Verfasste Forenbeiträge

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  • Ami
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    Hallo mosigkauer,

    wir haben in (fast) jedem Aufenthaltsraum einen PC stehen, der nicht nur zur Info geeignet ist. Neben Stunden buchen, meldet man sich darüber zu Schulungen an (das Schulungsangebot ist dort hinterlegt), kann eigene Angebote in einem Marktplatz einstellen. Der Speiseplan der Kantine ist ebenfalls einsehbar. Ob allerdings wirklich alle dort auch die Dokumente lesen, würde ich nicht unterschreiben. Aber deshalb frage ich in internen Audits nach. Zur Einschränkung muss ich sagen, dass wir die ganz speziellen Fertigungsunterlagen und Zeichnungen nicht im Intranet haben, denn das wäre uns zu öffentlich. Selbst mit Passwortvergabe könnten wir einen „Missbrauch“ nicht ausschließen. Diese haben wir im Moment noch in Papierform, existieren nur einmal und werden mit jedem Fertigungsauftrag herausgegeben.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    Hallo evereve,
    stimmt, wir haben eine sehr geringe Fluktuation, sehr niedrigen Krankheitsstand und unsere Mitarbeiter haben zwar nicht alle Deutsch als Muttersprache, aber sie sprechen und lesen Deutsch sehr gut. Liegt wohl auch daran, dass unser Betrieb auch Sprachkurse in Deutsch anbietet.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    Hallo Evereve99,

    im Fall von Arbeitsabweisungen lasse ich mir vom Mitarbeiter seine Arbeit erklären und zeigen und vergleiche dies mit den Angaben in der Anweisung. Bei Prozessbeschreibungen geht es ähnlich, nur das die Antworten nicht ganz so präzise sind wie bei einer Arbeitsanweisung. Liegt bei in der Natur der Dokumente. Damit kann ich prüfen, ob die Vorgaben verstanden sind. Ob das Wissen durch eine Einarbeitung oder Lesen der Dokumente kommt, spielt an der Stelle erst mal keine Rolle.

    Die Ermittlung des „Bekanntheitsgrades“ der Dokumentation geht dann so:

    Als Abschluss kommen dann noch die Fragen: woher weißt du, dass deine Vorgaben korrekt sind? Was machst du, wenn du nicht weiter weißt? Was machst du, wenn du keinen Fragen kannst? Die Antworten sehen oft so aus: Ist mir erklärt worden – Frage meinen Vorgesetzten – schaue im Intranet nach, denn dort steht es geschrieben (lasse ich mir natürlich zeigen). Sollte die Antwort kommen: Frage meinen Kollegen, dann bekommt der Kollege diese 3 Fragen gestellt. Sollte der auch nicht Bescheid wissen, wo die Dokumente zu finden sind, dann höre ich auf und gebe deren Vorgesetzten die Aufgabe die Schulung zu wiederholen.

    Den Feststellungen werden im Auditbericht Kategorien zugeordnet. Eine der Kategorien heißt Wissen/ Schulung. Je mehr Feststellungen dieser Kategorie zugeordnet werden, desto schlechter ist auch der Bekanntheitsgrad der dahinterstehenden Dokumente.

    Ob das ganze zur Abweichung erklärt wird oder einen Verbesserungspunkt darstellt hängt vom Risiko ab: Führt das „Nichtwissen“ zu einem Fehler, den wir nicht erkenne können = hohes Risiko. Führt es zu einem Fehler den wir entdecken können = mittleres Risiko. Weiß der Mitarbeiter genau was er zu tun hat, weiß nur nicht wo es steht = niedriges Risiko. Anhand der Risikoeinstufung steht dann fest wie schnell eine Maßnahme definiert und umgesetzt werden muss.

