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als Antwort auf: Ausgelagerte Prozesse #29607
Die „outgesourcten Prozesse“ identifizieren sich durch eineige Eigenschaften:
– Qualitätsverantwortung ( Prüfung) liegt nicht beim Lieferanten
– Arbeitsanweisungen sind erstellt durch den Auftrageber
– Auftragssteuerung erfolgt durch den AuftraggeberIn der Praxis heißt das Prüfpläne, AA e.tc. Bestandteil des Auftrags sein sollten. Wenn dieses vorliegt , ist auch jeder Zert Auditor glücklich.
Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
als Antwort auf: Trouble mit Volkswagen #29489Hallo zusammen,
mal eine Frage am Rande. Hat von euch jemand mit der Abwicklung von Gewährleistung zu tun, bze. mit der neu Vereinbarung von TF nach der generellen Anhebung auf 100% im Juni letzten Jahres.
Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
als Antwort auf: Benachrichtigung an Kunden bei Ablauf der Zertifiz #29369Hallo,
der Zertifizierer hat dann einen Einfluß drauf, wenn das Logo ( Zertifiziert nach xxx / TÜV Cert) auf irgendeinem Briefkopf, Vorlage, Fax oder Mail erscheint. Da sollte man eher vorsichtig sein, denn die Rechte zur Verwendung des Logos sind an die Zertifizierung geknüpft.
Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
als Antwort auf: TS 16949 Lieferantenentwicklung (an TS`ler) #29367Dieses Problem ist ein altes neues,
es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Ich ordne den Lieferanten einem Prozeß zu,der als Kundenforderung die QS 9000 beinhaltet. Hier kann ich dann weiterihn den Anhang C der QS 9000 anwenden. ( Zertifizierungsausschluß für Lieferanten die aufgrundvon Größe, Prozeß oder oder nicht zu Zertifizieren sind.)
2. Ich definiere den Prozeß des nicht zertifizierten Lieferanten als outgesourcten Prozeß, fordert allerdings das ich eine Prozeßbeschreibung inkl. Prüf und Arbeitsanweisungen mit dem Lieferanten vereinbare.
Ansonsten habe ich noch keinen Kunden oder Zert Auditor erlebt, der diese Forderung nicht mit einem milden verständnisvollen lächeln übergangen hat, sie ist ohne Ausnahmeregelung nicht haltbar.
Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
als Antwort auf: Prozessorientiertes Audit nach ISO/TS 16949 #29364Woher kommt die Info das der Auditfragenkatalog nicht mehr gültig ist?
Nach meinem Wissen ist er sehr wohl gültig.
Der Auditor sollte den Katalog prozessorientiert anwenden, d.h. die Anwendung der Forderungen basiert auf der Prozeßbeschreibung/definition und /oder den Kundenforderungen.
In der Parxis ist es so, dass als Kundenforderung ( je nach Kunde) QS 9000 oder VDA angewendet werden, wenn keine Kundespezifischen Forderungen vorliegen.Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
als Antwort auf: Prozessorientiertes Audit nach ISO/TS 16949 #29363Woher kommt die Info das der Auditfragenkatalog nicht mehr gültig ist?
Nach meinem Wissen ist er sehr wohl gültig.
Der Auditor sollte den Katalog prozessorientiert anwenden, d.h. die Anwendung der Forderungen basiert auf der Prozeßbeschreibung/definition und /oder den Kundenforderungen.
In der Parxis ist es so, dass als Kundenforderung ( je nach Kunde) QS 9000 oder VDA angewendet werden, wenn keine Kundespezifischen Forderungen vorliegen.Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
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