Verfasste Forenbeiträge

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  • alblondie
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    Hallo zusammen,

    ich habe mit diesem Thema damals meine Diplomarbeit eingeleitet und benutze die Zusammenfassung jetzt für solche Zwecke wie Blackberry:
    (Grüße Alblondie)

    Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Doch warum?

    Industrielle, kommerzielle oder staatliche Organisationen liefern Produkte in der Absicht, Erfordernisse oder Forderungen von Kunden zu erfüllen. Steigender weltweiter Wettbewerb hat im Hinblick auf Qualität zunehmend zu höheren Kundenerwartungen geführt. Um konkurrenzfähig zu sein und um eine gute wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten müssen Organisationen und deren Lieferanten zunehmend effektive und effiziente System anwenden. Diese Systeme sind auf folgende Punkte ausgelegt:

    Qualitätsverbesserungen
    zunehmende Zufriedenheit von Kunden und Interessenspartnern
    kontinuierlicher Verbesserungsprozess

    Es gab bereits einige Systeme, die diese Anforderungen unterstützen wollten. Dabei kann man bis 1600 v. (!) Chr. zurückgehen.

    Seit etwa 1963 (n. Chr.) erwartet beispielsweise die NATO von ihren Lieferanten eine Zertifizierung nach AQAP („L’Association Québécoise des Amateurs de Perroquets“ oder „Allied Quality Assurance Publications“) um sicher zu sein, dass der Standard geliefert wird, den die NATO-Partner erwarten. In der nichtmilitärischen Industrie gab es auf Basis von AQAP einige Ansätze, von denen sich letztendlich die DIN EN ISO 9001:2000 als die Wirksamste herausstellte. Ihre Leitfäden und Forderungen sind in ihr im Hinblick auf die zu erfüllenden Ziele niedergelegt. Dabei gibt die Norm keine Ziele vor, sondern gibt Hilfestellung, WIE man die Ziele erreicht.

    Zusammenfassung: Die DIN EN ISO 9001:2000 hilft das Managementsystem ständig zu verbessern und hat sich weltweit zum Standard entwickelt. Dadurch reden Lieferanten, Organisation und Kunden vom Gleichen und müssen vorher keine Zeit zur Begriffsbestimmung aufwenden. Um einen Nachweis zu erbringen, dass das Managementsystem tatsächlich wirksam ist, unterzieht man sich einem Audit.

    alblondie
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    … letzte Meldung vorm Urlaub.

    Die Auditoren haben sich ganz klar für einen Dienstleister im kleinen Unternehmen ausgesprochen, falls dieses schriftlich fixiert ist (wie ich schon weiter oben der Meinung war) und den Dienstleister in den Führungskreis „hebe“ (… muss Mitglied des Führungskreises sein). Die kostengünstigere Lösung für ein Unternehmen haben sie fast wortwörtlich so beschrieben, wie das Szenario von Klaus Braatsch.

    So, Ende, Aus, Schluss, Servus, bis demnächst, Grüße Alblondie.

    PS: Etwas angeben muss ich doch noch: Das Wiederholaudit (9 Manntage!) wurde ohne Haupt-/ Nebenabweichung bestanden.

    alblondie
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    Hallo Stephan,

    in 9001:2000 5.5.2 ist klar zu lesen, dass die von der Geschäftsleitung benannte Person „die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließt“, was dann im folgenden näher erläutert wird. Die Geschäftsleitung kann jedem (!) Verantwortung übertragen, wenn diese Person dafür das entsprechende Mandat (Befugnisse) bekommt. Sollte es eine Grauzone geben oder einen Zweifelsfall, geht die Verantwortung zurück an die Geschäftsleitung. Zwingend erforderlich ist daher, dass Verantwortung und Mandat schriftlich fixiert werden.

    … so, ich klink mich jetzt für 3 Wochen aus. Habe heute die DQS im Haus (Audit 9001 und 14001 … yeah…) und danach hau ich ab in den Urlaub.

    cu, Alblondie.

    alblondie
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    Hallo Vivian,

    das ist klar, wenn es so ist, würde ich sogar über eine Hauptabweichung nachdenken.
    Funktionieren soll das ganze schon noch!

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    Hallo Marie,

    gehen wir einfach den Normtext durch:

    5.5.2: Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied (Leitungsmitglied = weisungsbefugt) benennen, das, unabhängig von anderen Verantwortungen (wer könnte das besser sein als ein Externer?), die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließt (dessen muss er sich bewusst sein, A B E R , in letzter Instanz ist IMMER die Geschäftsführung/ -leitung verantwortlich). So, das ist meine Interpretation.

    Bei der DQS gibt es eine Druckschrift (Fallbeispiele ISO 9001:2000 – ISBN 3-410-32935-8, 1. Auflage), wo folgendes zu lesen ist:
    Ein kleines Unternehmen benennt als QM-Beauftragten den externen Berater, der zuvor bereits bei dem Aufbau des QM-Systems geholfen hat. Der Berater ist in üblicher Weise freiberufliche ohne besondere Bindung oder Befugnisse tätig. Die Norm fordert, dass der QM-Beauftragte ein „Leitungsmitglied“ der Organisation ist, das heißt ein fester Mitarbeiter. -> Nebenabweichung!

