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als Antwort auf: Systemaudit #57947
…als der Kunde und das im eigenen Bericht festhalten) sind aber meißt außerplanmäßig. Wie wollt ihr das im Auditplan für z.B. 2010 darstellen, wenn der Kunde das Audit erst zwei Wochen vor Durchführung ankündigt?
[unquote]Ganz einfach: Ich aktualisiere meinen Auditplan für 2010. Audits sollen die Wirksamkeit des QMS regelmäßig und systematisch überprüfen. Wenn m. E. mehr Audits notwendig sind, aktualisiere ich den Auditplan sooft, wie es notwendig ist.
Und ich werde den Teufel tun, wenn ein Kunde schon ein Systemaudit (wie oben angegeben) durchführt, dieselbe Prozedur noch einmal durchzuführen und erst dann als „internes Systemaudit“ zu deklarieren.
Wem soll ich die doppelte Belastung der gesamten Organisation plausibel erklären?
Und das in der heutigen Zeit.Gruß
Chrisgeändert von – Chris on 12/03/2010 18:57:39
als Antwort auf: Lieferanten aus China / Suche Informationen #57933Hallo Michael,
wenn ihr in China vor Ort keine Filiale oder guten Kontaktpartner habt, gestaltet sich die Angelegenheit recht schwierig.
Die Uhren ticken dort etwas anders und rechtliche Fragen sowie „Nachbaukreativitäten“ sind auch nicht unerheblich.Es gibt aber auch Partner in Deutschland, die Euch hierbei mit Erfahrung und eigenem Knowhow unterstützen können.
Beispiel:
http://www.europart.net/de/homepage/industriekunden/index.html
(bin nicht an der Firma beteiligt oder arbeite dort)Gruß
Chrisgeändert von – Chris on 11/03/2010 20:52:07
als Antwort auf: Systemaudit #57932@Ralf 68
==> An die formelle Watschn der Auditoren kann ich mich heute noch gut erinnern.
Das selbe ist uns passiert, als wir die Systemaudits, die Kunden in unserem Hause durchführen als Systemaudit laufen lassen wollten.
[unquote]Ich gehe ‚mal davon aus, dass Euer Kunde das Systemaudit nicht allein durchführt.
Was hält Dich/Euch davon ab, einen eigenen Auditbericht zu schreiben und das Systemaudit als internes Systemaudit zu dokumentieren?Ein Systemaudit ist also kein Systemaudit mehr, weil der Kunde dabei ist?
Ihr geht u. U. am nächsten Tag noch einmal los und macht ein eigenes Systemaudit?
(Wenn ich die Zeit nur hätte)
Gruß
Chrisals Antwort auf: Ladungssicherung #53518Hallo Stefan,
vielleicht kommt die Initialzündung,
wenn Du Dir nachfolgende Seiten einmal ansiehst.Gruß
Chrishttp://www.ladungssicherung.de
und/oder
als Antwort auf: Nachträgliche Dokumentation #52129Hallo Michael,
ich würde den Kunden zuerst einmal darauf ansprechen, was er reklamiert oder reklamieren will.
Natürlich kann er innerhalb der Gewährleistungsfrist bei einem technischen Mangel die Ware reklamieren. – Das ist sein gutes Recht.
Aber ein nicht vereinbartes Protokoll wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht reklamieren – wäre auch dumm.Dabei stellt sich für Euch doch die Frage: „Was war Anfang 2007, zum Zeitpunkt der Auslieferung, der Stand der Technik?“. – Hattet ihr überhaupt die Möglichkeit, etwas anderes zu liefern?
Und da braucht ihr dann den Rechtsverdreher (jedoch auch von der „Schadenshöhe“ abhängig und ob ihr den Kunden weiterhin behalten wollt).Weiterhin drängt sich mir die Frage auf, was bei euch im Laden los ist?
Ein Protokoll, das nie vereinbart war, ist nicht mehr auffindbar???
Da haben einige Leute etwas vermessen und abgenommen (auch der Kunde? – wäre ein Ansatzpunkt um zu schlichten).
Die haben aber nichts dokumentiert oder schriftlich freigegeben???Vielleicht solltest du auch noch einmal mit eurem „Vertrieb“ reden, ob vertraglich nicht doch etwas vereinbart wurde (hab schon Pferde vor der Apotheke kotz.. sehen).
Gruß Chris
als Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #47218@all
Danke für die Hilfe und Vorlagen.
Prima Kollegen!
Ich melde mich, wenn ich weitere Infos brauche.Gruß
Chrisals Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #47196@Barbara (und andere natürlich auch).
Da Du wissen wolltest, was letztendlich passiert, hier meine Rückmeldung.
>>Definitiv keine negativen Konsequenzen<<
Wir haben offen und ehrlich geantwortet – bis heute jedoch weder eine positive noch negative Rückantwort.
Die Aufträge laufen weiterhin bzw. das Volumen ist noch erhöht worden.
Da wir das QMS jetzt schrittweise umsetzen wollen, hätte ich noch eine Zusatzfrage.
Hat von Euch jemand sowas wie einen Projektplan (nach Möglichkeit in Excel)für die Einführung eines QMS und kann mir diese zukommen lassen?
(Ich brauche nur eine vernünftige Vorlage, in der ich vllt. auch Vorteile, Aktionen sowie Zeitplan eintragen kann – den Rest mache ich dann auch selber. Sicherlich hat jemand eine bewährte Vorlage. );-)
Danke und Gruß
Chrisals Antwort auf: Checkliste, aber was spezielles #45300Hallo Dino,
ich glaube, was für eine gebrauchte „Jolle“ relevant ist,
trifft auch teilweise auf ein neues Boot zu.Vielleicht hilft es ja nach Gebrauchtboot und Checkliste zu googlen.
