hey dreichl,
was immer das auch heisst.
nach der neuen norm ist es überhaupt nicht mehr notwendig eine prüfplakette auf ein messmittel anzubringen, weil die scheissdinger sowieso immer runterfliegen.
d.h. der auditor kann euch daraus keinen strick drehen, falls das messmittel eine eindeutige pm-nummer hat, und aus einer datei eindeutig der status ersichtlich ist.
trotzdem ist es für eure eigene sicherheit sinnvoll eine kennzeichnung auf das messmittel anzubringen, welche die notwendige info erhält.
also, lass dich nicht auf die fehlende plakette festnageln.
frohe fasenacht und ein schönes wochenende
gruss bernd