Verfasste Forenbeiträge

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  • Alexy
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    @ msb: Danke für den Link, jetzt weiß ich was damit gemeint ist

    @ Alexy: Für LL würd ich ein CAQ System benutzen + eine Datenbank wo die restlichen Informationen wie zb aus Audit drin erfasst werden.

    Gruß: Mr.Idea

    Hallo,
    Danke für deine Antwort.
    kannst du mir vielleicht paar Unterlagen, falls die vorhanden sind, über CAQ geben wäre wirklich nett von dir

    Gruß

    Alex

    Alexy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 8

    Hallo Alexy,

    Die Beschreibung eines Verfahrens/Prozesses sind vom Eigner des Prozesses zu erstellen, weil dieser hierfür der kompetente Spezialist ist. Beispiel: der Haustechniker wird seine Verfahren für die Gebäudeinstandhaltung besser beschreiben können, als ein Kalkulationsschema. Der QMB fügt diesen Input ins Dokumentationssystem ein und prüft auf Normkonformität. Wenn es um Beschreibung von Verrichtungen geht -also Arbeitsanweisungen- dann würde ich die Mitarbeiter, welche die Tätigkeit ausführen mit ins Boot nehmen, da keiner über den realen Fertigungsschritt besser bescheid weis als der wo ihn ausführt. So erkennt man auch Verbesserungspotential. Hoffe ich habe mit den Ausführungen geholfen und keine Verwirrung gestiftet :-)
    Gruß,
    Qaak

    Danke für die antwort die sehr klar ist.
    Ich versuch anhand eines beispiel zu erklären was ich nicht nachvollzogen hab da ich mich vielleicht schlecht ausgedrückt hab.
    Der Eigner des Prozesses beschreibt seine Tätigkeit so dass der Qman die VA und AA erstellen kann.
    Der QMan erstellt die VA will sie von den Manager validieren lassen der ist aber damit nicht zufriden und will andere Punkte in die VA integrieren die aber im widersruch zu dem was der Eigner des Prozesses erzählt hat stehen.
    Wie löst der Qman dieses Problem?

    Gruß

    Alexy
    Mitglied
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    >Hallo,
    >
    >das einheitliche Format und eventuell eine >Doku.Nummer erhälst Du vom zentralen QM >oder wie dies sich bei Euch auch immer sich
    >nennt.
    >
    >Die Inhalte muss Du natürlich mit den >Prozesseignern besprechen…das ist ja wohl >klar…ODER??
    >
    >Grüße

    zu erst danke für die Antwort
    Die Frage ist was ist wenn da eine Diskrepanz zwischen die zuvor vorgeschriebene Vorgehensweise der VA oder AA und die tatsächliche Ausführung der Tätlichkeit?
    was wird vorgezogen? wie behandelt man dieses Problem

    Gruß

    Alexy
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    Hallo Klaus,
    kann ich auch die Vorlage zugemeilt bekommen? wäre echt nett
    Danke im Voraus
    Alex

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