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als Antwort auf: PPAP Manual #36254
Es gibt das Manual auch als File, aber zusenden wäre illegal, von daher …bleibt dir nur kaufen oder …
/edit 200 Beiträge :-))
geändert von – Harm on 22/02/2006 12:15:56
als Antwort auf: ISO/TS 16949: Lieferantenentwicklung #36249Ja ja, es ist schon ein Drama mit den mandated suppliers ;-((
Aber der Auditor hat recht, selbst wenn sie euch vorgeschrieben sind müsst ihr euch um sie kümmern; gilt ja auch im Fall von Reklamationen, ihr müsst den Lieferanten prügeln, nicht der Kunde ;-))
Aber um auf deine Frage zurückzukommen:
Die TS fordert „nur“ die Entwicklung des Lieferanten zur Erfüllung der Forderungen der TS.
Das heisst ist er TS zertifiziert ist das Thema Lieferantenentwicklung durch; bei den „nur“ 9001 zertifizierten würde ich als erstes einfach mal anfragen, wann sie vorhaben sich nach TS zertifizieren zu lassen.
Schicken Sie einen timing plan sind diese auch gegessen.
Bei denen die das nicht vorhaben wird es dann kniffliger ;-))
Da muss man dann irgendwie im Einzelfall entscheiden was zu tun ist (ich weiss, nicht sehr spezifisch, aber datt iss ein heikles Thema)als Antwort auf: Prozess zur Bedarfsanalyse #36225Budgetplanung -> Mitarbeiterbedarf für das Budgetjahr -> Genehmigung der Mitarbeiter -> Suchen der MA -> Einstellen der MA -> Einarbeiten der MA -> fettig
als Antwort auf: Ts 16949 – Qualitätsfähigkeit von Lieferanten #362009001:2000 zertfiziert oder Freigabe eures Kunden oder in Notfällen Freigabe durch Abweichgenehmigung des Kunden.
Ich wäre bei so was vorsichtig, vor allem wenn es um sicherheitsrelevante Merkmale geht. Wenn da was passiert und keine Kundenfreigabe vorliegt könnte das verdammten Ärger geben (und ich meine echten Ärger mit Staatsanwalt, …; nicht nur einen verärgerten Kunden)
als Antwort auf: Ts 16949 – Qualitätsfähigkeit von Lieferanten #36194Hmmm, so ganz kann ich euch nicht folgen / zustimmen ?!?!
Also die TS sagt:
Falls nicht anders vom Kunden festgelegt, müssen Lieferanten der Org. durch eine akkr. Zert.stelle nach 9001:2000 zertifiziert sein.Und in diesem Fall meint Kunde eurer Kunde, nicht ihr als Kunde des Lieferanten.
Also entweder ist der Lieferant zertifiziert, von euerm Kunden freigegeben oder nix anderes.
Das heisst natürlich nicht, dass ich Qualyman nicht zustimme; für Extremsituationen (drohender Abriss) kann im Notfall natürlich auch ein nicht-zertifizierter Lieferant kurzfristig als Ausnahme genommen werden; aber sobald dieser Lieferant zum Standard wird tritt siehe oben in Kraft.
dabei bleibt natürlich immer noch die frage der Freigabe (nicht zu verachten bei z.B. sicherheitsrelevanten Merkamlen); normalerweise holt man sich dann eine Abweichgenehmigung des Kunden und hat dann auch schon die Kundenfreigabe für den nicht-zert Lieferanten)
Just my 2 cents
geändert von – Harm on 20/02/2006 10:22:45
als Antwort auf: Zielverfolgung von Wiederholfehlern #36149@Eldra
Das mit der Personalnummer ist doch eigentlich common mittlerweile; dadurch kann man es zwar zurückverfolgen und auf evtl. Häufigkeiten bei bestimmten MA schliessen; das hilft mir aber noch nicht im Hinblick auf die Abstellmaßnahme weiter (Sarkasmus an: es sei denn du siehst feuern als Abstellmassnahme: Sarkasmus aus)als Antwort auf: Zielverfolgung von Wiederholfehlern #36137Also noch mal die Frage, in wieweit ppm und Wiederholungsfehler zusammenhängen müssen ???
Aus meiner Sicht muss es dabei überhaupt keinen Zusammenhang geben (kann natürlich).
Ich kann 10 Wiederholungsfehler haben aber nur 5 ppm (jede Rekl. 1 Teil bei 2 Mio verkauften Artikeln).