Zum Bleistift:
http://www.segeln-magazin.de/bootsmarkt/pdf/artikel_gebrauchtboote.pdf
http://www.palstek.de/admin/downloads/Formulare/Checkliste_Gebrauchtboot.pdf
Gruß
Chrisals Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #45126So, nun ist es geschafft.
Ich bin Eurer „Weisung“ gefolgt, habe offen und ehrlich den Fragebogen beantwortet;
schriftlich versichert, weiterhin gute Rekllamations-Quote einzuhalten; ein QMS langfristig aufzubauen und hoffe nun,„nicht einen guten Kunden weniger zu haben“.
Bin auf seine Reaktion gespannt.
Gruß Chris
Danke für Eure Hinweise!
als Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #45070Hallo,
hier zeige ich Euch einmal einen Auszug:
___________________________________________
Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements beurteilen wir die Qualitätsfähigkeit unserer Lieferanten dauerhaft….
Bitte beantworten Sie uns deshalb unbedingt innerhalb von 14 Tagen unsere Fragen….
Das Ergebnis dieser Auswertung fließt in unsere Lieferantenanalyse/ -beurteilung mit ein.
___________________________________________Natürlich gehört auch ein klassischer Fragebogen (Checkliste) dazu.
Die Fragen kann ich aber überwiegend nicht positiv beantworten.
Deshalb möchte ich eine zusätzliche Aussage formulieren, bevor ich sofort aus dem Rennen bin.
Chris
als Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #45026@all.
Danke für Eure Hinweise, aber sie bringen mich nicht wirklich weiter.
Ein QMS existiert im Moment definitiv nicht, kann ich also bei einem Audit auch nicht nachweisen.
Die tolle Reklamationsquote hat natürlich auch zur Folge, dass ein erheblicher Aufwand (relativ) betrieben wird. Das ist auch der Grund, warum wir ein QMS einführen, die Prozesse optimieren und nachweislich dokumentieren. Ob wir uns dann Zertifizieren lassen, steht noch nicht fest.
Der Kunde verlangt auch keine Zertifizierung, jedoch „kurzfristig“ einen schriftlichen Beweis der Qualitätsfähigkeit.
Und das trotz prima Reklamationsquote.„wie sag (schreib) ich es also meinem Kinde?“,
denn davon hängt auch die Vergabe weiterer Aufträge ab.Gruß
Chrisgeändert von – Chris on 17/01/2007 18:58:33
als Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #44974Hallo zusammen.
Danke für Eure Antworten.
Leider hilft mir das noch nicht weiter,
denn ein QMS existiert noch nicht.
Auch die Prozesse sind, wie oben beschrieben, noch nicht existent.Das QMS befindet sich definitiv noch in den Kinderschuhen. – Problem erkannt und wird bereinigt.
Aber das dauert – und in der Zwischenzeit muss eine „Interimslösung“ her.Gruß
Chrisals Antwort auf: Kein kommentar. #44630Hallo supernova-xxl,
ich glaube nicht, dass Deine Frage kurz und bündig (einfach) zu beantworten ist, da in den meisten Unternehmen die Übergänge von der einen Aufgabe zur anderen Aufgabe fließend sind.
Unter nachfolgendem Link wurde versucht, diese Aufgaben abzugrenzen. Schau sie Dir doch einfach ‚mal an.http://www.qm-personal.com/stellenbeschreibung/uebersichtstellenbeschreibung.php
Gruß
Chrisals Antwort auf: Umsetzen und Überwachen von Maßnahmen #43211Hallo Andre,
auch ich würde mich freuen, meine erste Datei aus diesem Forum zu bekommen.Danke und Gruß
ChrisÜblicherweise werden bei einer FMEA nachfolgende Fragen untersucht und bewertet:
1. Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Fehlers
unwahrscheinlich = 1,
sehr gering = 2 – 3,
gering = 4 – 6,
mäßig = 7 – 8,
hoch 9 – 102. Wahrscheinlichkeit der Entdeckung vor Auslieferung an den Kunden
hoch = 1,
mäßig = 2 – 5,
gering = 6 – 8,
sehr gering = 9,
unwahrscheinlich = 103. Bedeutung = Auswirkung auf den Kunden
kaum wahrnehmbar = 1,
unbedeutend bzw. geringe Bedeutung = 2 – 3,
mäßig schwer = 4 – 6,
schwere Auswirkung, Verärgerung = 7 – 8,
äußerst schwere Auswirkung = 9 – 10Durch Multiplikation wird eine Risikoprioritätszahl (RPZ) zur Festsetzung der Priorität eines Problems ermittelt
hoch = 1000,
mittel = 125,
keine Priorität = 1Der Kunde kann hierbei sowohl der Endkunde als auch ein (z. B. firmeninterner) Zwischenkunde sein, der die FMEA fordert. Risikoprioritätszahlen über 120 erfordern in der Regel Gegenmaßnahmen, dies variert aber deutlich von Firma zu Firma. Auch hohe Einzelwerte (8 – 10) können trotz geringer Risikoprioritätszahl Aktivitäten nach sich ziehen.
Schau Dir vielleicht auch einmal diesen Link an:
http://de.wikipedia.org/wiki/FMEA -
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