Verfasste Forenbeiträge

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  • Auditeuse1
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo,

    Bei uns steht noch drin:

    Der Sicherheitsbeauftragte wird gem. §20 der BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, bisher VBG 1) für den gesamten Betrieb XY bestellt. Die Bestellung gilt zunächst für x Jahre. Vorherige Abberufung ist möglich.

    Die Aufgaben sind auch detailliert beschrieben, allerdings auf der Seite 2 mit Verweis auf Seite 1.

    Hilfts?

    Gruß
    Auditeuse

    Auditeuse1
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo Vivian,

    vom Dienstleister aus der Automobil-Logistik, da kenn ich durchaus die Fragen nach dem Arbeitsschutz.

    Aus dem Bereich Elektronik-Industrie ebenso.

    Dieses so geschehen unter dem Deckmäntelchen der einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen, wie Du bereits erwähntest.

    Letztes Audit sind wir diesbezüglich auch mit einer „Strafarbeit“ (innerhalb von 4 Wochen zu erledigen!)angezählt worden.

    Schwerpunktmäßig sind meist nur die Unterweisungen zur Sprache gekommen.

    Beschrieben habe ich dies weder im QMH noch sonstwo. Ist doch schon von höherer Stelle geregelt und dokumentiert, daher muss ich mir doch die Mühe nicht noch mal machen.

    Gruß
    Auditeuse

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