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als Antwort auf: QPQ – Verfahren #27508
Hallo
Folgender Auszug von einem Hersteller:
Tenifer® + QPQ bezeichnet das klassische Salzbadnitrocarburieren und ist eine Variante des thermo-chemischen Randschichtverfahrens „Nitrocarburieren“.
Wie beim Nitrocarburieren im Gas oder Plasma wird die Verschleißfestigkeit und Dauerfestigkeit der Bauteile erhöht.
Das QPQ – Verfahren (Quench – Polish -Quench) erzeugt zusätzlich eine Korrosionsbeständigkeit an der Bauteiloberfläche, durch die Kombination Tenifer® + Polieren der Bauteile + Oxidation. Die Behandlungstemperatur für Nitrocarburieren in Salzschmelzen liegt bei 580°C.Vorteile:
– Verbesserung der Reib- und Gleiteigenschaften
– Hohe Verschleißfestigkeit bei Abrasion und Adhäsion
– gute Dauerfestigkeit
-geringe Maß- und Formänderung
– geeignet für verzugsgefährdete TeileAnwendungen:
– Antriebsteile
– Präzisionsteile
– Kurbelwellen
– Werkzeuge
– Sicherheitsbauteile im AutomobilbereichWerkstoffe:
alle Stähle und GusseisenIch persönlich habe auch die Erfahrung gemacht, dass ähnliche oder Zusatzverfahren kritisch sein können, wenn der Stahl Bleigehalt hat.
So hatten wir z.B. mal Probleme durch die Angabe ‚QPQ+NiRo Finish‘. Zweiteres führte zu einer extremen Versprödung und dadurch Unbrauchbarkeit der Teile.Gruss
Ammannals Antwort auf: Materialprüfzeugnis 3.1.B #27507Hallo
1) Bei uns in der Medizin ist das 3.1B Zeugnis Bestandteil jeder Lieferung. Bei euch sollte es, so finde ich doch mindestens im EMPB dabei sein.
2) Weiss nicht ob man generell kann, aber ich würde ablehnen bzw. nachfordern.
3) Solche Kosten würde ich niemals übernehmen!
Gruss
Ammannals Antwort auf: Preisentwicklung Rohmaterial #27486Danke für eure Inputs.
Ich kann also davon ausgehen, dass es hierfür keinen Preisindex gibt, wie beispielsweise beim Aluminium und Kupfer?Grüsse
als Antwort auf: Ziele für Unternehmen bei ISO 9001 #27105Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen. Dieser Auditor ist eine Frechheit.
Und mal ganz abgesehen von den Drohungen: Gerade vielen KMU’s ist es aufgrund mangelnder EDV-Strukturen gar nicht möglich komplexe Messungen durchzuführen, da die dazu nötigen Daten schlichtweg nicht erfasst werden. Dies liegt immer noch im Ermessen eines Unternehmens, welche Ziele und Messungen es für sinnvoll hält.
Es sei denn, die Zertifizierungsstelle ist bereit die tausenden von Euros für die nötigen Investitionen bereitzustellen. :-)Gruss Markus
als Antwort auf: Prozessaudits #27103Das fände ich aber auch ein wenig schwachsinnig. Schliesslich sind (oder sollten) die übergeordneten Prozessziele sowie Prozess In- und Outputs definiert. Mit den angewandten statistischen Methoden geschieht hier eine Auswertung ganz automatisch.
Also Systemaudits sollten völlig ausreichen!Gruss
Markusals Antwort auf: Freigabe eines Lieferanten #27085@ qualyman
noch eine Frage:
Was bedeutet PFU, MFU, SPC ???
Gruss Markus
als Antwort auf: Freigabe eines Lieferanten #27057@ Frank Hergt
Danke für die Bestätigung. Bei uns ist ein erstes Audit des Lieferanten zwingend, wenn er Medizinprodukte einer bestimmten Klassifizierung liefert und/oder kritische Prozesse zur Anwendung kommen.
Gruss Markus
als Antwort auf: Freigabe eines Lieferanten #27054@ qualyman
Dieser Spruch mit der WEP war natürlich auch ein wenig provokativ zu verstehen. Denn wir sind eigentlich gleicher Meinung. Genau dies mit der ‚geleckten‘ Erstbemusterung kenne ich eben auch und aus diesem Grunde darf das auch kein Kriterium für die generelle Lieferantenfreigabe sein. Wenn der Lieferant dann in der ‚gelben‘ Einführungsphase ist, werden seine Teile natürlich genau unter die Lupe genommen. Natürlich gehe ich auch mit dir einig, dass die Qualität des zu beschaffenden Produktes in der Beschaffung sicherzustellen ist (Prozessverantwortlich für die WEP ist auch die Beschaffung).
Meine provisorische Freigabe habe ich nun in 3 Teile (Dokumente) aufgeteilt:1. Selbstbeurteilung durch den Lieferanten
2. Freigabe des Lieferanten (Überprüfung der
Selbstauskunft und Aufnahme in die Lieferantenliste.
3. Spezifische Freigabe von kritischen Prozessen und/oder Produkten.
(Hier wird dann eben das Produkt auf den Lieferanten bezogen verifiziert.Was meint Ihr dazu?
Mir ist es halt immer ein Anliegen, da wir aufgrund der Branche eine sehr umfangreiche Q-Dokumentation haben, dass gerade solche Abläufe, die man nicht alltäglich braucht gut verständlich sind und für den user ein roter Faden ersichtlich ist und er weiss was er zu tun hat.
Ich möchte diese Möglichkeit die Prozesse überarbeiten zu können natürlich auch für uns nutzen, da ich überzeugt bin, dass jedes Q-Dokument uns irgendeinen Nutzen bringen kann. Ich wehre mich wehement gegen Alibidokumente, nur um die Zertifizierungsstelle zufriedenzustellen.Gruss Markus
als Antwort auf: Freigabe eines Lieferanten #27045@Frank Hergt
Eben dieser Meinung bin ich auch, dass diese zwei Dinge getrennt gehören (bspw. kritische Prozesse müssen wir ja auch zusätzlich zur generellen Freigabe des Lieferanten verifizieren). Und die Erstmusterprüfung möchte ich dann eigentlich in die produktbezogene Freigabe einfliessen lassen.
@stephan 35
Ja schon, aber wenn es eine Beurteilung o.ä. gibt, muss es doch danach auch eine Freigabe geben um dies zu verifizieren. Das heisst dann, dass alle notwendigen Massnahmen ergriffen worden sind, der Lieferant unseren Anforderungen entspricht und wir ihn in unsere Lieferantenliste aufnehmen können. Die Klassierung die du ansprichst muss schon auch sein, nur dies geschieht im Zuge der Lieferantenbewertung und nicht im Vorfeld.
Freue mich auf weitere Beiträge!
Markus
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