    Bis auf „das heißt ein fester Miterabeiter.“ bin ich noch dabei. Ich kann einen Berater doch entsprechende Befugnisse einräumen (unbedingt immer (auch bei allen anderen Beauftragten, egal ob intern oder extern) schriftlich festhalten mit Unterschrift!!!). Den Sprung vom „Leitungsmitglied“ = „fester Mitarbeiter“ vor allem in einer kleinen Firma würde ich gründlich ausdiskutieren.

    Ich habe morgen sowieso die DQS im Haus, ich werde die Herren einmal darauf ansprechen, wie die das sehen und melde mich am Montag noch einmal.

    Grüße Al Blondie.

    alblondie
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    Hallo Neulinge,

    also erst mal locker bleiben und eine Tasse Kaffee einschenken.
    Für eine Korrekturmaßnahme ist keine Prozessbeschreibung notwendig.
    Zu allererst ist mal wichtig, ob es eine Korrekturmaßnahme auf Grund einer Hauptabweichung oder einer Nebenabweichung ist. Hintergrund: Korrekturmaßnahme einer Hauptabweichung ist Chefsache (Geschäftsleitung/ -führung), da es sich hierbei meistens um grobe Verstäße handelt, bei denen man unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte. Spätestens dann ist es sowieso Chefsache. Eine Nebenabweichung kann auch auf der Abteilungsleiterebene abgehandelt werden.
    Zum Formalismus: Abweichungen (egal ob aus einem Zertifizierungsaudit, internen Audit oder sonst einem Vorgang/ Zustand) steht bei uns in einer KVP-List (KVP=kontinuierlicht Verbesserung) mit Priorität (1 = Gestzesproblem, … 6 = Hinweis eines Mitarbeiters), Datum, Verantwortlicher zur Korrektur, Status quo, Maßnahmen, Termin, Status (noch offen, in Arbeit, erledigt), Notizen. Und auf den KVP verweist Du in seiner Gesamtheit (KVP-Liste, Verbesserungswesen wie z. B. bei Siemens 3i-Wesen, Mangementreview…) im Managementhandbuch und schon bist Du Normenkonform. Seit dem ich dieses System bei uns eingeführt habe, ist das Managementsystem etwas geordneter und es funktioniert auch.

    Grüße Al Blondie.

    alblondie
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    als Antwort auf: JOB-BÖRSE #26680

    Hallo Qualyman,

    bitte nicht übel nehmen aber darauf habe ich Dich schon einmal hingewiesen: Solche Dinge wie Qualitöter o. ä. kommen in einer Bewerbung gar nicht gut. Sicherlich ist ist gut locker zu bleiben bei der ganzen Normen- und Pragraphenreiterei aber die Gradwanderung zwischen locker und lächerlich ist klein.

    Ich würde Dir allerdings auch entsprechende Zeitungen und Jobbörsen vorschlagen, da in diesem Forum nur Personen sind, die sich bereits in der Qualität bewegen und durch eine weitere Person in ihrem Job eher Probleme bekommen, ihren Job zu behalten (…???!!!)

    Daher meine beiden Sprüche des Tages:

    Kleine Taten, die man ausführt, sind besser
    als große, die man plant.
    George Catlett Marshall, amerik. Außenminister 1947

    Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.
    Philip Rosenthal, *1916 Unternehmer

    alblondie
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    als Antwort auf: Schulungen #26662

    … was ich noch anmerken möchte: durch eine zentrale Matrix kann man die Pflichtschulungen (Unterweisung) besser Controllen. Also z. B. Arbeitsschutz, Daten- und Informationssicherheit, Umweltschutz… und die braucht JEDER von der Geschäftsleitung bis zum „kleinen Mitarbeiter“. Wenn man das nicht controlled, hat genau der eine Mitarbeiter, der keine Schulung hat und „übersehen“ wurde z. B. einen Arbeitsunfall. Da geb‘ ich Brief und Siegel drauf. Und das schmeckt spätestens wenn der Staatsanwalt anklopft der Geschäftsleitung gar nicht.

    Grüße aus Franken,
    Alblondie

    alblondie
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    Hallo el verde,

    wir exportieren nahezu in jedes Land der Erde aber nur in überschaubare Menge von Ländern in verstärkten Maße. Da werd‘ ich das Thema mal angehen. Guter Tipp, noch besserer Link, danke. Werd‘ sehen, was dabei herauskommt.

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    Hallo Stephan,

    was hat denn das Wirtschaftsministerium mit beispielsweise Recyclingvorgaben aus Timbuktu zu tun???
    Anfragen an den VDMA und das Bundesministerium für Justiz haben auch nichts ergeben um Deiner Antwort vorzubeugen!

