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  • alblondie
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26099

    Hallo Vivian,

    ich gehe immer auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html
    Da gibts immer die neuesten Fassungen und man kann auch ganz gut arbeiten damit. Und wo ist ein Gesetz aktueller als beim Bundesministerium für Justiz? Erklärungen gibt’s hier natürlich nicht dazu wie bei valuenet.

    Grüße Alblondie (mit „d“!)

    alblondie
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    als Antwort auf: Prozess Audit #26087

    … die Frage verstehe ich nicht ganz. Ein Prozessaudit kann man doch auf jeden Bereich anwenden…

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    als Antwort auf: Mitarbeitermotivation #26086

    Hallo Qualyman,

    der Link funst nicht!

    Hallo MayriJo,

    das zeigt doch wieder einmal, was die Firma vom QM-System hält. Setzt einen Praktikanten an das Thema. Ich darf das sagen, weil ich auch mal als Werkstudent mit dem Thema betraut war. Daraus wurde dann die Diplomarbeit und heute bin ich leiter vom Qualtiätsmangement. Hat sich aber einiges geändert. Ich kann mich aber noch gut an so manche „Leerlaufzeit“ erinnern (wir waren einmal eine Tochtergruppe von Siemens, wenn Du weißt was ich meine). Eine echt gute Seite ist: http://private.addcom.de/m.barni/

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26077

    Hallo Bronco,

    vielleicht hilft hier auch das Produkthaftungsgesetz weiter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/index.html

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Ppm Ziele #26069

    … glaube nie einer Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast… (nicht bös‘ gemeint, ich hab da schon auch meine Tricks).

    alblondie
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    … Also relativ prakmatisch erklärt:

    Führungsprozesse sind Prozesse, die richtungsweisend sind (Marketing, alle Tätigkeiten der Geschäftsleitung, QM…).
    Wertschöpfende Prozesse sind (bei uns Kernprozesse) Prozesse, bei denen Material umgearbeitet wird. Nach der Neufassung der 9001, die auch Dienstleistungen beinhaltet, kann man wirklich sagen, dass Wertschöpfende Prozesse bezahlt werden müssen. Also ein Kunde ist z. B. nicht daran interessiert, Marketingprojekte oder die Geschäftsreise der Geschäftsleitung zu bezahlen. Geschweige denn das Rechnungswesen oder den Einkauf. Nur Rechnungswesen und Einkauf sind keine Führungsabteilungen (ohne jemand zu nahe treten zu wollen). Aber das ganze Gerüst würde z. B. zusammenbrechen, wenn wir keine IT hätten, damit wir in unsere Computer einhacken können (die natürlich vorher über den Einkauf bestellt werden) und daher sind das alles Unterstützungsprozesse.

    Über die genauen Definitionen kann man stundenlang diskutieren. … erkläre mal der Abteilungsleitung vom Service, dass sie primär nicht wertschöpfend ist…!!! Aber eines ist sicher, wenn die QM-Prozesse keine Führungsprozesse mehr sind sondern Unterstützungsprozesse, dann wird das QM-System wirklich gelebt. Dann ist nämlich QM nur noch ein Werkzeug und keine Führungsaufgabe (das macht dann nämlich die Geschäftsleitung).

    Viele Grüße, Alblondie

    alblondie
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    Hallo palme,

    hier zwei Links:
    http://www.uni-hildesheim.de/~stegmann/babylon.htm
    http://www.dsg.ch/codham.htm

