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  • hadi
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    Hallo QM-Lou,

    auf eine einfache Formel gebracht ist

    Dokument = Information plus Trägermedium

    in der ISO 9001:2000 ist spezifisch mit
    Dokumenten ein Vorgabedokument gemein und mit der Aufzeichnung ein Nachweisdokument.

    Dokumentation ist dagegen eine Zusammenstellung von Dokumenten zu einem bestimmten Zweck. Also ist das QMH eine Dokumentation zum Zweck der Darstellungen des QMS. Es enthält in der Regel nur Vorgabedokumenten (ausser vielleicht das Zertifikat, falls es im QMH enthalten ist).

    Grüsse hadi

    hadi
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    als Antwort auf: stellenbeschreibung qmb #35436

    hallo robert,

    schau mal nach ob es so recht ist

    Gruß

    hadi

    hadi
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    als Antwort auf: stellenbeschreibung qmb #35427

    Hallo Scotty,

    ich habe dir was ins Postfach „beamed“

    Gruß hadi

    hadi
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    als Antwort auf: stellenbeschreibung qmb #35381

    Hallo beginner,

    schau mal in deine Mehlbox

    Gruß hadi

    hadi
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    als Antwort auf: Kommunikationsanaylse #35344

    Hallo Maxx,

    geht dein Auftrag in Richtung Kommunikationsmittel, also Papierdurchsatz, Anzahl Telefonate, Anzahl eMail, usw. oder mehr um den Austausch von Informationsinhalten?

    Kennst du die Motive deiner Auftraggeber? Soll die Infrastruktur „verbessert“ werden (z.B. „Optimierung“ der Druckerlandschaft)oder der Informationsfluß (z.B. durch Projektmanagement-, Groupware- oder Workflowsysteme).

    Für den ersten Fall sehe ich keinen Bezug zum QM. Falls der zweite Fall zutreffen sollte, dann liegen deine Informationflüsse und Strukturen doch bereits durch das prozessorientierte QMS fest, oder?

    Du brauchst nur noch an jeden Input und Output die vom PV genannten (geschätzt oder gezählt)Mengen, Anzahl, Stücke, usw. an Informationsträgern (Nachweisdokumente bzw. Aufzeichungen, Telefonate, usw.)dranschreiben.

    Zur übersichtlichen Darstellung des Ergebnisses kannst du dann die Pfeile (= gerichtete Information)zwischen den einzelnen Prozessen in einer entsprechend gewählten Strichstärke zeichnen, um einen optischen Bezug zu den Schwerpunkten zu erhalten. Empfehlen kann ich dafür das Sankey-Diagramm, das du auch auf die einzelnen Informationsträger anwenden kannst.

    http://lexikon.freenet.de/Sankey-Diagramm

    @ Harm
    „Daraus ergibt sich dann ein wunderbarer Informationsfluss; und es gibt dann sehr viele Überraschungen, wieviele Informationen verschickt werden, die kein Mensch braucht ;-))“

    Ich stimme mir dir darin voll überein, aber es macht auch Spaß zu sehen, an welchen Stellen das QMS „lebt“ und wo die dann doch eher wenig genutzten Pfade verlaufen. Wenn man bis zu einer gewissen Tiefe die Prozesse betrachtet, ergeben sich vielleicht auch völlig neue Sichtweisen, hervorgerufen durch Lücken und Redundanzen, die den Unterschied zwischen „gewolltem Ist“ und dem „realen Ist“ aufzeigen.

    Gruß hadi

    hadi
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    Hallo Andreas,

    ich komme mit deiner Fomulierung,

    Zitat:
    “ also die Anlage wird von uns in Betrieb genommen, die INBETRIEBNAHME wurde vom Kunden gefordert und auch verkauft.“

    nicht ganz klar. Wer hat denn nun was gekauft oder verkauft?

    Falls euer direkter Kunde seinem Kunden etwas verkauft hat, dann muß er selbst die Konformität erklären, selbst wenn er euch mit der Inbetriebnahme beauftragt hat. In dem Fall führt ihr nämlich die Inbetriebnahme an Stelle eures direkten Kunden für euren direkten Kunden durch. Euer Kunde kann die Verantwortung die er gegenüber seinem Kunden hat nicht auf euch abwälzen. Verantwortung ist bekanntlich unteilbar.

    Immer schön die Reihenfolge einhalten:
    Ihr liefert an euren direkten Kunden ein Produkt plus Dienstleistung (IBN) ab. Er entlastet euch, indem er das Ergebnis anerkennt (z.B. Anlage läuft ordnungsgemäß -> Inbetriebnahmeprotokoll). Er bekommt die vereinbarte Dokumentation, aber keine Konformitätsbescheinigung.