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    … sieht mir eher nach Spamhascherei aus. Falls dem nicht so ist, sorry im voraus.

    alblondie
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    als Antwort auf: Hallo Alblondie #26615

    Hallo Ramona,

    ja, ich bin schon noch hier… ich hab Dir die Frage damals per Mail beantwortet, ich hoffe die ist angekommen…

    Hab gerade (10./11.5.) unsere Schwesterfirma durch 9001 und 14001 gebracht, war am 13. in Sinsheim (hab aber niemanden aus dem Forum getroffen und Herr Rossmanith hatte auch keine Zeit!) und habe die Auditoren in genau 3 Wochen bei mir in der Firma stehen. Und dann fahr ich erst mal in den Urlaub. Also nicht böse sein, wenn ich mich zur Zeit (auch im Chat) etwas rar mache aber ich hab momentan echt viel zu tun. Lesen tu ich aber schon immer mal wieder hier drin… und bei mir wichtig erscheinenden Dingen, bei denen ich helfen kann, antworte ich natürlich auch.

    Also dann bis August (da werde ich dann wieder etwas vermehrt vertreten sein), grüße Alblondie.

    PS: Es ist aber schön zu wissen, wenn man vermisst wird… :-)

    geändert von – alblondie on 03/06/2004 07:59:57

    alblondie
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    Hallo Roland,

    bei uns geht es noch ein Stück weiter. Wir fertigen ebenfalls projektorientiert aber unter der zusätzlichen Auflage von ATEX (Explosionsschutz). Forderung: Aufbewahrung der qualitätsrelevanten Dokumente bis 10 Jahre nach Abkündigung des Produktes (wenn man Projekte wiederholt spricht man nach ATEX schon von einer Serie). Daher wird bei uns bis auf alte Zeichnungen und gewisse Originale alles elektronisch archiviert. Hier helfen „Dokumentenmanagmentsysteme“, wie es verschiedene Firmen anbieten oder man macht es selbst, so wie wir. Und was wir nur in Papier haben wird mit einem Scanner eingescannt und mit Hilfe eines alten PC direkt in ein Pdf gewandelt und dann an die entsprechende Email geschickt (man muss sich an dem Scanner vorher anmelden und hinter der Anmeldung verbirgt sich dann auch die Emailadresse, bzw. eine Ablage zur Archivierung).

    Und Speicherplatz kostst heute ja nichts mehr. Da ist der Aufbewahrungsort schon teuerer als die Hardware und die Sicherung zusammen.

    Wenn wir nicht ATEX relevant ablegen, legen wir auch in verschiedenen Ordner ab, die etwa nach 6 – 90 Jahren (je nach Forderung) gelöscht werden, teilweise mit binär 0 überschrieben (echte Löschung von Daten!).

    Teilweise gibt es Forderungen, die sich auf Mitarbeiter beziehen, die eine Archivierung bis zum Tod des Mitarbeiters verlangen (z. B. Dokumentationen des Arbeitsplatzes um nachträgliche Forderungen gegenüber der Firma (z. B. wegen Asbest) zu vermeiden.

    Zu qualitätsrelevanten Dokumenten zählen übrigens auch z. B. Mitarbeiterschulungen.

    Vorsicht ist bei Dokumenten aus dem Rechnungswesen. Hier sollten je nach Forderung strikt darauf geachtet werden, dass je nach Forderung z. B. wirklich nach 10 Jahren und einem Tag gelöscht wird, um der Steuer- und Finanzprüfung nicht unnötig Angriffspunkte zu liefern.

    Grüße Al Blondie.

    geändert von – Alblondie on 01/06/2004 13:25:51

    geändert von – Alblondie on 01/06/2004 13:26:16

    alblondie
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    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Tinu,

    vielleicht hilft Dir das schon mal:

    http://translate.google.com/translate?hl=de&sl=en&u=http://www.cgmp.com/&prev=/search%3Fq%3Dcgmp%26hl%3Dde%26lr%3D%26ie%3DUTF-8%26oe%3DUTF-8
    (Link muss kopiert werden, da durch anklicken nur die Hälfte der Adresse übernommen wird!)
    Grüße Alblondie

    geändert von – alblondie on 03/05/2004 10:56:42

    alblondie
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    als Antwort auf: Audit für QMB Prozess #26423

    Hallo Anna,

    also die beiden Punkte, die Du angesprochen hast:
    interen Audits:
    Ausitplan festlegen, Auditplan freigeben, Auditoren benennen, Termine bekannt geben, Audit durchführen, Auditbericht erstellen, Maßnahmen verfolgen.

    Dokumentenlegung:
    Wie archiviere ich (Wo, wie, wie lange…)?
    Was passiert bei einem Soft-/ Hardeware wechsel?
    Wie sind Dokumente beschriftet (Datum, Freigabe, Index, Titel, Nummer….)
    Welche Dokumente gibt es überhaupt?
    Wer ist verantwortlich?
    Sind Unterschriften (Digital oder mit Stift) notwendig?

    Weitere Prozesse:
    Managementreview (habe ich geschickt mit den internen Audits verheiratet)
    Kundenzufriedenheit (falls nicht beim Marketing angesiedelt)
    Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen
    Innerbetriebliches Vorschlagswesen (falls es zum KVP gehört)

    Grüße Alblondie.

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