Verfasste Forenbeiträge

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  • alblondie
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    … ich habe gehofft, dass die Frage nicht kommt. Wir haben uns mit dem Thema vor 2 Jahren beschäftigt und als es bei uns einen heftigen Personalwechsel gab, sind die Aufzeichnungen dazu verloren gegangen. Ich weiß noch, dass wir ein Programm von der Firma Weka oder so ähnlich hatten, das überhaupt nix getaugt hat.

    alblondie
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    … wir haben da auch schon einige Tests gemacht aber wie sind mit keinem System so recht glücklich geworden. Am schlimmsten waren die excelbasierten! Falls Du irgendwelche (sehr) positiven Erfahrungen gemacht hast, lasse es mich bitte wissen.

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Turtle-Diagramm #25938

    … würde mich auch interessieren.
    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: ISO 9001 #25935

    Hallo Susi,

    hier der Beitrag aus meinem firmeninternen Forum, als mich ein Mitarbeiter fragte, warum wir überhaupt nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert sind:

    Industrielle, kommerzielle oder staatliche Organisationen liefern Produkte in der Absicht, Erfordernisse oder Forderungen von Kunden zu erfüllen. Steigender weltweiter Wettbewerb hat im Hinblick auf Qualität zunehmend zu höheren Kundenerwartungen geführt. Um konkurrenzfähig zu sein und um eine gute wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten müssen Organisationen und deren Lieferanten zunehmend effektive und effiziente System anwenden. Diese Systeme sind auf folgende Punkte ausgelegt:

    Qualitätsverbesserungen
    zunehmende Zufriedenheit von Kunden und Interessenspartnern
    kontinuierlicher Verbesserungsprozess

    Es gab bereits einige Systeme, die diese Anforderungen unterstützen wollten. Dabei kann man bis 1600 v. (!) Chr. zurückgehen.

    Seit etwa 1963 (n. Chr.) erwartet beispielsweise die NATO von ihren Lieferanten eine Zertifizierung nach AQAP („L’Association Québécoise des Amateurs de Perroquets“ oder „Allied Quality Assurance Publications“) um sicher zu sein, dass der Standard geliefert wird, den die NATO-Partner erwarten. In der nichtmilitärischen Industrie gab es auf Basis von AQAP einige Ansätze, von denen sich letztendlich die DIN EN ISO 9001:2000 als die Wirksamste herausstellte. Ihre Leitfäden und Forderungen sind in ihr im Hinblick auf die zu erfüllenden Ziele niedergelegt. Dabei gibt die Norm keine Ziele vor, sondern gibt Hilfestellung, WIE man die Ziele erreicht.

    Zusammenfassung: Die DIN EN ISO 9001:2000 hilft das Managementsystem ständig zu verbessern und hat sich weltweit zum Standard entwickelt. Dadurch reden Lieferanten, Organisation und Kunden vom Gleichen und müssen vorher keine Zeit zur Begriffsbestimmung aufwenden. Um einen Nachweis zu erbringen, dass das Managementsystem tatsächlich wirksam ist, unterzieht man sich einem Audit.

    alblondie
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    … ich bereite gerade ein Audit vor und stieß dabei zufällig wieder auf das Thema Ausschluss von 7.3 Entwicklung. Dazu habe ich mich an den Beitrag im Forum erinnert. Die DQS hat es nicht zugelassen eienm Gutachterbüro für Kraftfahrzeuge den Punkt 7.3 Entwicklung auszuschließen, mit der Begründung, dass auch Dienstleistungen Produkte sind, die entwickelt werden müssen. Wenn eine Dienstleistung entwickelbar ist, bin ich mir nicht mehr sicher, ob man für ein Werkzeug eine Entwicklung nach DIN EN ISO 9001:2000 7.3 braucht.

