QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Umwelt: Elektronisches Abfallnachweisverfahren
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Hallo zusammen,
unser Entsorger rief mich gestern an und informierte mich das wir bei einem bestimmten Abfallschlüssel eine Grenze von 20t dieses Jahr überschreiten werden. Und das wir damit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren unterliegen. Das möchte ich wenn es geht vermeiden.
Ich habe mich versucht in den Gesetzes Texten einzulesen aber von einer 20t Grenze habe ich nix gefunden.
Woher kommt diese 20t Grenze? Kann wer weiterhelfen?Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea,
isr der elektronische Nachweis nicht sowieso Pflicht?
Oder ist das bei uns nur so, weil wir nach der EfBV arbeiten?
Seid ihr nur Erzeuger?
Endgültig klären kann ich das erst nächste Woche, da unsere beauftragte Person EfBV erst am Montag wieder erreichbar ist.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZServus,
gemäß §9 NachWV kann der Nachweis über die korrekte Entsorgung von Abfall durch den Einsammler erfolgen (Sammelentsorgungsnachweis), wenn der Abfallerzeuger nicht mehr als 20t p.a. erzeugt. Die 20t gelten übrigens pro Standort des Abfallerzeuges.
Ab 20T geht das nicht mehr und ihr seid mit in der Pflicht.Gruß,
mediMoin Mr. Idea,
mal abgesehen davon, dass ich persönlich die elektronische Nachweisführung für sinnvoll und nützlich halte – es gibt einen Weg.
Nehmt eine andere Schlüsselnummer. Bei vielen Abfällen (vor allem Altöl) gibt es diverse mögliche Schlüsselnummern, die von Herkunft, Möglichkeiten des Entsorgers etc. abhängen.
Die „richtige“ Deklarationspflicht und Auswahl der Schlüsselnummer obliegt dem Erzeuger. Schau dir den Abfallkatalog mal an und prüfe, ob auch andere Schlüsselnummern in Frage kommen. Wenn ja, besprich es mit dem Entsorger deines Vertrauens.
Legal gesehen ist diese Vorgehensweise nicht immer ganz sauber, wird aber vielfältig angewandt.
Viele Grüße
QmarcP.S. Könntest Du vielleicht mal posten, warum Du die Signatur vermeiden willst?
AnonymGast29. September 2011 um 13:46 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
wie medi12 schon sagte, liegt die Mengenschwelle zur Führung eines Einzelentsorgungsnachweises bei einem gefährlichen Abfall bei 20 to / Jahr (§9 Abs. 4 NachwVO) Es gibt jedoch auch Ausnahmen , die sind in der NachwVO Anlage 2 Buchst. a) gelistet.
Die Idee von QMarc halte ich für weniger praktikabel, weil ein Einzelentsorungsnachweis mit Kosten verbunden ist. Jen nach Bundesland kommen da schon ein paar 100 € pro Nachweis zusammen.
Die Kosten zur Teilnahme am eANV belaufen sich auf rund 80 € für den Kartenleser und rund 100 € für die personenbezogene Signaturkarte / Jahr und Person (wobei 2-3 Personen im Besitz einer Signaturkarte sein müssen aufgrund Abwesenheitsvertretung).
Wie sieht es denn mit der zukünftigen Mengenentwicklung bei diesem Abfall aus ?
Werdet ihr die 20to Grenze zukünftig immer überschreiten ?
Oder war es eine einmalige Produktionsspitze ?
In diesem Fall kannst Du ja entsprechend argumentieren, denn gem. Abfallrecht arbeiten wir noch in einer Planwirtschaft.Gruß
Martin S
Moin,
a) also wir sind nur Erzeuger.
b) habe ich einen Termin mit unseren Entsorger gemacht
c) Ob wir die 20T dauerhaft überschreiten kann ich nicht pauschal beantworten. Momentan sieht es fast so aus.
d) Werden wir wahrscheinlich so vorgehen wie es QMarc vorgeschlagen hat.Danke für eure Antworten, hat auf jeden Fall geholfen.
Gruß: Mr.Idea
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