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als Antwort auf: Dokumenten&Datenmanagement #29811
Hallo !
wir gestalten das Dokumenten- und Datenmanagement (inkl. Workflow usw.) über Lotus Notes. Das funktioniert soweit ich das beurteilen kann bestens und weltweit.
Gruß
Berndals Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheit #29810Hallo Melitta,
ich schließe mich den Kommentaren von Christian und Rudolf vollständig an. Der Auditor hat wahrscheinlich den „Verbesserungsgedanken“ im Kopf. Da solltest Du ihm andere Fakten liefern können.
Aber zum Thema „Mitarbeiter-Fragebogen“ und „Anonym“ fällt mir noch was ein. Ich weiß zwar nicht ob Ihr einen Betriebsrat habt, aber wenns einen gibt, muss der so eine Aktion vorher genehmigen, sonst kann es Ärger geben.
Gruß aus dem sonnigen Darmstadt
Berndals Antwort auf: Lieferantenaudit #29728Danke für den Tipp Schniker,
das Audit darf nun ein Kollege durchführen. Ich gab ihm den Tipp, sich auf die Produktqualität, Prüfungen und auf die Schnittstellen zu beschränken.
Gruss Bernd Boger
als Antwort auf: Abweichungsbericht System-Audits #29672Hallo,
ich lasse Abweichungen generell vom zuständigen Auditbegleiter unterschreiben.
Wenn man mehrere Bereiche gleichzeitig auditiert (Cross-Audit), kann es folglich unterschiedliche Begleiter geben.
Der Prozessverantwortliche erhält die Abweichung dann ohnehin, weil er letztendlich für die (Art der) Korrekturmaßnahme und Terminierung zuständig ist. (Jedenfalls ist das bei uns so)
Gruß aus dem sonnigen Hessen
Berndals Antwort auf: Verpackungsvorschriften Freigabe? #27520Hallo Gabi,
also unsere Standard-Verpackungsvorschriften werden intern erstellt und freigegeben. Kunden haben damit nix zu tun.
Davon abweichende Sonderwünsche von Kunden werden natürlich berücksichtigt und bei Wunsch des Kunden bzw. bei Erfordernis (d.h. umfangreichere Sondervorgaben) in entsprechenden Kundenspezifikationen schriftlich fixiert. Sollte es ausschließlich um die Verpackung gehen, bietet es sich der Einfachkeit halber natürlich an, nur die Verpackungsvorschrift vom Kunden freigeben zu lassen.
Gruss Bernd
als Antwort auf: Materialprüfzeugnis 3.1.B #27513Hallo zusammen,
die DIN EN 102104 beschreibt die „Arten von Prüfbescheinigungen“ welche in Bezug auf diese Norm ausgestellt werden können und die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen, die Prüdungsart, die Inhalte und den Aussteller betreffend.
Diese Norm ist für alle Produkte anwendbar.
Falls nichts anderes vereinbart ist (z.B. in der Medizinindustrie) wird normalerweise die Anforderung eines 3.1.B bei Bestellung mit Angabe der geforderten Werte eingereicht. In wie weit dem Kunden irgendwelche Prüfkosten weiter belastet werden, obliegt m.E. dem ausstellenden Unternehmen. Bei uns ist der Prüfaufwand im Produktpreis enthalten. Falls der Kunde Sonderprüfungen an 08/15-Produkten verlangt, wird dies i.d.R. gesondert berechnet.
Gruß Bernd
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