    Wie euer direkte Kunde nun mit seinem Kunden klar kommt ist nicht euere Sache. Irgend etwas muß er doch für das Geld das er von seinem Kunden bekommt ja wohl auch noch tun müssen.

    Gruß hadi

    hadi
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    als Antwort auf: digitale Ablage #35147

    Hallo Tunisian-Quality-Girl,

    falls du dich für eine ganzheitliche Lösung einsetzen möchtest, weil du in der Lage bist über den unmittelbaren QM-Horziont hinaus zu schauen, deine Kollegen in der Konstruktion und in der Fertigung, sowie deine Vorgesetzten bis hinauf zur GF dafür zu gewinnen, dann ist das Thema
    „Produktdatenmanagementsystem“ dein Ding.

    Die Schachmerkmale eurer Bauteile lassen sich damit verwalten und rückverfolgen. Ebenso ist die Lenkung von „Dokumenten“ und „Aufzeichnungen“ durchgängig lösbar.

    Vielleicht hilft dir das folgende Link

    http://www.procad.de/de/profile/pro_prod.html

    Gruß hadi

    hadi
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    Hallo Andreas,

    Sinn und Zweck der CE-Kennzeichnung ist doch, den Endverbraucher eine Maschine (dazu gehören auch Anlagen) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu übergeben, die konform der geltenden Regeln gebaut und in Verkehr gebracht wird. Damit ist ein Schutzziel verbunden, nämlich der Schutz des Endverbrauchers vor unsicher gebauten Maschinen.

    Das bedeutet, dass der Letzt in der Kette – derjenige der in Verkehr bringt (verkauft, importiert, die Inbetriebnahme macht) – die Konformität erklären muß. Alle anderen Vorlieferanten stellen lediglich Herstellerbescheinigungen aus.

    Soviel zum Grundsätzlichen. Für dich heißt das:
    Ihr bringt die „Maschine“ nicht gebrauchsfertig „in Verkehr“.
    Ihr liefert unvollständg (z.B. nicht verkabelt).
    Ihr seit von eurem Kunden offensichtlich nicht ausreichend über die Einsatzbedingungen informiert worden (Explosionsschutz).
    Euer Kunden schließt die „Maschine“ an ein zuführendes /abförderndes System an, für das ihr in keiner Weise zuständig seit.

    Jeder einzelne dieser Gründe schließt die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung durch euch aus.

    Was euer Kunde dann gegenüber dem Endnutzer tut oder lässt, liegt in seiner eigenen Verantwortung.

    Wenn z.B. eine Engineering-Abteilung eine Anlage plant, montiert und in Betrieb nimmt,
    kann sie gegenüber dem Betreiber eine Konformitätserklärung abgeben, muß aber nicht.

    Wenn jedoch ein Ingenieurbüro das selbe macht, dann ist es dazu verpflichtet die Konformität zu erklären.

    Als Betreiber von Anlagen würde ich in beiden Fällen darauf achten.

    Gruß hadi

    PS.
    Baumusterprüfung ist etwas ganz anderes und hat nichts mit Explosionschutz zu tun.

    hadi
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    Hallo Andreas,

    ich stimme Ramona voll zu, würde aber zusätzlich noch die Herstellererklärungen der Zulieferer (Ventilator, Filter, Endlagenschalter)der Dokumentation an den Kunden beifügen.

    hadi
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    Hallo QM-Tante,

    leider liegen die Dinge hier schon mal nicht ganz so einfach, wie ich glaube, das du es vermutest.

    Mal eben, so nebenbei is nich!

    Bitte nicht erschrecken was jetzt kommt:
    Du musst wahrscheinlich in die 9. Verordnung zu Durchführung des Gerätesicherheitsgesetztes einsteigen.
    Das ist die nationale Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie.

    Leider hast du uns so gar keinen Hinweis auf deine Branche gegeben. Die Bandbreite der Gerätesicherheit erstreckt sich vom Maschinenbau, Anlagenbau über elektromagnetische Verträglichkeit bis hin zu Plüschtieren und Kindespielzeug. Was dürfen wir uns davon aussuchen?

    Je nach Produkt gelten dann unterschiedliche Anforderungen die erfüllte sein müssen, um sich schließlich das CE-Kennzeichen zu geben und die Herstellerbescheinigung berechtigterweise auszustellen.

    hadi
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    Hallo Hirschberger,

    wenn nicht jetzt, wann dann?