    Grüße Al Blondie

    geändert von – alblondie on 18/02/2004 11:30:28

    alblondie
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    als Antwort auf: Hallo Alblondie #25891

    Hallo Ramona,

    also, wie gesagt, ich kann Dir eine Musterbestellung Faxen wenn Du willst. Ansonsten musst Du Dich selbst mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen beschäftigen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krw-_abfg/ vor allem mit den §§ 54, 55 und 57. Habt Ihr tatsächlich Gefahrstoffe in Eurem Abfall prüft GANZ GENAU nach, ob für Euch der Abfallbeauftragte reicht oder ob Ihr nicht einen Gefahrgutbeauftragten braucht (Sobald Ihr einen Gefahrstoff in der Klasse 1,2,3,…,9 habt würde ich das dringend empfehlen!): Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen
    (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE – ) http://www.sidiblume.de/info-rom/gefahrgut/ggvse.htm
    Verordnung über die Bestellung von und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben
    (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a_z/gbv.htm und
    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften – BGV B1 – Umgang mit Gefahrstoffen(ehemals VBG 91) http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgvb/b1a.htm

    Das Verhalten im Notfall müsst Ihr für Euch aus den Gesetzen ziehen.

    alblondie
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    als Antwort auf: Hallo Alblondie #25886

    Hallo Ramona,

    also, Du brauchst einen Notfallplan (mit Fluchtwege, Verhalten in Notfällen, Notrufnummern und evtl. von einem Löschmittelhersteller so ein paar Bildchen nach dem Motto „wie lösche ich richtig“), der entsprechend an Notausgängen, Feuerlöschern und Feuermeldern ausgehängt wird (dabei ruhit großzügig sein aber die Firma nicht „zupflastern“!). Auf diesen Notfallplan gehören vor allem Notrufnummern. Im öffentlichen Leben ist das ohne Ausnahme die 112 (nicht wie oft angegeben die 110!!!). Innerbetrieblich sind es die Personen mit Notfallaufgaben: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter etc. Sinnvoller wäre es aber, wie bereits im ersten Bericht erwähnt, nur EINE Notfallnummer zu vergeben, wenn es die Personalsituation zulässt, bzw. wenn man einen Dienstleister mit ins Boot nehmen kann.
    Bei uns macht das ein Dienstleister im Rahmen eines Wachdienstes.
    Habt Ihr z. B. Gefahrstoffe bei Euch oder giftige Emmisionen, dann hat Euer Umweltschutzbeauftragter sicherlich auch Notfallaufgaben (was passiert, wenn Lack in den Wasserkreislauf kommt?). Habt Ihr keinen Gefahrgutbeauftragten (Eselsbrücke: Gefahrstoffe, die auf einer öffentlichen Straße befördert werden = Gefahrgut), habt aber z. B. Lacke, die Ihr geliefert bekommt (dafür braucht man keinen Gefahrgutbeauftragten) und entsorgt die Reste in irgendeiner Form, so hat der Abfallbeauftragte im Rahmen der Gefahrgutverordnung auch Notfallaufgaben.

    Ich weiß nicht, welche Funktion Euer Telefonbuch hat. Unser Telefonbuch ist lediglich dazu da um Personen anzurufen, nach dem Alphabet geordnet. Kommt eine Person in einen Notfallsituation, wird sich kaum in der Lage sein das gespeicherte Telefonbuch in einem Telefon bis U = Umweltschutzbeauftragter zu suchen (der viellicht auch nur mit seinem richtigem Namen abgelegt ist) und dann noch korrekt die Nummer wählen. Hier noch einmal der dringende Hinweis, EINE Notrufnummer. Bei uns ist das die 2222 die klebt auf jedem Telefon, an jedem PC an jeder Notfalleinrichtung. Diese Nummer, der Notfallplan, die Namen der Ersthelfer und eine Zusatzfrage stelle ich grundsätzlich und ohne Ausnahme zum Beginn eines internen Audit. Gnade dem Kollegen Gott, wenn er dabei eine Abweichung bekommt!

    Zum Thema „bestellen“. Eine Funktionsträger müssen bestellt, ernannt oder hinterlegt sein. Beispiel: ein Betriebsbeauftragter für Abfall muss nach §54, Krw/ AbfG BESTELLT werden. Die Bestellurkunde trägt den Namen der Person, seine Kompetenzen, seine Aufgaben und die Unterschrift der Geschäftsleitung. Dabei muss aber der Geschäftsleitung klar sein, das in letzter Instanz die VERANTWORTUNG über den Abfall immer noch bei der Geschäftsleitung ist. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bestellt werden (§§5-7 AsiG – BGV A6 §2). Den Unterschied zur Bennennung habe ich noch nicht richtig herausgefunden, ich glaube, da gibt es in den Formulierungen nur ein großen Durcheinander. Beispiel: der Beauftragte für die biologische Sicherheit muss nach §16 BGV C4 BENANNT werden. Der Beauftragte der obersten Leitung für Qualität ist bei uns ernannt (nach DIN EN ISO 9001:2000 5.5.2) und der Beauftragte der obersten Leitung für Umweltschutz ist bei uns nach DIN EN ISO 14001:1996 4.4.1 Satz 3 BESTELLT (es lebe das Chaos!).

