Verfasste Forenbeiträge

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  • fehling
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    Im nachhinein werde ich kein WZ vom Mat.lieferanten bekommen.
    Würde bedeuten, ich muss einen Großteil der Teile neu auflegen, neues Mat. beschaffen,…
    Das ist teuer und zeitintensiv.

    In der Norm steht doch nichts davon, dass das 2.2 vom Material(lieferanten) stammen muss, sondern nur, dass der Hersteller (ich als Maschinenbauer) bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung (z.B. Mat. hat 1.4507 zu sein) entsprechen, mit Angabe von Ergebnissen der nichtspezifschen Prüfung (eine Spektralanalyse an einem Einzelteil selbst wäre ja sogar eine spezifische Prüfung).

    Wie ist euere Meinung dazu?

    In der Vergangenheit haben wir bestimmte Teile auf Kundenwunsch hin schon immer abgefunkt und die Ergebnisse der Spektralanalyse dieser Teile der Dokumentation beigelegt. Mich würde halt interessieren, ob ich das auch als WZ nach 2.2 laufen lassen kann.

    fehling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Die Maschinenteile wurden schon produziert. Die Maschine ist fast fertiggestellt und geht jetzt an einen Kunden, der 2.2 verlangt. Das wussten wir im Vorfeld nicht.

    Sicherheitshalber frage ich nocheinmal. Mit den Prüfergebnissen aus der Spektralanalyse kann ich ein eigenes 2.2 ausstellen, oder?

    Für das 3.1 brauche ich den Nachweis meines Materiallieferanten (meist die Ergebnisse aus Analyse der Schmelze), den ich an den Kunden weiterreiche?

    fehling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Nein, wir sind nicht nach DIN 17025 akkreditiert.
    Es geht hier um den Nachweis der verwendeten Materialien (1.4401 bzw. 1.4571).

    Ist das dann für das 2.2 ausreichend?

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