    und hier eine Zusammenfassung der „geschichtlichen Entwicklung“

    4.1 Die geschichtliche Entwicklung der Qualität
    4.1.1 Erste Qualitätsgesetze
    Hammurapi (1728 v. Chr. – 1686 v. Chr.), König der altbabylonischen 1. Dynastie von Babylon, verfasste Gesetze um die öffentliche Ordnung wieder herzustellen, die in völliges Chaos zu versinken drohte. Er veröffentlichte diese Texte auf einem Dioritblock (Kalknatronfeldspat) und nannte sie Kodex. Der Kodex umfasst ca. 280 Paragrafen und ist sehr gut schematisch organisiert. Es gibt zwar noch ältere Gesetze aber der „Kodex Hammurapi“ ist das älteste vollständig überlieferte. Der Stein wurde im Winter 1901 in Susa – Irak (dem antiken Elam) von französischen Archäologen ausgegraben. Er steht heute im Louvre in Paris.
    Einige der Gesetzestexte von Hammurapi kann man durchaus als Qualitätsgesetze bezeichnen. Beispiel aus der Architektur:
    „Wenn der Baumeister für jemanden ein Haus baut und es nicht fest ausführt und das Haus, das er gebaut hat, einstürzt und den Eigentümer totschlägt, so soll jener Baumeister getötet werden. Wenn es den Sohn des Eigentümers totschlägt, so soll der Sohn jenes Baumeisters getötet werden. Wenn es Sklaven des Eigentümers erschlägt, so soll der Baumeister Sklaven für Sklaven geben.“
    Er legte besonderen Wert auf Ackerbau und Viehzucht, vergaß aber auch Randgebiete wie die damalige Medizin nicht:
    „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser macht und ihn tötet oder jemandem eine Höhlung mit dem Operationsmesser öffnet und ihm das Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen. Wenn der Arzt einem Sklaven eines Freigelassenen mit dem Operationsmesser eine schwere Wunde beibringt und ihn tötet, soll er ihn durch einen andern Sklaven ersetzen; zerstört er ihm das Auge, so soll er seinen halben Preis bezahlen.“ [02-G]

    Um 1200 n. Chr. wurden die Beschauungskennzeichen der Zünfte (z. B. das Zwillings-kennzeichen der Solinger Meister) eingeführt, die auf vielen Artikeln zu finden waren und für „amtliche Qualität“ bürgten. [01-A]

    Im 15. Jahrhundert n. Chr. führte Jakob Fugger das Markenzeichen der Fugger und Welser ein, das für einwandfreie Ware stand. [03-G] In der Weiterführung der Geschäfte entstand die bis heute in Augsburg existierende Fugger Bank.

    1887 wurde durch das englische Königreich die Kennzeichnung des Herkunftslandes eingeführt. Sie sollte als Abwehrmaßnahme ausländischer Produkte fungieren. Die Kennzeichnung „Made in Germany“ entwickelte sich allerdings schnell als Garant für gute Qualität, so dass das englische Königreich die Verordnung wieder aufhob. „Made in Germany“ blieb allerdings bestehen und steht auch heute noch für gute Qualität. [01-A]
    4.1.2 Qualitätsentwicklung in den letzten 100 Jahren
    Ein richtiger Boom der Qualität ist seit etwa 100 Jahren zu verfolgen. Leider ist dieser Boom von vielen Modeerscheinungen und Theorien geprägt. Letztendlich hat sich die DIN EN ISO 9000 ff. (9000 – 9004) als das Standbein des Qualitätsmanagements herauskristallisiert. Die geschichtliche Entwicklung wird nur anhand folgender Aufstellung gezeigt, da eine genauere Darstellung pro Thema eine eigene Diplomarbeit umfassen würde [01-A]:
    1917: „Control of Quality“ von Radford
    1922: Überarbeitung des „Control of Quality“ durch Radford
    1934: Quality Control durch Shewart
    1943: Ursache-Wirkungs-Diagramm
    1949: Quality Control in Japan
    1950: „14-Punkte“-System von Demings
    1954: „Managing of Quality“ von Juran
    1955: Versuchsplanung
    1960: FMEA und Zuverlässigkeitsüberprüfung
    1960: Toyota Production System
    1960: Qualitätskontrolle
    1961: Total Quality Control
    1964: Null-Fehler-Programm
    1965: Japan Total Quality Control
    1968: Company-Wide Quality Control
    1972: Quality-Function-Deployment
    1975: Qualitätssicherung
    1985: Lean Production
    1986: Total Quality Management
    1986: Kaizen
    1987: DIN ISO 9000 ff.
    1994: Revision des DIN ISO 9000 ff. – Models
    2000: DIN EN ISO 9001:2000

    … leider ist hier das Thema AQAP vergessen worden, daher die Ergänzung:
    Es gab bereits einige Systeme, die diese Anforderungen unterstützen wollten. Dabei kann man bis 1600 v. (!) Chr. zurückgehen.

