Verfasste Forenbeiträge

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  • Harald Schmidt
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    Hey Michael,

    Schulungen und Unterweisungen verhindern verhaltensbedingte Unfälle und sind gemäß dem §12 Arbeitsschutzgesetz sowie §4 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtend. Ebenso sind Unterweisungen für die Nachweispflicht des Unternehmers / Unternehmerin zu dokumentieren (schreibt: Unterweisungen / Schulungen | ASIKOO). Man kommt als Betrieb nicht drum herum, alle Mitarbeiter zu schulen. Was sich manchmal schwierig gestaltet. Wir haben gute Erfahrungen mit eingearbeitetem Fachperson gemacht, die als Multiplikatoren dienen und den Unternehmer unterstützen seine Führsorgepflicht wahrzunehmen.

    Beste Grüße

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