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als Antwort auf: Usertreffen 2006 #38828
@cr.iso:
Nimmst Du da nicht zufällig den Mittelwert aus eine zweigipfligen Verteilung und läßt die Prüfung auf Normalverteilung sicherheitshalber beiseite? Und das in einem Thread von Barbara? Oh, oh…
;-) Frank
als Antwort auf: Dokumentation von Stichprobenprüfungen #38827Kennt vielleicht Jemand einen ähnlichen Ablauf in seinem Betrieb? Gibt es auch Argumente FÜR diese Vorgehensweise? (nur zum Verständnis)
Nein und nein! Ich habe bei uns ja immer genug Bauchschmerzen, aber auch vor der Zeritfizierung (ISO, 1992) ist nirgendwo so gepfuscht worden. Wenn ich so etwas bei einem Lieferantenaudit bei einem potentiellen Neulieferanten feststellen würde, wär’s das gewesen. Und wir sind nicht Automotive!
Neugierfrage: Von wem seid Ihr eigentlich zertifiziert???Schöne Grüße
Frank Hergt
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Konzern-Auditplan #38825Hmmm, wie viele Kriterien sind’s denn? Aus Deinem Beitrag würde ich sagen:
– Was wird auditiert (und nach welchen Vorgaben)
– In welchem Prozeß (oder welcher Organisationseinheit)?
– An welchem Standort?Möglichkeiten in Excel: Entweder die Dreidimensionalität nutzen:
– Blatt = Standort
– Spalte = Was
– Zeile = ProzeßOder: Für jedes Kriterium eine Spalte und dann in den Zeilen ausmultiplizieren und mit Autofilter und Sortierfunktion arbeiten. Wenn’s drei Standorte sind, an denen sowohl eine System- wie auch ein Prozeßaudit im Prozeß Beschaffung durchgeführt werden soll, gibt das also 6 Zeilen.
Oder: Drastisch vereinfachen, auf das „Was?“ verzichten, indem Du System, Prozeß und Normkonformität prinzipiell in einem Audit abhandelst. Vielleicht am sinnvollsten.
Schöne Grüße
Frank Hergt
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Sonderprüfniveau #38722Hallo Gambas!
Ich hab’s, glaube ich, weiter unten schon mal gesagt: Informiere Dich über den Herstellungsprozeß. Alle Risikoabschätzungen gehen von Annahmen über eine Verteilung der Fehlerhäufigkeiten aus. Und die muß nicht korrekt sein. Werkzeuggebundene Fehler z.B. treten bei 100% aller Teile auf, sind also mit einer Stichprobe von 1 bei beliebigen Losgrößen sicher zu entdecken. (Ich weiß, grob vereinfacht, nur zur Illustration.) Erst wenn Du hierzu eine Aussage machen kannst, kannst Du beurteilen, ob Sonderprüfniveaus sinnvoll sind oder nicht. Wir haben eine dynamisierende Stichprobenprüfung, die von normal auf 2* reduziert heruntergeht. Es gibt Prüfmerkmale, bei denen wir nur auf 1* reduziert heruntergehen, weil wir aus Erfahrung wissen, daß sonst unser Durchschlupf zu groß wird.
Schöne Grüße
Frank Hergt
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Interne Messmaschinenkalibrierung – zulässig? #38695Wenn Dir das Ding nicht wegrostet….
Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: Dokumentation von Stichprobenprüfungen #38694Hallo Qualified!
Die erste Frage wäre, wie es denn mit Reklamationen zu den Teile aussieht, sei es von nachgelagerten Fertigungsschritten, sei es vom Kunden. Wenn da nie etwas kommt, wäre ich schon etwas ruhiger.
Davon unabhängig zeigt die Erfahrung, daß eine Prüfung um so sorgfältiger durchgeführt wird, je sorgfältiger sie dokumentiert wird. Als wir unsere Prüfanweisungen in ein CAQ-System übernommen haben, bei dem jeder Prüfschritt einzeln rückzumelden war, kam auf einmal zu jedem zweiten Prüfplan die Rückmeldung „aber so haben wir doch noch nie geprüft“. Von daher ist eine detailliertere Dokumentation sinnvoll. Ich würde zunächst mal ermitteln, wie hoch der Zusatzaufwand denn wäre.
Die unterschriebenen Zettel wegzuwerfen, halte ich für grob fahrlässig. Wie willst Du je im Reklamationsfall oder bei einem Prozeß nachweisen, daß Ihr Eurer Sorgfaltpflicht genügt habt? Ich kenne mich in der TS nicht aus, aber die ISO sagt wortwörtlich:4.2.4 Lenkung von Aufzeichnungen
Aufzeichnungen müssen erstellt und aufrechterhalten werden, um einen Nachweis der Konformität mit den Anforderungen und des wirksamen Funktionierens des Qualitätsmanagementsystems bereitzustellen. Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar bleiben.
