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als Antwort auf: Fluchtpläne, Krankentrage #28269
Hallo Robert,
auch sollte euer Sicherheitsingenieur gut weiterhelfen können.
Grüße,
hccvals Antwort auf: Datenschutzbeauftragter #28184Also, ein QMB kann das, glaub ich, ganz gut machen.. :-)
Gesetzlich gibts nicht viel Voraussetzungen.
Wichtig ist, zu prüfen, ob er im Einzelfall überhaupt gefordert ist! Oft reicht eine Meldung bei der Berhörde.Grüße,
hccvals Antwort auf: Datenschutzbeauftragter #28178Hallo Prinzessin,
ich hätte da eine Einstufungsübersicht für dich, dafür bräucht ich aber deine mail..
Grüße,
hccvals Antwort auf: Reklamation #28120Anstände, Bemängelung, Einwand, Missbilligung, Monitum
grüße,
hccvals Antwort auf: Rechtslage – Haftung bei Unterlieferanten #27791Hallo Ammann,
der Vertrag bleibt fast gleich, man muss nur definieren:
– Ihr bleibt Hersteller
– Die gesamte tech. Dokumentation ist eure (schneller Lieferantenwechsel möglich :-) )
– Da ihr stärker in der Verantwortung seid, sollte (zumindest anfangs) eine 100% Prüfung stattfinden
– Audits sollten verstärkt stattfinden (da sie ja nun ein „verländerter Arm“ von euch sind)
– die genauen vertraglichen Vereinbahrungen sollten über euern RA laufen (mit Nichteinhaltungsklauseln,…)
– ihr könnt so sogar Teile eurer Entwicklung auslagern
Insgesamt ist bei dem Thema jedoch wichtig, in den Feinheiten sauber zu arbeiten, also dafür lieber 105% Zeit nehmen.Grüße,
hccvals Antwort auf: Rechtslage – Haftung bei Unterlieferanten #27750Hallo ammann,
entwender macht ihr
1. einen Lohnauftrag, dann bleibt ihr verantwortlich, oder
2. der Lieferant übernimmt die Herstellerschaft.
Beides hat vor und Nachteile. Wir haben erst 2. gemacht und sind nun auf 1. übergewechselt. Man kann ja auch im Lohnauftrag schöne Forderungen integrieren. (siehe QZ/9 S.34, :-) )Grüße,
hccvals Antwort auf: Datenschutzbeauftragter #27732Hallo Biker,
die Norm fordert das nicht, aber möglicherweise das Gesetz, wenn ihr mit Personenbezogenen Daten arbeitet (s. BDSG)
Grüße,
hccvals Antwort auf: Tüpfeltest #27075Hallo Habu,
eigendlich ist der Tüpfeltest ein nass-chemischer qualitativer Test, falls das weiterhilft..
Grüße,
hccvals Antwort auf: Mitarbeitergespräche #27048Hallo Halle,
mind. 1x/a sollte man sich ausführlich mit seinem MA über alte und neue Ziele, Befindlichkeit, Schulungswünsche etc. unterhalten. (Ruhig 1-2 Std.) Wichtig: schriftl. doku, der „hard fakts“.
Grüße,
hccvals Antwort auf: Unterschied Arbeitsanweisung / Verfahrensanweisung #27006Hallo Leon,
bei uns ist eine VA ein allgemeines Dokument, die AA konkreter.
Z.B.: VA Aufbau QM-System der FA. XY
darunterliegende AA Aufbau einer Arbeitsanweisung.D.H. vergleichbar mit SP/SOP.
Grüße,
hccvals Antwort auf: Qualittätsbeauftragter= Angestellte? #26732Viel Spaß heute und schönen (verdienten) Urlaub
hccvals Antwort auf: Sicherheitbeauftragter füt Medizinprodukte #26674Hallo QSMark,
leider nein. Das hatte ich auch schon versucht. Die anderen Kurse der BG sind ja immer sehr gut, könnte sich manch freier Seminaranbieter ne Scheibe abschneiden..
Trotzdem Danke,
Christophals Antwort auf: HAUPTPROZESSE UND UNTERSTÜTZUNGSPROZESS #26541Hallo zusammen,
Bei uns war der Auditor sehr zufrieden mit der Einteilung:
1. Kapitel Allgemeine Informationen (Organigramm,..)
2. K. Führungsprozesse (Verträge, Personal..)
3. K. Hauptprozesse (Kohlebringer)
4. K. Unterstützende Prozesse (WE, Lagerung, Versand..)Grüße,
hccvals Antwort auf: Entwerten von Feldern, Zeilen, Spalten #26535Hallo Mark,
In der Norm ist die Eindeutigkeit der Aufzeichnungen gefordert. Freigelassenes in einem Formular ist nicht eindeutig (kann auch vergessen sein..). Auf einem Leer-Blatt könnte auf der Fläche etwas nachgetragen werden, also auch nicht erlaubt.. Ob da nun Kürzel und Datum steht ist streitbar, vor allem, wenn es ein durchgängiges Formular ist.
Das Z ist einfach das bekannteste Zeichen, und wiso ein neues erfinden, wenn´s das alte auch tut..Grüße, hccv
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