    Seit etwa 1963 (n. Chr.) erwartet beispielsweise die NATO von ihren Lieferanten eine Zertifizierung nach AQAP („L’Association Québécoise des Amateurs de Perroquets“ oder „Allied Quality Assurance Publications“) um sicher zu sein, dass der Standard geliefert wird, den die NATO-Partner erwarten. In der nichtmilitärischen Industrie gab es auf Basis von AQAP einige Ansätze, von denen sich letztendlich die DIN EN ISO 9001:2000 als die Wirksamste herausstellte. Ihre Leitfäden und Forderungen sind in ihr im Hinblick auf die zu erfüllenden Ziele niedergelegt. Dabei gibt die Norm keine Ziele vor, sondern gibt Hilfestellung, WIE man die Ziele erreicht.

    Hoffe das sind erst mal genug Infos.
    Grüße Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Flußdiagramm vs. VA #26003

    Hallo Tiptop,

    also wenn man die Dokumentation knapp halten will empfehle ich folgendes System (kann man z. B. Pyramidenförmig darstellen):

    1. Ziele; 2. Mangementhandbuch (mit Philosophie, Politik, Funktionsbeschreibung des Mangementsystems, Verantwortlichkeiten (Organigramm, evtl. extra Dokument); 3. Prozessbeschreibungen (Ablaufdiagramm) – was wird wann gemacht, wer ist Verantwortlich; 4. Arbeitsanweisungen – was wird wie gemacht; 5. Produktbezogene Vorgaben: Prüfablaufpläne, Fertigungsanweisungen, Zeichnungen etc.; 6. Externe Vorgaben: Gesetze; Normen; Behördliche Anforderungen.

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    Hallo Helene,

    also die beste Checkliste ist die DIN EN ISO 9001:2000. Ok, das hilft Dir jetzt wahrscheinlich unheimlich weiter.
    Ich bin bei einer Firma auch mal ziemlich im dunkeln getappt (40 Mitarbeiter, von nichts ne Ahnung, wusste nur, dass es da so eine Norm gibt und der Chef meinte: mach mal!). Dann habe ich mir den Auditor ins Haus geholt, der eine Art Bestandsaufnahme gemacht hat. Daraus hat er dann einen Maßnahmenkatalog erstellt und dann hat er mit uns gemeinsam den Aufwand und den Zeitpunkt zur Zertifizierung abgeschätzt. Diese Version kostet zwar ein paar Euro, die spart man aber durch die gewonnene Zeit durch den Experten wieder ein.

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    als Antwort auf: Überwachungsaudit #25993

    Hallo Miracoulix,

    also das Überwachungsaudit wird den momentanen Zustand beleuchten, also mit der neuen Gruppe. Wir haben das vor Kurzem auch durch gemacht, da wir einen neuen Geschäftszweig integriert haben. Und da war es nicht nur EINE neue Gruppe. Die Auditoren werden nicht erwarten, dass das System, was die neue Gruppe betrifft, perfekt läuft. Es muss allerdings zu erkennen sein, dass die Neuerungen im System verankert sind. Also z. B.: überarbeitetes Organigramm, überarbeitete Unterschriftenregelungen, Ansätze und Entwürfe der neuen Prozesse usw. Und ich hätte keinen Bammel, wenn mein Abteilungshandbuch noch nicht fertig ist, einen Entwurf oder die Baustelle an sich mit ins Audit zu nehmen. Was nicht geht das geht halt nicht. Vorausgesetzt, der Rest des Systems passt!

    Ach ja, dabei hätte ich allerdings noch einen Kritikpunkt: die neue Norm beschäftigt sich nicht mehr Abteilungen. Ich habe daher alle Abteilungshandbücher (einschließlich Rechnungswesen!!!) aufgelöst. Das einzige, was noch übrig ist, ist das Einkaufshandbuch, allerdings ist das ein festgefahrenes System mit fast 400 Seiten. Und so unwahrscheinlich es klingt, das Ding wird tatsächlich gelebt. Der Aufwand wäre zu groß, es in das System umzustricken. Daher bin ich nur hergegangen und habe im System bei Bedarf entsprechende Verweise auf das Einkaufshandbuch gelegt.