    In der Regel sind diese Dinge nicht sooo wichtig. … bis etwas passiert. Und wenn der Staatsanwalt bei der Geschäftsleitung steht, wird er, egal was passiert ist, drei Fragen stellen: Wann wer der Verunfallte das letzte mal unterwiesen (mit schriftlicher Bestätigung), wer ist die Beauftragte Person für diesen Bereich und wo ist die schriftliche Bestellung/ Benennung.

    Wenn Du mir eine Email schreibst, kann ich Dir mal meine Telefonnummer schicken und wir können mal telefonieren oder ich kann Dir auch mal eine Bestellurkunde (ohne pers. Daten) faxen. … Muss aber unbedingt heute sein, da ich ab 15 Uhr heim gehe und dann bis zum 29.2. beim Skifahren bin.

    Dieses Thema behandle ich jetzt seit fast 2 Jahren und es wird mich sicherlich noch die nächsten 10 Jahre beschäftigen, was mir schon verschiedene Auditoren und Staats-/Rechtsanwälte bestätigt haben.
    Ach ja, unser Bestellsystem ist sowohl nach 14001 als auch von der BG abgenommen.

    Ich hoffe ich habe jetzt nicht zu viel Infos reingsteckt und Dich komplett verwirrt.

    Viele Grüße, Alblondie.

    alblondie
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    Hallo Ramona,

    da der Abfallbeauftragte keine Notfallaufgaben hat, muss er nicht in das Telefonbuch. Er sollte aber im Organigramm erkennbar sein. Weiter wird der Auditor danach Fragen, wie er bestellt ist und ob es nicht sinnvoll wäre, die Bestellurkunde per Link ins Organigramm hinter die Person zu setzen (Bestellung nach §54, Krw/ AbfG).
    Gilt übrigens für alle bestellten und beauftragten Mitarbeiter.

    Ein Tipp am Rande. Es sollte nicht verschiedene Personen im Telefonbuch sein, die einen Notruf annehmen (Umwelt, Person, Gebäude etc.), sondern es sollte lediglich EINE Notrufnummer existieren. Bei uns geht das an den speziell geschulten Hausmeister, der alles entsprechende sofort einleiten kann, da die Funktion bei uns 24 Stunden besetzt ist.

    Grüße Alblondie

    geändert von – alblondie on 17/02/2004 15:35:30

    alblondie
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    Unser Mann für die Zeugnisse sagt, dass dafür (2.2) die chemische Analyse für die Schmelze erforderlich ist.

    alblondie
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    Hallo Schniker,

    für was ist diese Prüfzeugnis ausgestellt?

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    … also ich verfolge diese Diskussion mit einem genüsslichen Grinsen im Gesicht. Eine Menge Fachleute, die sich im Tagesgeschäft auskennen diskutieren miteinander (plappern nicht, diskutieren auch nicht GEGENEINANDER!). Aber (stepfhan verzeih mir die Kritik), einer muss immer wieder sein System verteidigen ja sogar schön reden, anstatt dass er sich freut, eine Marktlücke gefunden zu haben. Dass aus diesem Forum für eine Zertifizierung von SE-Cert kein Kunde gewonnen werden kann, müsste fasst schon klar sein (zumindest empfinde ich das so).

