Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 46 bis 60 (von insgesamt 78)
  • Autor
    Beiträge
  • Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo Evereve,

    bei uns im öffentlichen Dienst wird ja öfter mal jemand beauftragt und auch wieder abbestellt. Wir machen das dann so: Derjenige, der zur Beauftragung befugt ist, muss die Beauftragung auch wieder zurücknehmen. In der Regel wird dann ein Schreiben an den Betroffenen Mitarbeiter mit dem Inhalt gegeben: „…hiermit wird die Beauftragung zum ……..beauftragten mit Wirkung zum (Datum) widerrufen.“ Will man das dann ganz rechtssicher machen, lässt man sich auf der Kopie des Schreibens den Empfang quittieren. Und letztlich sind dann noch die anderen Beteiligten (Kollegen, andere Behörden usw.) über den Widerruf zu informieren, damit auch klar ist, dass der „alte“ Beauftragte nicht mehr im Spiel ist.

    Gruß
    Entchen

    geändert von – Entchen on 06/12/2007 13:50:59

    geändert von – Entchen on 06/12/2007 14:16:41

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo mfunk,

    ich denke mal, kurz und knapp kann man das überhaupt nicht beantworten.

    Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Bildung von Personalvertretungen, deren Organisation, Rechte und Pflichten, Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber und insbesondere das Verhältnis der Personalvertretung zum Arbeitgeber. Wenn man das Gesetz so liest, sind überall Pflichten des Arbeitgebers, die dann – je nach Organisation – auch Pflichten des Betriebsleiters sein können, zu finden. Im Wesentlichen werden das sein:

    – Vielfältige Informations- und Beteiligungspflichten
    – Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für die Arbeit im Betriebsrat
    – Wahrnehmung von regelmäßigen Gesprächen mit dem Betriebsrat
    – siehe § 2: Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat!!
    – der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Wahl und die Arbeit des Betriebsrats
    – er muss Räume und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
    – die Arbeitnehmer sind für die Teilnahme an Betriebsversammlungen freizustellen

    und noch so vieles mehr. Ich denke, wenn man daraus eine genaue Liste machen will, hat man sehr viel Arbeit…..

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Danke Medi,

    jetzt weiß ich endlich, warum ich mich schon immer so ungestresst und beruhigt fühle: alle meine Büromöbel sind von Haus aus grün. Kein Wunder, dass hier die Beamten alle immer die Ruhe weg haben, bei der geballten Kraft der Farbe kann man ja nur lethargisch werden. Es fehlt zwar der rosa Fleck und das Ommmmmm, aber es wirkt trotzdem. Also ist doch was dran an der Sache!

    Ein stressfreies Wochenende – trotz noch ungeordneten Energieströmen – wünscht Euch
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo Medi,

    ich möchte die Stressblocktür haben! Dafür muss ich allerdings erst mal klären, ob ich mir in unserem Großraumbüro überhaupt eine eigene Tür kaufen darf. Jetzt sagt aber bitte nicht, dass die Tür bei mir überflüssig ist, weil Beamte ohnehin immer geruhsame Arbeitstage haben….

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo,

    Ihr habt mich überzeugt. Nach einem Gespräch mit unserem IT-Spezialisten, der sich auf meinen Wunsch, das ganze in Office zu machen, die relativen Hyperlinks ausgedacht hat, machen wir nun doch alles über html. So hat sich meine Frage hier doch schon wieder gelohnt – Danke!

    Einen schönen Tag wünscht
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo Dieter,

    vielleicht hilft vfdb.de weiter.

    Ganz unten auf der Start-Seite findest Du einen Link zum Thema des BSB.
    Da steht so einiges zum Thema Bestellung, Haftung, Ausbildung des Brandschutzbeauftragten.

    Gruß
    Entchen

    geändert von – Entchen on 02/05/2007 15:01:02

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Datt heißt in meinem Fall „Beamtin“ denn Entchen ist Frau. Und mal ehrlich, so schlimm sind wir Beamte eigentlich garnicht, auch wenn man uns das manchmal auf den ersten Blick nicht ansieht…

    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Dino,

    sorry, bin halt Beamtin und da kann man nicht anders, wenn´s um Gesetze geht ;-)

    Im Ernst bin ich aber auf der Suche in Sachen Gewässerschutzbeauftragter usw., hängt ja alles zusammen.

    Leider sind diese „……beauftragten“ ja oft nur Strohmänner, irgendwann mal ausgeguckt, weil sie gerade am rechten Ort gesessen haben und das war´s. Geht auch solange gut, wie nichts passiert. Im Zuge der Einführung des QM wollen wir das nun besser machen – auch deshalb, weil der Alte sowieso bald in Rente geht…

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo,

    Achtung, wenn ich mich nicht verguckt habe: der Link in Dinos Beitrag enthält österreichisches Recht. Ich nehme mal an, dass das alles in Deutschland anders geregelt ist.

