Verfasste Forenbeiträge

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  • evereve99
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    als Antwort auf: BGV A2 zu BGV A3 #32524

    Hallo Nicwin,

    äh, von BGV A2 umstellen auf A3?

    Versteh ich nicht so ganz was hier die Anforderung genau sein soll..

    Soweit ich das im Kopf hab befasst sich A2 mit Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit und A3 mit der Prüfung elektrischer Anlagen, was stellt man da um ?

    Wie mein Vorgänger beschrieben hat, einfach mal da schauen oder bei der für euch zuständigen Berufsgenossenschaft.

    Dort findest du die Vorschriften im Netz und kannst sie dort auch als Druckausgabe bestellen.

    Diese Vorschriften sollten sowieso an strategisch wichtigen Punkten im Betrieb ausliegen, damit sich jeder Mitarbeiter informieren kann (wollte unser Auditor schonmal sehen !).

    Und dann einfach mal durchlesen, und Sie werden geholfen !

    Gutes Gelingen.

    Grüßer

    Evereve99

    evereve99
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    HAllo Q-Manager,

    habt ihr mit Gefahrgut zu tun ?

    Hier ist dieses Jahr eine Änderung der Vorschriften in Kraft getreten (Ergänzung der ADR um Punkt 1.10), welche auf die Bereiche Sabotageschutz / Terrorismusbekämpfung abzielt.

    Falls dies bei euch der Fall ist, kann dir euer Gefahrgutbeauftragter warscheinlich mehr zu dem Thema erzählen.

    Oder der Mensch der die Anweisung erstellt hat, es sollte doch einen Prozessverantwortlichen geben, der auch den Hintergrund weiss, aus dem er eine solche Anweisung erstellt.

    Immer schön durchfragen und weiter neugierig bleiben !

    Viel Erfolg !

    Grüsse

    Evereve99

    evereve99
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    Hallo,

    „dein ansatz finde gut, aber ob das alles so
    hin haut weiß ich nicht.
    Auch in der norm steht, das die oberste
    leitung die Q-politik festlegen muss.“

    (Zitat von Rudolf)

    die Norm sagt allerdings nicht, dass die oberste Leitung vorher nicht die MA um Rat fragen darf.

    Was kommt bei den Kollegen wohl besser an, einen Zettel an die Wand pappen, mit dem nonchalanten Hinweis: So, liebe Leute das ist eine Q-Politik, danach arbeiten wir ab heute, nun lernt das mal schön auswendig, in 4 Wochen beim Audit fragt da jemand nach, oder wenn man vorher allen die Möglichkeit gibt diese Q-Politik mitzugestalten ?

    Wo würde sie durch die MA gelebt werden ?

    Ich würds versuchen, im schlimmsten Fall hauts halt nicht hin !`

    Ich würde es den Kollegen vielleicht noch etwas erleichtern und Q-Politik durch einen anderen Begriff ersetzen, wie „Grundsätze unserer Arbeit“ oder etwas vergleichbares.
    Dann kommt vielleicht mehr an Rückmeldungen.

    Meine bescheidene Meinung dazu !

    Grüße !

    Evereve99

    evereve99
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    als Antwort auf: Selbstaudit #32252

    Hallo Oli,

    schau mal in`s Postfach !

    Grüße

    Evereve99

    evereve99
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    als Antwort auf: Schulungsdurchführung #32071

    Hallo Chris80,

    kann ich die Unterlagen dazu auch haben.

    Und am Besten auch gleich an den Meister von Q4U auch schicken, der wird nämlich bald auch danach fragen….

    Grüße

    Evereve99

    evereve99
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    Hallo Isoman,

    ich bin alle Paar Wochen auch mal für die ein oder andere Besprechung in einem Chemiewerk unterwegs und weiss daher, dass ihr da ganz andre Standards und Ansprüche habt, was Themen wie Arbeitssicherheit, Gefahrenabwehr und Änhliches betrifft.