    Ich bin auch schon lange genug bei dem Laden dabei um folgendes sagen zu können: wenn ein Zertifizierer nach 9002 zertifiziert, ist das nicht in Ordnung. Er müsste dem Kunden doch davon überzeugen können, dass die meisten wissen, dass es 9002 nicht mehr gibt (entsprechend dann sich weigern das Zertifikat anzuerkennen) und sich lieber nach 9001 zertifizieren zu lassen mit den entsprechenden Ausschlüssen aus dem Kapitel 7 wie es unter 1.2 vermerkt ist. Damit ändert sich vom Aufwand für den Kunden nichts und er hat das allgemein (weltweit!!!) anerkannte Zertifkikat nach 9001. Dass das ein Vorteil ist, kann man als solchen denke ich schon bezeichnen. Ich weiß doch wie es bei uns zugeht. Keiner wusste was der Unterschied zwischen den Normen 9001-3 war (außer die, die damit arbeiteten). Es kam immer wieder die Frage ob wir das richtige Zertifikat haben und warum andere ein anderes haben und überhaupt. Daher finde ich EINE Norm mit der Klausel aus 1.2 doch nur zwingend erforderlich. Dass das bloße Zertifikat kein Garant für gute Produkte/ Dienstleistunten ist, dürfte jedem klar sein.

    Abschließend ein Rat aus der Historie: stephan, bleib am Ball! Alle großen Qualitäter sind zur entsprechenden Zeit belächelt worden und tauchen heute in fast jeder Fachliteratur zu diesem Thema auf (Radford, Shewart, Deming, Juran, Heuss usw.).
    Nichts für ungut,
    Alblondie.

    alblondie
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    als Antwort auf: Handbuch-Gliederung #25839

    … ah so. Dann habe ich da was falsch verstanden. Diese Doku gibt es bei uns auch (unter anderem die „Tapete“), das ist aber ein Dokument, das sich weitgehens automatisch bearbeitet (es lebe Microsoft – haha!), das ich aber auch im normalen Alltag als Einstig im Intranet in die Prozesslandschaft nutze.
    Grüße Al.

    alblondie
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    als Antwort auf: Handbuch-Gliederung #25826

    Hallo Tim,

    in einem gebe ich Dir vollkommen recht. So eine Prozesslandkarte ist Gold wert (wird bei uns einfach nur „die Tapete“ genannt, weil sie in Orginalgröße 1 x 2 Meter groß ist).
    Wo ich Dir aber absolut widersprechen möchte: es ist nicht im Sinn eines Mangementsystems, eine Dokumentation für den Alltag (Mitarbeiter und Kunden) und eine extra Dokumentation für den Auditor zu machen. Der Auditor möchte doch das praktizierte System auf Durchgängigkeit überprüfen und nicht ein extra für das Zertifkat angelegtes. Ganz zu schweigen vom doppelten Arbeitsaufwand bei Änderungen und Neuerungen.
    Das Mangementsystem muss für alle mit dem Handbuch selbsterklärend sein.
    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Handbuch-Gliederung #25821

    … da haben wohl Frank und ich zeitgleich eigentlich das Gleiche geschrieben. Dann kanns so falsch nicht sein…

    alblondie
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    als Antwort auf: Handbuch-Gliederung #25820

    Hallo Bianca,

    zuerst einmal musst Du Dir klar werden, WER das Handbuch lesen soll. In der Regel soll das Handbuch eine Übersicht über das Mangementsystem geben, damit der Kunde oder neuer Mitarbeiter sieht, wie generell gearbeitet wird. Bei näheren Fragen, kann man dann in die Prozessebene gehen (ich setzte voraus, dass im Handbuch keine Prozesse geschildert sind).
    Sicher, ich kenne Euren Betrieb nicht aber in meinen Augen hat der „Ablauf Fortbildungsplanung“ in einem Managementhandbuch nichts zu suchen.
    Ein Managementhandbuch sollte in meinen Augen nicht mehr als 15 Seiten haben! Politik, Vision, Verantwortung der obersten Leitung, Organisationsdaten, Erklärung des Mangementsystems (nicht den Inhalt!), Übersicht über die Integration von Umwelt, Informationssicherheit, Arbeitsschutz, Expolsionsschutz etc.
    So ein Handbuch kann man z. B. auf Messen o. ä. als Marketingmittel einsetzen. Ich habe damit noch keine Erfahrung aber wir sind schon ziemlich weit, dieses Ziel zu verwirklichen.

    Viele Grüße, Alblondie.

    PS: Ich hoffe ich habe die Form Eures Handbuchs nicht total verfehlt.

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