Vielleicht kannste deinen Denkansatz da noch ein wenig mehr erläutern bitte.Also gehst du davon aus, das du nach 10 Jahren denselben Artikel auf derselben Produktionsanlage fertigst ???
Wenn ja, dann ist es ein Widerholungsfehler ;-))
Wobei ich das für unrealistisch halte :-))
Und wieso schleppst du irgendeine Quote mit dir rum ???
Du machst 0 Wiederholungsfehler in 2006 -> Quote = 0%geändert von – Harm on 17/02/2006 12:51:44
als Antwort auf: Zielverfolgung von Wiederholfehlern #36129@QS Maus
it depends ….
Kommt für mich sehr stark darauf an, bei welcher Tätigkeit der MA Mist gebaut hat.
Prüfungen, Einstellarbeiten …..Aus meiner Sicht muss man ganz allgemein die MA versuchen auf jede erdenkliche Art zu unterstützen: Prozessverbesserungen, Reduzierung Ausschuss, Poka-Yoke, Arbeitsumfeld verbessern (Licht, …), Unterstützung durch Teilautomatisierung, …
Wäre gut wenn du etwas spezifischer werden könntest
als Antwort auf: Nachweis für KVG #36126Projektberichte sind schon mal gut :-))
Ach ja, ihr müsst ja irgendwie gemerkt haben das ihr schlecht seid, am besten sogar an einer Kennzahl ?
also werdet ihr diesen Indikator (Kennzahl) verfolgen und dann merken ob er sich verbessert hat (wäre auch noch cool, wenn ihr euch ein Ziel für die Verbesserung für einen Zeitraum X gesetzt habt). Danach wird geschaut, ob Ziel erreicht ……..als Antwort auf: Zielverfolgung von Wiederholfehlern #36125@Lothar
genau das meinte ich, du hast es nur besser erklärt :-))@msb
ich bin mir nicht im klaren, was ppm mit Wiederholungsfehlern zu tun hat.
Und nein, es wird nicht jeder Fehler zu einem Wiederholungsfehler nach einer Zeit X; denn wenn die Abstellmaßnahme gegriffen hat tritt der Fehler nicht wieder auf und ihr habt, nachdem aller Fehler aufgetreten sind, irgendwann 0 ppm (Vorsicht Theorie).Ich würde mir mehr Gedanken über die Erkennung eines Wiederholungsfehlers machen. Wie weiss ich nach 24 Monaten noch, das genau dieser Fehler schon einmal aufgetreten ist ? Gedächtnis ? Papier wälzen ? …
Da hilft eigentlich nur eine gute Datenbank und präzise (Such-)Kriterien (siehe meinen 1. Post).
Ach ja, und dann hilft immer noch der Spruch:
Fehler macht jeder, aber man sollte jeden Fehler nur ein mal machen … :-))als Antwort auf: Zielverfolgung von Wiederholfehlern #36110Hmmm, ganz platt gesagt ist ein Wiederholungsfehler ein Fehler der sich wiederholt ;-))
Also spielt der Zeitraum eigentlich keine Rolle und ich denke 12 Monate sind zu gering.
Allerdings würde ich schon genau definieren, welche Parameter einen Wiederholungsfehler definieren; z.B. gleicher Fehler; gleicher Artikel, gleiche Anlage, ….als Antwort auf: Entlohnung #36108Also rein aus Geldsicht (also ohne den Faktor: ich werde arbeitslos und brauche das Geld)würde ich sagen das die Bezahlung 2500 EUR/Monat verdammt niedrig ist.
Allerdings arbeitet ein Kumpel, Diplom-Architekt, Frau und 4 Kinder, als Fahrer nachts für ca. 1700 EUR brutto weil er nix anderes findet; von der Sicht aus sind 2500 EUR ne Masse Geld.
Just my 2 cents
als Antwort auf: Lieferantenbewertung-Punkte des Kunden als Q-Ziel? #36090Ja so etwas ist zulässig und von Kunden und Auditoren erwünscht.
Im Gegensatz zu schwammigen Formulierungen wie „Steigerung der Kundenzufriedenheit“ gibt es hier ein „messbares“ Ziel.
Allgemeinplätze gehören in die Q-Politik und messbare Vorhaben in die Q-Ziele.
Gruss
A.M.*unterschreib*
als Antwort auf: Entlohnung #36089Und dann gib am besten nen Jahresgehalt an, 2500 EUR brutto sagt nur die Hälfte, bei 12, 13 oder 14 Gehältern ?
Und gibt es nen variablen Anteil zusätzlich und/oder sonstige Boni ?
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