    Ach so: unsere Dokumentation ist im Intranet, worauf alle Mitarbeiter Zugriff haben, auch die, die keinen PC-Arbeitsplatz haben.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    Hallo Maria,

    Es gibt die Möglichkeit kleine Onlinetests zu den Dokumenten zu erstellen. Erst mit dem Nachweis über einen erfolgreich durchgeführten Onlinetest gilt die Schulung als absolviert. Ich selbst habe es noch nicht angewendet. Vorgestellt wurde dieses Verfahren innerhalb einer Schulung. Da ging es um den Nachweis von gelesen und verstandenen Arbeitsanweisungen hinsichtlich Einhaltung von Hygienevorschriften, Arbeitssicherheit.
    Ansonsten haben wir keinen direkten Nachweis. Und ich stimme den anderen zu: gelesen ist noch nicht verstanden, nicht angewendet. Wir konzentrieren uns auf Stichproben und fragen während Audits direkt nach Inhalten zu einigen Dokumenten.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    Hallo evereve99 und mfunk,

    vielen Dank für die Antworten, interessante Gedanken. Q-Gate hinter der Angebotsphase sollte funktionieren. Fehlersammelkarte: kenne ich nur in der Fertigung. Da bin ich mal gespannt wie unser Vertrieb darauf reagiert. Bei FMEA denkt man leider oft nur an das Produkt selbst, aber ein Vertrag ist ja auch ein „Produkt“. Warum nicht? Auch da sehe ich schon, dass ich starke Nerven brauche, um meine lieben Kollegen von der Notwendigkeit zu überzeugen.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    als Antwort auf: Benennung Dokumente #58690

    Hallo Maria,

    wir haben einen Leitfaden erstellt, in dem die Dokumentennamen beschrieben sind. Damit aber keiner lange ein Dokument suchen muss, sind alle Prozessbeschreibungen, Formulare etc. im Intranet abgelegt. Jetzt wird es paradox, aber die Dokumente liegen auf den Abteilungsseiten im Intranet. Wenn eine andere Abteilung ebenfalls an diesem Prozess beteiligt ist, so haben sie einen Link auf ihrer Seite.
    Unsere projektbezogenen Dokumente, wie Produktspezifikationen, Handbücher, Testanweisungen, haben ebenfalls einen einheitlichen Schlüssel. Diese Dokumente liegen aber dann im Projektordner.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    als Antwort auf: Endkontrolle notwendig? #57883

    Hallo Bettina,

    wenn ich nicht weiß, ob ein Prozess sicher ist und nicht erst auf Kundenreklamationen warten möchte, dann mache ich tatsächlich eine 100% Kontrolle, aber diese nicht für immer. In den meisten Fällen hatte sich dann das Problem erledigt, weil es keins war und die Kontrolle wurde stufenweise reduziert, bis sie nicht mehr durchgeführt werden musste. Wenn sich doch Fehler herausstellten, dann wurden Abstellmaßnahmen gesucht, die keine Sichtkontrolle darstellt, denn auch diese kann feherlhaft sein. Im Rahmen Kommissionierung hatten wir sehr gute Erfahrung mit Wiegen gemacht. Allerdings hängt das sehr stark von dem Gewicht der Einzelkomponenten ab. Eine fehlende Schraube ist darüber nicht zu entdecken.

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    Hallo evereve99,

    ich habe zwar keine Erfahrung mit VDA 6.2 gemacht, kann aber LRQA empfehlen, mit denen ich für die Zertifizierung nach ISO TS 16949 zusammengearbeitet habe. Die Auditoren von LRQA habe ich als sehr kompetent und engagiert kennengelernt. LRQA legte auch Wert darauf, dass nicht jahrelang dieselben Auditoren einen besuchten. Klingt für den einen oder anderen nicht gut, hat aber durchaus seien Vorteile. Durch neue Blickwinkel kamen andere Fragen raus, so dass es immer etwas gab zu verbessern. Außerdem habe ich außerhalb des sehr viele Tipps bekommen.

    Viele Grüße
    Ami

    Ami
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    Hallo mosigkauer,

    wir haben auch Kunden, die unsere Geräte unter ihrem Namen verkaufen. Allerdings „bestellen“ diese Kunden dann auch die Gebrauchsanweisung mit ihrem Logo, Namen usw. Die Verantwortung über eine korrekte Anweisung liegt weiterhin bei uns, was auch Sinn macht, da wir der Hersteller sind. Sollte so etwas nicht vereinbart werden?