    Der CAD-Systemwechsel ist doch d i e Gelegenheit überhaupt, um eine in die Zukunft weisende Änderung umzusetzen. Eine bessere Begründung, wenn auch etwas forciert, gibt es doch gar nicht. Natürlich mußt du dir Deckung von oben holen, nach dem Motto Stillstand ist Rückschritt.

    Wenn ihr die Strukturierungsmöglichkeiten
    nach Funktionswelt, Ortswelt und Produktwelt
    konsequent bei den Auswertungen nutzt – und ich unterstelle, dass euer neues E-CAD das unterstützt – erhaltet ihr in jedem Fall einen höheren Nutzen gegenüber dem Altsystem. Naturlich muss du am Anfang etwas mehr Aufwand investieren und gut schulen, aber dann geht die Post ab.

    Vielleicht hilft dir auch weiter, dass die IHK´en ab 2006 bei den Elektronikberufen auch Prüfungsfragen nach der EN 61346 stellen werden.

    Grüsse hadi

    hadi
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    Hallo QM-Dino

    offenbar traut sich keiner aus dem Gebüsch, um dir weiterzuhelfen. Also versuche ich es mal, auch wenn du leider nur sehr wenig über das Ding sagen kannst.

    Es scheint sich um ein Einzelstück zu handeln, das nicht käuflich zu erwerben ist (In Verkehr gebracht wird). Daher entfällt die CE-Kennzeichung. Bleibt noch TÜV o.ä., wegen der Sicherheit.

    Dazu sollte ein Elektro-Sachverständiger (Elt-Fachkraft reicht nicht aus) beauftragt werden (wer beauftragt? dein Unternehmen? euer Kunde?), der einen Prüfbericht erstellt. Zu diesem Zweck muß er vom Auftraggeber die Prüfgrundlagen genannt bekommen. An dieser Stelle fehlen mir nun die Informationen über das Ding. Der SV prüft nämlich nur nach den Vorgaben des Kunden. Im allgemeinsten Fall ist das bei uns die VDE100. Wichtig ist auch, die Einsatzbedingungen zu nennen, z.B. wegen Explosionsschutz.
    Wenn der SV-Bericht vorliegt und alle ggf. darin genannten Mängel beseitigt sind, kannst du m.E. nach das Ding freigeben.

    Gruß hadi

    hadi
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    hallo pranjic,
    digital reicht aus, wenn sichergestellt ist, dass die Daten bis zum Ende der Aufbewahrungsfristen (können unterschiedliche sein)lesbar bleiben.

    Die jeweilige Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den Verantwortlichkeiten, das soll im Beispiel deiner Bauzeichnungen heissen: Als Hersteller einer technischen Anlage lt. Produkthaftungsgesetz 10 Jahre.

    Ist aber der Engineering-Bereich deiner Firma tatsächlich der Hersteller oder lediglich Auftraggeber (Kunde) eines oder mehreren Hersteller? Eigentlich stellt eurer Unternehmen doch Chemikalien her, oder?
    Aber Vorsicht, über die behördlichen Baugenehmigungen können andere Festlegungen getroffen worden sein, die zu beachten sind (Beispiel: eigene Bau-Statik).

    Nicht aus den vorgeschriebenen, sondern aus praktischen Gründen, wie z.B. sicherer Anlagenbetrieb, Schulungen, Wartung, Ersatzbeschaffung, Instandhaltung, mögliche Verwertung, Weiterverwendbarkeit, usw. sollten die Bauzeichungen aufbewahrt werden.
    Hier richtet sich dann die Aufbewahrung sinnvoller Weise nach der Standzeit eines Gebäudes oder der Laufzeit einer einzelnen Anlage oder technischen Einrichtung. Das sind dann schon mal schnell 30 Jahre.

    Hier noch ein Link zum Thema, über das was sein muss:

    http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Wirtschaftsthemen/Aufbewahrung.cfm

    Gruß hadi

    hadi
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    als Antwort auf: Entlassung von QMB #34694

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    Zum Glück kann ich vom Gegenteil berichten. Ich fange mit meinen 55 Jahren ab Januar befristet bei einem kleinen Messgerätehersteller als QM an. Habe 2003 mal an einer AA-geförderten DGQ-Schulung zum QMB teilgenommen und bin seitdem hoffnungslos infiziert.
    Also nicht so depressiv – bitte. Es geht doch immer noch was. Schließlich sind wir ja Deutschland.

    Grüsse Hadi

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