    Viele Grüße, Alblondie

    alblondie
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    als Antwort auf: Erfahrungsaustausch-Chat #25987

    … also das mit der Zeit war auch nur ein Beispiel. … ok und ein kleiner Egovorschlag, da sich mein Tag so ab 15 Uhr zu Ende neigt (zumindest hier in Deutschland – aber mir besteht in Kürze vielleicht auch eine Reise nach China bevor *winknachchina*).

    alblondie
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    als Antwort auf: Erfahrungsaustausch-Chat #25982

    … fänd‘ ich net schlecht. Aber unter der Arbeit hält das ganz schön ab und nach der Arbeit hab ich immer nicht so recht Lust mich vor die Kiste zu setzen. Ich chatte schon gerne aber dann mehr zum Spass. Hier kann ich in Ruhe lesen und antworten. Was anderes wäre es natürlich, wenn es so einen Art themenorientierten Stammtisch gäbe. Also z. B. Mittwoch 17.03. 15 Uhr: Wie baue ich ein Riskmangementsystem auf?
    Mittwoch 24.03. 15 Uhr: Wie funktioniert eigentlich SCC etc. Da würde ich schon ab und zu mal reinklicken.
    Aber die Idee an sich find‘ ich nicht schlecht.

    Grüße Alblondie

    alblondie
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    Hallo Harry,

    noch ein Nachschlag: wir unterschreiben Dokumente nicht mehr, die über eine zentrale Stelle zur Freigabe laufen müssen (also z. B. Prozessbeschreibungen über mich). Bei Arbeitsanweisungen, von denen ich inhaltlich oft keine Ahnung habe (welcher Qulitäter weiß schon was über Debitorenabrechungen?), lasse ich mir das Deckblatt mit allen Angaben wie oben beschrieben, unterschreiben und lege diese „Original“ in einem Ordner ab und stelle die Arbeitsanweisung ins Netz. So brauche ich den Inhalt nicht mehr zu kontrollieren, sondern achte nur noch auf korrekte Ausführungen (äußeres Erscheinungsbild, Datum, Name, Titel, Nummer, Archivierung des alten Standes).

    Grüße Alblondie.

    alblondie
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    Hallo Harry,

    also wenn Du eine Änderung vornimmst, egal an welchem Dokument, dann ist diese natürlich freizugeben (mit Name und Datum).
    Ich habe folgende Regularien eingeführt:
    Prozessbeschreibungen (also eine VA) werden mit Index + Datum, Seite X von YY und Titel in der Kopfzeile beschriftet. In der Fußzeile steht Bearbeitet: NN – 01.01.2000 und Freigegeben: NN – 02.01.2001, sowie der Speicherort (ist aber sowieso im Intranet veröffentlicht – Speicherort ist nur für Änderungswünsche). Falls geändert wird, wird „Bearbeitet“ durch „Geändert“ ersetzt (mit dem Namen und Datum des Änderers natürlich) und der Änderungsindex um eins erhöht, mit neuem Datum. Wenn man das Dokument veröffentlichen will, muss man über mich gehen, da außer mir nur der Administrator im Intranet auf die entsprechende Seite kommt. Und ich gebe diese Prozessbeschreibung dann frei (mit Name und Datum) und archiviere den alten Stand entsprechend den Aufbewahrungsfristen auf dem Serverlaufwerk.

    Grüße Alblondie.

    PS: ich glaube ich habe gerade einige Grammatikregeln über den Haufen geworfen!

    alblondie
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    als Antwort auf: CoC #25967

    Also vorab, ich habe nur eine Erklärung zu DoC. DoC:
    Das Equimpent Authorisation Program im Part 2 des Code of Federal Regulations der amerkikanischen FCC beschreibt die drei Verfahren: Verification, Deklaration of Conformity (DoC) und Certification, unter denen Produkte für den amerikanischen Markt zertifiziert werden können. Bei dem Verfahren „Declaration of Conformity“ (DoC) führt der hersteller ebenfalls eine Konformitätsbewertung in Eigenverantwortung durch. Allerdings müssen die Prüfungen in besonderen Laboren erfolgen. Die Labore müssen akkreditiert sein und, außerhalb der USA, als Konformitätsbewertungsstelle (CAB) im Bereich EMV anerkannt sein. Unterdem DoC-Verfahren in Verkehr gebrachte Produkte bedürfen dann einer besonderen Kennzeichnung.
    … das beantworte denke ich jetzt zwar nicht genau die Frage aber mehr habe ich dazu nicht gefunden.

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