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    Hallo Markus,

    du sagtest, dass im Rahmen ISO 9001 Audit der Auditor die Umsetzung/ Einhaltung oder wie auch immer von Gesetzen bemängelte. Konkret nennst du auch Arbeitssicherheit. Aber Arbeitssicherheit, Umweltgesetzte sind nicht Bestandteil eines ISO 9001 Audits. Wenn ihr kein Gesetzeskataster habt und keine Beauftragten, dann seit ihr vielleicht nicht in Übereinstimmung mit behördlichen Vorschriften, aber eine Abweichung kann es nur bei einem Audit zu ISO 18001 bzw. 14001 geben. 5.1 sagt nicht Einhaltung, sondern Vermittlung der Bedeutung! Die Bedeutung der Erfüllung von gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu vermitteln, heißt nicht alle Gesetzte auseinanderzunehmen und eine VA schreiben. Ich vermittle auch eine Bedeutung, wenn ich darauf hinweise, dass z.B. ein Entwickler sich zu informieren hat, welche anderen Anforderungen, außer die des Kunden noch existieren, und diese mit einzubeziehen. Wenn ich mitteile, dass eine Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften zu Personenschaden führen kann, dann habe ich die Bedeutung vermittelt. Klar setzt das voraus, dass ich auch meine Sicherheitsvorschriften kenne, aber da stimme ich meinen Vorredner zu, dass ist Aufgabe eurer Sicherheitsbeauftragten. Trotzdem: inhaltlich kann ein ISO Auditor nichts bemängeln. Ich denke er schießt weit über das Ziel hinaus.
    Wir haben für alle Neuen eine allgemeine Infoveranstaltung zu Qualität. Da heißt es: es gibt neben den Kundenanforderungen weitere, die ebenfalls zu beachten sind. Nichtbeachtung kann zu Produktfehlern führen, die wiederum Personen gefährden können. Kundenunzufriedenheit, Imgabeverlust, wirtschaftlicher Verlust sind ebenfalls Thema.

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    als Antwort auf: EMPB Neu ? #57383

    Hallo Thomas,

    Es kann sogar sein, dass im Kunden-Lieferantenprotal nichts zu finden ist. Auch unter den OEM´s weiß der eine nicht was der andere tut. Folgende Erfahrung habe ich mit VW gemacht.

    Hinweis von unserem Ansprechpartner bei VW: wir sollten doch dringend auf die neue VW-Norm XY umsteigen. Ich, kratz am Kopf, welche neue Norm? Also ab nochmal ins VW Portal, um dort nur die alte Version zu finden. Also Rückruf, und meine Bitte mir die neue Norm zu senden, da diese nicht im Portal eingestellt ist. Dort dann Kopfkratz, wieso nicht eingestellt, muss geprüft werden. Stunden später dann die Rückmeldung, oh, die neue Norm ist noch gar nicht freigegeben, die liegt noch bei xy auf dem Schreibtisch. Also alle wieder zurück rudern und brav die alte, aber noch gültige Norm verwenden.

    Daher kann ich mich nur anschließen: Kunden anrufen und fragen wo man den neuen MEPB finden kann, da dieser noch nicht beim VDA QMC zu beziehen ist.

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    Hallo Ralf,

    Mir stellen sich die Fragen: was hat der Kunde bestellt und was erwartet er? Bei Bestellung der Dokumentation in Finnisch interessiert es ihn nicht, ob es einen Unterlieferanten gibt, der kein Finnisch zur Verfügung stellt. Das war eure Aufgabe, im Zuge der Verträge, mit eurem Lieferanten zu vereinbaren. Da entsprechendes nicht vereinbart wurde, heißt es Kontakt mit dem Lieferanten aufnehmen und klären wer übersetzt. Die Kosten gehen wohl zu euren Lasten.

