Verfasste Forenbeiträge

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  • Andreas_Cert
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    Hallo,

    der Unterschied zwischen Kalbrierung und Eichung liegt nur darin, dass das die Eichung immer durch eine staatliche Stelle (Eichamt) auf Grundlage des Eichgesetzes erfolgt, die Kalbrierung jedoch durch eine (hoffentlich) akkreditierte private Stelle.
    Eine Eichung kommt deshalb immer dann in Frage, wenn dadurch gesetzliche Forderungen erfüllt werden müssen, z.B. beim Verkauf von Waren nach Gewicht. Ob das bei Dir der Fall ist, weiß ich leider nicht.
    Übrigens gibt es auch noch die Beglaubigung, das ist eine Eichung durch ein private Stelle (z.B. bei Wasserzählern, da geht nicht jeder zum Eichamt).
    Gruß

    Andreas

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