Verfasste Forenbeiträge

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  • elke
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    als Antwort auf: QSV #46070

    Hallo Mr Idea,
    unsere Rechtsabteilung akzeptiert grundsätzlich keine QSV’s, mit denen man sich aus der WEK „schmuggeln“ will. Da gibts den § 377 HGB und drohenden Versicherungsverlust für den Lieferanten.

    Gruß
    elke

    elke
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    Hallo msb,
    ich hätte da auch noch was. Kommt in Dein Postfach.

    Schönes Wochenende
    Elke

    elke
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    Hallo Q-Marc,

    mein holländischer Kollege meint: „betalingsbevel“ trifft es…

    Ein schönes Wochenende
    Elke

    elke
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    als Antwort auf: Sicherheitsbeauftragter #39304

    Hallo Henning,

    ich bin Sicherheitsbeauftragte in einem Betrieb der chemischen Industrie.
    Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie hat das Thema wie folgt geregelt:
    „Die Zahl der nach § 22 Abs. 1 SGB VII zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus Abschnitt 1.3 „Zahl der Sicherheitsbeauftragten“ der Unfallverhütungsvorschriften der BG der chemischen Industrie“ (§ 9 der Allg. Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift der BG Chemie). Andere BG’en werden ähnliches haben.
    Weiter: „Nach der Zwecksrichtung des Gesetzes (SGB VII) und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. (…)
    Ebensowenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.“

    Alles klar?

    Unterlagen zum Thema Sicherheitsbeauftragte können bei den BG’en abgefordert werden.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

    Gruß
    Elke

    elke
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    Habe ich vor nicht allzu langer Zeit mal einem Badeanzug eines sehr bekannten Schwimm-Ausstatters, der bereits nach 1 Jahr hinüber war, praktiziert. Erst den Hersteller kontaktiert, gleich das corpus delicti mitgeschickt. Kam fast postwendend wieder zurück mit einem wenig höflichen Anschreiben, dass ich mich dorthin hinwenden soll, wo ich das Teil gekauft habe. Wäre es weiter vom Wohnort weggewesen oder im Ausland, ja, dann hätte ich Pech gehabt. Zum Glück war’s eine große Kaufhauskette vor Ort. Die haben das unbürokratisch abgewickelt. Hat zwar etwas gedauert, habe aber trotzdem mein Geld zurückbekommen. Unabhängig davon habe ich noch an den Hersteller ein entsprechendes Schreiben geschickt – ich bin jetzt auch ein Kunde, der zu dieser Marke nie wieder greift.(Anders kann man sich da nicht wehren).

    elke
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    Hallo Elke,

    möchte auch Post haben wollen ;-)

    Danke

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    „Venceremos“ Wir werden Siegen !

    Du jetzt haben…;-)

    elke
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    Hallo Elke,

    darf ich auch mal in meinen Brifkasten schauen?

    Ausnahmsweise ;-))

    Danke und Tschüß

    elke
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    Hallo Geri,

    schau mal in Deinen Briefkasten.

    Gruß
    Elke

    elke
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    als Antwort auf: Kundenaudit #33120

    Hallo KME,

    bei uns läufts ähnlich wie bei IsoMan. Also Auditplan vom Kunden zuschicken lassen, dann arbeiten wir daran entlang unseren Plan aus und stimmen mit dem Kunden nochmal endgültig ab. Geheimhaltungsvereinbarung ist bei uns übrigens Pflicht.

    Ein bisschen „betüteln“ tut auch zusätzlich Wirkung (aber wir sind auch eine große Fa.).

    Viel Glück!

    Elke

    elke
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    als Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheit #30971

    Hallo QM-Dino,

    bist Du mit der Messung der Mitarbeiterzufriedenheit inzwischen weiter gekommen?
    Der Krankenstand ist dazu wohl kaum geeignet.
    In unserem Unternehmen (weltweit ca. 8.000 MA) wird seit 2001 (Jahr unserer Ausgründung) ein sog. „Barometer“ in Form eines Fragebogens von einem externen Spezialisten durchgeführt (bis jetzt 4 Barometer). In diesem Jahr zum ersten Mal weltweit. Die Ergebnisse werden dann in Versammlungen der jeweiligen Auswertungseinheiten intensiv diskutiert und Maßnahmenkataloge beschlossen, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgearbeitet werden müssen. Die Gesamtergebnisse werden im Firmenintranet veröffentlicht. Das ist natürlich nicht ganz billig (für die Fa.),gibt aber ein wesentlich genaueres Bild als Krankenstandsmessungen.

    Gruß
    Elke

    elke
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    als Antwort auf: Rauchen im Betrieb #30969

    Hallo QM-Dino,

    das ist schade. Der BR sollte nicht nur (genau) lesen + verstehen, sondern auch aktiv aushandeln. Also bei der nächsten BR-Wahl Konsequenzen ziehen.

    Einen schönen Tag noch.
    Gruß
    Elke

    elke
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    als Antwort auf: Rauchen im Betrieb #30955

    Hallo QM-Dino,

    ist denn Euer Betriebsrat nicht auf die Idee gekommen, mit der GF zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der genau geregelt wird, wo noch geraucht werden darf? Ein Bespiel aus meiner Praxis:
    Ich arbeite in einem großen Chemieunternehmen, was sich das Firmengelände mit dem Chemieunternehmen teilt, von dem es rausverkauft wurde. Im Produktionsbereich ist (und war immer) selbstverständlich das Rauchen verboten;darüber muss man nicht diskutieren. Bis vor ca. 2 Jahren war in der Verwaltung und in den Verwaltungskasinos (hier in festgelegten Bereichen) das Rauchen überall erlaubt. Mit der Regelung über die Arbeitsstättenverordnung wurde eine Regelung auch für die Verwaltung notwendig. Der Betriebsrat hat daraufhin mit der GF eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Nach dieser ist das Rauchen nur noch in den Einzelbüros und in – inzwischen hergerichteten – Raucherräumen erlaubt. Vor den Verwaltungsgebäuden wurden Aschenbecher angebracht, da in den Vorhallen auch nicht geraucht werden darf. Zusätzlich übernimmt -bei Interesse – der Arbeitgeber die Kosten für ein Nichtraucher-Seminar. Zu Beginn dieser Regelungen hat es noch mächtig viel Aufregung gegeben – seitens der Raucher (verständlich), aber auch seitens einiger Nicht-Raucher, die dann anfingen, den Rauchern die Zeiten, die diese nicht am Arbeitsplatz sind, vorzurechnen. Zum Glück hatte sich aber diese Art „Diskussion“ schnell erledigt. Inzwischen haben sich alle mit den bestehenden Regelungen arrangiert.
    Zum Abschluss noch soviel: Wenn die Motivation der Belegschaft ohnehin schon unten ist, dann ist dieses „per ordre de mufti“-Verfahren natürlich umso mehr geeignet, alles gegen Null zu fahren.
    Und liebe Nicht-Raucher (ich bin übrigens auch eine): Es gibt soviel Schlimmeres auf dieser Welt als unsere rauchenden Mitbürger!

    Gruß
    Elke

    elke
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    als Antwort auf: SHERA #29863

    Hallo, danke für die Info. Aber um Gips ging es nicht.
    SHERA = Safety, Health, Environment, Regulatory Affairs

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