    Wenn der Kunde nicht die Dokumentation ausdrücklich in Finnisch bestellt hat, dann solltet ihr mit ihm reden. Erwartet er Finnisch? Kann er mit Englisch leben? Wenn nicht, kommt es auf eure Beziehung an wie ihr euch über die Kosten einigt.

    Dann die letzet Frage: welches Gesetzt hat Gültigkeit? In Deutschland (ich glaube ist sogar EU Recht), wenn es sich um private Käufe handelt, dann hat man das Recht auf eine Dokumentation in Deutsch ansonsten kann man reklamieren.

    So wie ich das sehe, heißt es Vertrag prüfen, mit Kunde und Lieferanten reden und im Zweifelsfall auf eigene Kosten, nach Einverständnis des Lieferanten, übersetzen lassen.

    Viele Grüße
    Ami

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    Hallo QM-dino,

    ich weiß zwar nicht wie das Arbeitsamt im Moment drauf ist, aber ich bin damals so vorgegangen:

    direkt nach der Uni war ich auf Job Suche. Neueinsteiger, keine Berufserfahrung, war hoffnungslos. Da las ich von einem Fortbildungskurz Richtung Wirtschaft. Prima, erweitert mein Profil. Damit zum Amt und angefragt bezüglich Kostenübernahme. Lapidare Rückfrage: Bringt Sie das weiter? Aber selbstverständlich. Kurz die Vorteile erläutert und siehe da, das klappte. Kurzgebühr wurde übernommen. Auch hier gilt: selbst darum kümmern bevor das Amt auf Schnappsideen kommt.

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    Hallo,

    das hatte ich zum Thema Änderungen gefunden:

    Abschnitt 6.2.2
    Von begrifflicher Anpassung ohne Auswirkung auf den Inhalt abgesehen, ist hier die Neuerung die Bedeutung der Produktqualität; die Ausstattung der Organisation mit personellen Ressourcen hat direkten Bezug zur Produktqualität erhalten; im Abschnitt 6.2.2 wird daher gefordert, die erforderlichen Kompetenzen zu erzeugen, die nötig sind, um einwandfreie Produkte herzustellen; damit wird der Prozess der Personalentwicklung stärker aktiviert als in der bisherigen Norm; das hat zur Folge (siehe Abschnitt 6.2.2 c), dass die Kompetenzsicherung zu planen und durchzuführen mehr Gewicht erhält als die bisherige Aufforderung Schulungen auf ihren Wirkungsgrad hin zu untersuchen.

    siehe: PÜG Info 2008-05 Normänderungen http://www.pueg.de

    Wir selbst haben auch Qualifikationsmatrix im Einsatz und dieses war während unserem Rezertifizierungsaudit kein Problem. Dazu sollte aber auch erwähnt werden, dass wir für jeden Arbeitsplatz ein Anforderungsprofil (soll) vorliegen haben, mit dem dann das Ist-Profil abgeglichen wird. Aus der Differenz ergibt sich dann der Schulungsbedarf und die entsprechende Kennzeichnung in der Qualifikationsmatrix.

    Zur Diskussion steht daher nicht die Art der Dokumentation, sondern das Verfahren, der Prozess wie komme ich dort hin.

    Viele Grüße

    Ami

    Ami
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    1) 40
    2) 12
    3) ja
    4) nein
    5) 4
    6) 4,5
    7) 1,5
    8) nein
    9) vor Jahren wegen Insolvenz, sonst nicht relevant
    10) 2
    11) nie
    12) Geht so, eher nein
    13) Auch
    14) Ja
    15) Nein, gab keine
    16) Wer nichts sagt, kann auch nichts falsches sagen
    17) Nicht zu beurteilen siehe 15
    18) Nein
    19) Der selbstgesuchte ja
    20) Einmal ja, 10.000 Euro/ Jahr
    21) Nein, wieder kürzer (140 km weniger)
    22) keine
    23) AA = hilf dir selbst dann ist dir geholfen

    Viele Grüße

    Ami

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