Verfasste Forenbeiträge

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  • Capricorn
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    Hallo Zusammen,

    hätte an dieser Stelle auch noch eine Frage zur Aufbewahrungsfrist.

    Im gesetzes Text heißt es die Frist beginnt mit dem Inverkehrbringen des Produkts.
    Was bedeutet dies nun konkret. Wenn ich zum ersten mal ein Produkt verkaufe z.B. Herstellung 07.2007 Verkauf erstmals in 08.2007 letzter Verkauf einer Charge 08.2015 endet hier nun die Frist von 10 Jahren in 08.2017 oder 08.2025 für eine Produktionsbeschreibung die über den gesamten Herstellungsprozess Gültigkeit hatte. Und was bedeutet die Frist für ein Chargenbezogenes Dokument? Für z.B. die Charge die in 08.2007 Hergestellt wurde, kann diese Dokumentation nach 08.2017 vernichtet werden?

    Wo steht dies im Gesetzt ?

    Vielen Dank schon mal für euere Hilfe.

    Gruß Detlef

    Ich habe zwar auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!

    Capricorn
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo msb,

    schau dir mal den Link zu dem Leitfaden Archivierung von Dokumenten an, da geht es zwar um Elektronische Bauteile aber welche Bauteile gemeint sind ist ja vorangig erstmal egal.

    https://files.vogel.de/vogelonline/vogelonline/files/2664.pdf

    Hieraus geht hervor das bei der Produkthaftung erstmal keine verbindliche Aufbewarhungsfrist abgeleitet werden kann ausser der sowieso gesetzlich vorgeschribenen von 10 Jahren in Deutschland.
    Wie es sich für Lieferung in die restlich Welt verhält ist allerding hier nicht geklärt. (USA 30 Jahre)

    Gruß Detlef

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