Ein dokumentiertes Verfahren muß erstellt werden, um die Lenkungsmaßnahmen festzulegen, die erforderlich sind für die Kennzeichnung, die Aufbewahrung, den Schutz, die Wiederauffindbarkeit, die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen und die Verfügung über Aufzeichnungen.Ist die Frage noch nie bei einem externen Audit gestellt worden? Es gibt einige Kollegen, die, wenn ihnen die Diskussion zu dumm wird, den externen Auditor an die richtigte Stelle führen… Würde ich aber vorsichtig handhaben, damit’s nicht auf Dich zurückschlägt.
Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: Erst denken, dann reden, erst recherchieren, dann #38666Hallo Barbara!
Ich denke, es ist keine Frage des Niveaus, sondern eher der Verfügbarkeit von Informationen. Es gibt sehr komplizierte Sachverhalte, die aber im Forum (und an anderer Stelle) erschöpfend abgehandelt worden sind.
Ärgerlich sind nicht die „einfachen“ Fragen. Denn einfach ist für jeden was anderes, und die „ach ja“-Effekte kennt jeder von uns. Ärgerlich sind die Fragen, denen man anmerkt, daß der Fragesteller lieber andere für sich arbeiten läßt. (Und das auch noch, ohne sein Chef zu sein ;-).Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: Eskalationsplan #38657Hallo SAFE!
Tschuldigung, wenn ich mich immer wiederhole, aber: Wie macht Ihr’s denn? Ab wann bekommt ein Sachbearbeiter kalte Füße, um welche Probleme kümmern sich die Bereichsleiter, unter welche Maßnahmen muß immer die Unterschrift der GL?
Schreib‘ das auf, was gelebt wird. Ermittele Unstimmigkeiten und vor allem unbegründet unterschiedliche Vorgehensweisen in verschiedenen Bereichen. Bügel‘ das in Zusammenarbeit mit den Betroffenen glatt. Dann überprüfe, ob die Entscheidungskriterien für die Betroffenen auf jeden Fall verständlich sind. Nimm‘ die Fälle zur Hilfe, bei denen es in der Vergangenheit schief gegangen ist. Dann schreib’s sauber auf, ob Ablaufdiagramm oder Text ist Deine Sache und das war’s. Wenn Du mehr als 2 Seiten DIN A4 pro 1000 Mitarbeiter brauchst, hast Du was falsch gemacht.Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: Einführung einer Annahmestichprobenprüfung #38650Hallo Gambas!
Ich würde mich zunächst darüber informieren, wie die Herstellungsprozesse aussehen und welche Arten von Fehlern auftreten können. Bei zufälligen Fehlern brauchst Du bei hohen Ansprüchen an die Qualität sehr große Stichproben. Bei systematischen Fehlern kann eine sehr kleine Stichprobe ausreichen.
Beispiel von uns: Bei Spritzgußteilen prüfen wir Maße unabhängig von der Losgröße (zwischen 500 und 5000) immer nur an 4 Teilen. Erfahrungsgemäß reicht das. Die Sichtprüfungen (gratfrei, voll ausgespritzt) werden nach einer Stichprobentabelle ähnlich AQL (sorry, Barbara) in größeren Stichproben geprüft, weil hier eher zufällige Fehler vorkommen.
Aber grundsätzlich: Für das sichere Abstellen zufälliger Fehler brauchst Du entweder einen sauberen Prozeß oder eine (möglichst automatisierte) 100%-Prüfung. Beides natürlich beim Lieferanten. Und systematische Fehler sollten einem guten Lieferanten erst recht nicht bis zum Kunden durchschlüpfen.
Fazit: Wie immer bei der Wareneingangsprüfung ist der Dreh- und Angelpunkt die Lieferantenauswahl und -betreuung.Normalverteilte Grüße
Frank
als Antwort auf: sinnvolle Prüfung #37801Hallo QMarc!
Heute noch niemand, das ist eher das, was sich im Umgang mit unterqualifizierten Lieferanten und gelegentlich auch bei den „müssen-wir-denn-wirklich“-Diskussionen in der eigenen Firma so angestaut hat.
Von der Chemie verstehe ich zugegebenermaßen jenseits von 11. Klasse nichts. Sebas Frage hat sich nach Meßschiebern angehört. Und da kommt mir auf Deinen Einwand die Frage: Wie will die Firma denn die Prozesse gut managen, wenn die entsprechenden Meßmittel nicht kalibriert sind? Ja, ich weiß, es geht lange gut, aber von dem Ärger, den man sich einfängt, wenn es ein Mal nicht gut geht, kann man viele Kalibrierungen bezahlen.