    Viele Grüße
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo,

    @ Skymichel: iss nicht Skydiver-language sondern der Wunsch unter MX-5-Fahrern für schönes Wetter zum Offen-Fahren. Nun weiß ich aber wenigstens, wo der Spruch mal ursprünglich geklaut wurde, denn Fallschirme gibt es ja länger als MX-5….

    Ansonsten vielen Dank erstmal. Ich denke, wir konzentrieren uns also weiterhin auf die ISO 9001 und halten die Augen auf für alles andere.

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84
    als Antwort auf: Hallo Dino #46770

    Hallo,

    was einem hier als Frau so alles geboten werden soll, ist wirklich absolute Sonderklasse und nicht zu toppen. Dieses Bemühen um bestmögliche Performance und dieses Qualitätsbewusstsein bis ins kleinste Detail, das gibt´s nirgendwo sonst. Hier gefällt´s mir!!

    Es wäre schön, wenn Barbara nach der Vorstellung dann hier für alle weiblichen Forenleser mal berichtet ;-)

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84
    als Antwort auf: QM ieiner Behörde #46768

    Hallo,

    das mit dem Code interessiert mich auch, ich lese nämlich ständig nur „(quote)“ usw. und wenn ich selbst mal was formatieren will, geht das auch nicht, zumindest sehe ich kein Ergebnis. Ich vermute mal, das liegt vermutlich an unseren Browser-Einstellungen (die ich allerdings nicht verändern darf). Leider wird mir der Pkt. „Wie formatiere ich Text“ in den FAQ auch nicht angezeigt.

    Gruß
    Entchen

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84
    als Antwort auf: QM -Prüfung #46735

    @ Dino,

    Biggi will die Prüfung zum QMB machen, seit wann gibt es da ein Audit-Gespräch bzw. überhaupt einen praktischen Teil? Ich hab die TÜV-Prüfung zum QMB letzten November gemacht und da waren gerade die Prüfungsrichtlinien geändert worden und zwar von 40 auf 60 Fragen – alle im Multiple Choice Verfahren. Mündlich gab´s da nichts, das wäre dann schon wieder was Neues.

    Gruß
    Entchen

    geändert von – Entchen on 27/03/2007 13:17:16

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84
    als Antwort auf: QM -Prüfung #46720

    Hallo Biggi,

    ich war (letzten Herbst) auch beim TÜV (Süd), allerdings nicht im Fernstudium, sondern als Vollzeitlehrgang. Mo – Fr. mittag Kurs, danach gleich die Prüfung.

    Die Formulierung der Fragen des TÜV ist manchmal schon etwas gewöhnungsbedürftig. Man darf nichts hinein interpretieren, dann kommt man auf den falschen Weg. Und es gibt einige „Schlüsselwörter“ in den Antworten, bei denen man stutzig werden sollte: Antworten die „immer – gelegentlich – nur – sämtlich“ enthalten, sind fast immer falsch.

    Ich habe mir auch mal die Fragen, die jeweils am Ende der Kapitel in den Schulungsunterlagen standen, angesehen und habe dann fast Panik bekommen, weil ich nahezu nichts beantworten konnte. Da stehen ja keine Antworten dabei. Das Ganze sieht dann aber viel viel besser aus, wenn erst die Antwortmöglichkeiten dahinter stehen, wie in der Prüfung.

    Ich kann´s nur nochmal sagen, es ist alles halb so schlimm. Nur die Ruhe bewahren, man hat durchaus Zeit, auch mal in den Unterlagen nachzusehen. Hast Du beim TÜV auch das kleine Buch mit den Begriffen und Definitonen des QM bekommen? Das kann man bei der Prüfung auch gut gebrauchen.

    Gruß
    Entchen

    geändert von – Entchen on 27/03/2007 09:19:47

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84
    als Antwort auf: QM -Prüfung #46705

    Hallo Biggi,

    einen Fragenkatalog hab´ ich leider nicht. Mach Dich da nicht zu verrückt, so schlimm ist es nicht. Lies nur die Fragen und die vorgegebenen Antworten genau durch. Die Antworten auf die meisten Fragen ergeben sich dann ohnehin schon von selbst. Man darf auch nicht soviel um die Ecke denken, wie wir es in der Verwaltung gern machen. Bei uns z. B. wurde in der Prüfung gefragt, wie der QMB das QM-Handbuch schreiben darf. Eine der richtigen Antworten war z.B. „um Mitternacht allein zu Hause“ oder so ähnlich.

    Da Du ja Deine Schulungsunterlagen benutzen darfst, ist es wichtig, dass Du schnell das findest, was Du suchst. Ich hab´ mir dazu meine Unterlagen mit unzähligen Klebeschildern am Seitenrand gespickt und die gut beschriftet.

    Ich drücke Dir die Daumen!!

    Gruß
    Entchen

Ansicht von 15 Beiträgen – 46 bis 60 (von insgesamt 78)