Achim
Formulierungen wie „visuell kontrollieren“ oder „Sichtkontrolle durchführen“ machen sich in der Dokumentation bzw. den Anweisungen ganz gut, leider muss man aber dann doch für manche Mitarbeiter „angucken und nachzählen“ reinschreiben, siehe Beitrag „Arbeitsplatzführerschein od. Augenkalibrierung“ …
Hallo Ursula,
ich würde mir die Frage so stellen:
Was sollten die Mitarbeiter über die Prozesse, in die sie direkt involviert hinaus noch wissen?
Das ist letztlich eine Gewissensfrage, ich halte das Organigramm (Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten!) für sinnvoll, dazu Informationen zum KVP – ist bei Euch ein VV-Wesen eingerichtet?
Es reicht dann, diese Infos per Aushang den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. So bleibt der Änderungsdienst überschaubar und die Mitarbeiter haben die Infos immer wieder vor Augen (mal ehrlich: in eine Dokumentation schaut doch eh niemand wirklich rein, egal ob auf Papier oder nicht…)
Auch Schulungsaktivitäten könnten so veröffentlicht werden, je nach Personalentwicklungplänen.
Wir haben in einem Kleinbetrieb eine Event-Liste eingeführt, in die jeder besondere Vorkommnisse eintragen kann (positiv wie negativ). Das ermöglicht eine fundierte Lieferantenbeurteilung, ergibt eine gute Grundlage für Verhandlungen mit dem Lieferanten und gibt einen Hinweis darauf, worauf der Lieferant bei entsprechende Audits besonders hingeiwesen werden sollte…