach was ich suche. Ich such nicht nach Info´s über die 13485 (danach sind wir zert.), sondern nach deren Unterschied zur amerikanischen QSR.
Gruß ISOSTAR
Hallo, könntet Ihr mir Eure Informationen bitte auch zukommen lassen? Jetzt schon vielen Dank