QM ist heutzutage (meiner Meinung nach) die Vorsorge gegen unwahrscheinliche Ereignisse. In dem Moment, wo ich BEWEISEN kann, daß ich recht gehabt habe, ist es leider oft schon zu spät.
Und, ja, ich geb’s zu: Ich bin’s leid, immer und immer wieder auf’s neue Standards zu verteidigen, die schon vor 10 Jahren eine Selbstverständlichkeit waren. Ok, vielleicht war Sysiphus wirklich ein glücklicher Mensch. Aber er hatte auch ein Ein-Mann-Unternehmen mit nur einem Betriebsmittel…Nichts für ungut und auch Dir ein schönes Wochenende!
Frank
als Antwort auf: sinnvolle Prüfung #37793Hallo seba!
Völlig normunabhängige Bewertung: Schwachsinn! Und da die ISO nicht dazu geschrieben wurde, Schwachsinn zu befördern, hätte ich nicht die geringsten Hemmungen, in einen Auditbericht die entsprechende Anmerkung zu schreiben.
Wenn das dazu noch ein Lieferant von mir wäre, würde ich ihm energisch auf die Füße treten, damit das aufhört. Als nächstes ist er sonst nicht lieferfähig, weil ihm erst ganz am Ende aufgefallen ist, daß er Schrott produziert hat.
Ich würde mich außerdem zusammen mit dem Einkauf fragen, was jemand, der so etwas tut, sonst noch anrichten könnte…Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: wieder Messmittelkalibrierung #37749Hallo sawa!
1. Wenn’s dafür eine detaillierte Anweisung gibt, in der die Fehlertoleranzen stehen, die die Meßschraube beim „Prüfen“ (= in Wirklichkeit kalibrieren) einhalten muß, ja. Außerdem noch Nachweise darüber, daß die Prüfung durchgeführt worden ist. Aber ist es nicht weniger Theater, die Meßschrauben kalibrieren zu lassen und dann wieder 1 – 2 Jahre Ruhe zu haben?
2. Ist dem Wortlaut nach ok, läuft aber dem Geist zuwieder. Prozeßkontrolle schlabberig, dafür hinten genau prüfen? Stand 1980. Wenn ich so etwas bei einem Lieferanten sehe, geht das Stirnrunzeln los.
3. Hängt von den Toleranzen Eurere Teile ab.
Noch ein genereller Rat: Je billiger man versucht, es hinzupfuschen, um so teurer wird’s erfahrungsgemäß nachher.
Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: QMH und Prozessbeschreibungen #37672War mir ein Vergnügen!
:-)))))))))))
Frank
als Antwort auf: Neuer Server #37666Hallo Tilo!
Kann’s nicht beurteilen, bei mir waren die Antwortzeiten auch vorher ok. Aber an dieser Stelle noch mal vielen Dank für dieses Forum!
Schöne Grüße
Frank Hergt
als Antwort auf: QMH und Prozessbeschreibungen #37662Hallo Ada!
1. Ja, unseres. Und auch jedes andere, das etwas taugt.
2. Gegenfrage: IST es einer? Dazu müßte ich Euch besser kennen und da bist Du mir über ;-). Bei uns z.B. ist Projektmanagement etwas, was in den Entwicklungsprojekten getan wird. Ist damit aber implizit in den Prozeßbeschreibungen zur Innovation enthalten. Bei Euch könnte ich mir vorstellen, daß der Prozeß „Beratung“ ein gerüttelt Maß an Projektmanagement enthält. Müßte dann aber nicht extra beschrieben werden.
Wenn Du aber nach draußen gehst und für Kunden Projekte managst und dafür Geld bekommst, dann ist das ein Kernprozeß und gehört entsprechend beschrieben.Vielleicht noch ein hilfreiches Gedankenspiel. Martin S. vergleicht die Q-Dokumentation immer mit den Spielregeln von Mensch-Ärgere-Dich-Nicht (interessante Assoziation…). Stell Dir vor, Du hast einen Neuen, der hat Berufserfahrung bei anderen Firmen, beherrscht also eigentlich das Geschäft und muß nur noch lernen, wie IHR die Dinge tut. Welche Informationen braucht er, damit er blickt, was Ihr für ein Verein seid (Handbuch), wie Euer Geschäft funktioniert (Prozeßbeschreibungen) und wie er ganz konkret anfängt, einen Kundenauftrag abzuarbeiten (Arbeitsanweisungen).
Liebe Grüße
Frank
PS: Du hast geschrieben, daß DU Dich mit dem Handbuch, so wie Du es entworfen hast, identifizieren kannst. Das ist gut und wichtig. Und jetzt geh‘ zu irgendeinem Eurer Entwickler / Auftragsbetreuer o.ä. und finde heraus, ob ER sich damit identifizieren kann!
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