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als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26237
Hallo Vivian und Sora,
die Sachlage ist genau so, wie es Sora erklärt hat.
Beispiel aus unserem Unternehmen:
Wir liefern Kunststoffartikel an unseren Kunden. Der führt eine Wareneingangsprüfung durch und stellt einen Mangel fest. Es wird reklamiert und gleichzeitig wird bei Anerkennung der Reklamation eine Kostenpauschale für die Bearbeitung der Reklamation von meinetwegen 50,-€ erhoben.
(weil der Kunde die Reklamation schreiben mußte!!)
Das ist Fakt!
Ist daran rechtlich etwas zu machen?
Ich weiß, daß es bereits Abmahnungen diesbezüglich gegeben hat, aber auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen diese?
mfG
Broncoals Antwort auf: Reklamationspauschalen #26210Hallo Sora,
das ist doch mal ein Wort!
Vielen Dank für den Hinweis!!mfG
Broncoals Antwort auf: Reklamationspauschalen #26170Meine Frage ist durch die obige Diskussion leider immer noch nicht beantwortet.
Hier noch einmal: Sind die Pauschalen gesetzeswidrig?
Mittlerweile habe ich weiter recherchiert und eine Liste vom WSM-Wirtschaftsverband im Internet gefunden, in der erfolgreich abgemahnte Unternehmen stehen (z.B. Automobilzulieferer wie Autoliv, Faurecia, Hella etc.)
Frage an Qualiman: Was wäre denn mit den Zulieferern passiert, wenn diese die QSV nicht unterschrieben hätten?!als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26118Hallo Dreichl,
du hast vollkommen recht. Es geht nicht um die Begleichung des Schadenfalles, sondern um zusätzliche Pauschalen für Aufwendungen zur Bearbeitung der Reklamation.
Gruß Bronco
als Antwort auf: Messmittelfähigkeit #25609Hallo Arne,
danke für die Info.
VDI, VDE, DGQ reicht leider nicht aus, ist eine Forderung der Automobilindustrie und möglicher Inhalt von Erstmusterprüfberichten nach VDA, PPAP etc.MFG
Bronco -
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