    Davon kann der Otto-Normal Dienstleister oder ein normales KMU nur träumen, und vergleichbare Standards werden wir hier nicht erreichen, das ist mir leider nur zu klar.

    Aber es muß doch noch andere geben die vor dem gleichen Problem stehen wie ich, jedenfalls schade dass du dich bisher als einziger zu Wort gemeldet hast.

    Danke !

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    Hallo Alexbiker,

    ich finde müssen Ja/Nein hier zweitrangig, ich würds einfach draufpacken, z.B. „1. Auflage 9/2005.

    Das was der geneigte Leser vom (Fach)buch her kennt wird ihn bei einer Broschüre sicher nicht stören oder einen unprofessionallen Eindruck erwecken.

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    ist vielleicht ein bischen übertrieben vom Aufwand her, aber mach ein eindeutig zuzuordnendes Foto von jedem gefüllten Stteckkasten mit Auftragsnummer oder ähnlichem..

    Mir fällt leider keine Lösung mehr ein, die weniger aufwändig ist..

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    Das habe ich natürlich in Betracht gezogen, allerdings erfülle ich damit meines Erachtens ganz gut die Forderung aus 4.2 g), die Informationsverpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber, jedoch nicht 4.2 f).

    Und die Personen die hier täglich auf unseren Hof fahren werden wohl kaum vorher ins Internet gehen !

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    als Antwort auf: Rauchen im Betrieb #30840

    (quote)

    Hallo Hccv,

    also laut § 75 Betriebsverfassunggesetz darf
    „Er“ das Rauchen im Betrieb untersagen, aber auf dem Gelände nicht so einfach.
    Setzt natürlich voraus das dort keine Gefahrstoffe lagern – wer Raucht schon neben
    einem Bezintank ? – , denn dort werden Nichtraucher nicht belästigt.

    Gruß Stefan

    @Stefan:

    Wer neben einem Benzintank raucht ?

    Der klassische Anwärter auf einen „Darwin Award“!

    Sagt euch nix ?

    Google wird für Klärung sorgen….

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    als Antwort auf: 9001 / 9001ff #30839

    Das ist keine QM-spezifische Abkürzung, sondern durchaus allgemein gültig.

    zum Beispiel: Seite 204f bedeutet 204 und 205 (nur die nächstfolgende Seite ist mit gemeint),

    204ff würde bedeuten dass mehrere nachfolgende Seiten mit gelten.

    äh, ich hoffe das war jetzt verständlich….., und noch richtig aus der Schulzeit herübergerettet !

    Evereve99

    evereve99
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    Hallo, äh, Strich oder Linie ?

    für welchen Hersteller ?

    Grüße

    Everev99

    evereve99
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    Hallo Qualy-Matz,

    vergriffene Bücher bekommt man oft noch gebraucht unter ZVAB.DE, dem zentralen verzeichnis antiquarischer bücher.

    Die ist ein Zusammenschluß der meisten Antiquariate im deutschsprachigen Raum.

    Viel Glück beim Stöbern

    Gruß

    Evereve99

    evereve99
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    Hallo Chris,

    ich habe das Überwachungsaudit diese Woche hinter mich gebracht.
    Laut meinem Kenntnisstand muß das pol. Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) jedes Jahr vorliegen.
    Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.

    Beides benötigstdu sowohl von der beauftragten Person als auch vom Betriebsinhaber.

    Bei Mitgliedern von Entsorgergemeinschaften genügt die Zuverlässigkeitserklärung, wie oben angesprochen.

    Hier müssen Zeugnis und Gew.-zentr.-reg.-ausz. nur alle 3 Jahre vorliegen.

    Diese Informationen entstammen einer Checkliste unseres Zertifierers, also besser mal bei eurem Zert. nachfragen wie er das sieht.

    Gruß

    Everev99

    evereve99
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    Hallo,

    danke, hilft mir erst einmal weiter !!!!

    Gruß

    Evereve99

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