Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
als Antwort auf: Kundenzufriedenheit #29547
ja, mach keinen fragebogen. wie du schon selber geschrieben hast; es nervt und ich bezweifle auch, ob es wirklich sinn hat…
unser auditor hat akzeptiert, daß es keine „messung“ der kundenzufriedenheit im sinne von kennzahlen gibt. wir werten vertreterberichte aus und fragen ggf. bei tel. kontakten mit kunden einfach nach.
viele grüße
arminals Antwort auf: Ich find Euch klasse! #29399dem schließe ich mich auch an!
und speziell @Barbara:
danke für deine statistikhilfen, ich hab‘ so erst wieder gemerkt, was ich alles seit dem studium vergessen habe :Dals Antwort auf: Datenschutzbeauftragter nach §38 BDSG #29311mein beileid :(( aber trotzdem schönes wochenende
als Antwort auf: Prozess-FMEA #29243hi!
gib unter suche mal fmea ein, da kommt einiges zum vorschein.
hier ist aber noch ein link für dich…. :)
http://www.coverforum.de/qboard/include.php?path=forum/showthread.php&threadid=7&entries=0&PHPKITSID=666dcf1764cb753d400787e4f9311a49#post7post7
gruß
arminals Antwort auf: Schulungsbewertung #29206mahlzeit!
also ich habe das mit den auswertebögen wieder gelassen. wichtig ist, was die schulung der fa. bringt. und das muß die GF bzw. der vorgesetzte einschätzen. und das reicht mit eine kurzen schriftl. stellungnahme. unser auditor akzeptiert das so ohne beanstandung.
gruß
arminals Antwort auf: himmelar***undzwirn #29197ja, auch automotive- lieferant :D
schönes wochenende euch allenals Antwort auf: himmelar***undzwirn #29160wir erhalten in der regel von kunden und potentiellen kunden fragebögen/ selbstauditbögen und qualitätssicherungsvereinbarungen. da wird das qms geprüft. normalerweise gibts dort dann einen punkt: ist das unternehmen zertifiziert? ja, kopie vom zert dazu und fertig. 3 seiten reichen meines erachtens nach auch vollkommen aus. ich sitze nämlich gerade über den 18!!! seiten und schreibe praktisch das handbuch ab. deswegen bin ich etwas erbost, weil das sinnlos ist und nur zeit frißt. wenn ein kunde so explizit informiert werden will und der qs- nachweis duch ein zertifikat nicht reicht, soll er persönlich kommen.
das wollte ich sagen damit X:als Antwort auf: Stelenbeschreibung QMB #29120mahlzeit!
ich machs mal im forum:
Der Geschäftsführer der Firma bestelltHerrn/ Frau:
zum/ zur Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB).Der QMB ist federführend für die Ausarbeitung des Qualitätsmanagementsystems und für die Berichterstattung über die Wirksamkeit verantwortlich.
Für die sachgemäße Durchführung dieser Aufgaben ist der QMB mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen ausgestattet.Dem QMB ist die Umsetzung der Forderungen des QMS nach den geltenden Normen übertragen. In dieser Funktion hat der QMB direktes Vorspracherecht beim Geschäftsführer. Dem QMB obliegt insbesondere die Umsetzung der folgenden Aufgaben:
Durchsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des QM- Systems;
das Bewusstsein der Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen des Kunden zu fördern;
Pflege der bestehenden und Erstellung neuer Qualitätsmanagement- Dokumente in Zusammen-arbeit mit den Bereichen, wobei die jeweiligen Bereiche für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich sind;
Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung in allen Bereichen zu initiieren;
Qualitätsprobleme in Kooperation mit den Bereichen festzustellen und aufzu-zeigen;
Problemlösungen zu veranlassen oder zu empfehlen;
die Verwirklichung der Problemlösungen zu überprüfen (Projektverfolgung);
die Planung, Organisation und ggf. Durchführung von System-, Prozess- und Produktaudits einschließlich der entsprechenden Dokumentation auf Basis der aktuellen QM- Dokumentation;
Überwachung von Korrekturmaßnahmen;
Regelmäßige Berichterstattung an den Geschäftsführer über den Stand und die Entwicklung des QM- Systems bzw. sofortige Berichterstattung bei akuten Qualitätsproblemen.Der QMB hat das Recht sich lückenlos über alle Qualitätsbelange in der Firma zu informieren. Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, auf Anforderung des QMB entsprechende Informationen bereitzustellen bzw. dem QMB Einsicht in qualitätsrelevante Unterlagen zu gewähren.
hoffe das hilft dir.
gruß
arminals Antwort auf: Lieferanten #29073also, nach einem kurzen tel.gespräch hat sich alles geklärt. natürlich wird der lieferant genommen, wenn wir ihn vorschreiben :)
also alles in butter.
viele grüße
arminals Antwort auf: Lieferanten #29061hm, den kunden zertifizieren… das ist es! laß dir das patentieren :D
auch im ernst; ich werde das mit unserem lieferanten klären.
danke für eure hinweise.
arminals Antwort auf: Lieferanten #29059die sache ist ja die, daß wir die kunden sind und einen unterlieferanten ausgewählt haben für einen lieferanten, der ts-zertifiziert ist. und der lieferant sagt, daß er keine nichtzert. lieferanten akzeptiert. wir (der kunde) hat damit ja kein problem…
gruß
arminals Antwort auf: Branschutzbeauftragter #29056tag!
ich denke, wenn du die beauftragung (perso- akte) mit den entsprechenden Vorlagen hast und darauf im handbuch verweist, dürfte das reichen.
hab ich mit unserer sicherheitsfachkraft und -beauftragten so gemacht und beim arbeitsschutz auch.
gruß
arminals Antwort auf: Bezug von DIN 2401-1 #29032eine DIN, die Beuth nicht hat? hast du bloß im netz gesucht oder angerufen? oder ist das eine alte vorschrift, die in eine neue eingegangen ist?
jetzt aber wirklich bis morgen :)als Antwort auf: Lieferanten #29031hihi, jaja dann muß der prophet zum berg gehen oder so :D ich warte erstmal noch ne woche. vielleicht kommt zeit und rat :D
bis morgen
arminals Antwort auf: Lieferanten #29028hallo Nadja!
das problem ist, daß unser lieferant es sich in der hinsicht einfach macht und sfestgelegt hat, daß keine unzertifizierten unterlieferanten zuläßt. und ein audit ist ber der erwarteten stückzahl/ umsatz nicht sinnvoll. das äre mein vorschlag gewesen, aber wie gesagt, der kosten-nutzen-faktor ist ungünstig.
viele grüße
Armin -
AutorBeiträge