Nachbemusterung an OEM bei Änderung Kaufteil2011-09-07T11:49:08+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Nachbemusterung an OEM bei Änderung Kaufteil

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    Beiträge
  • MarcS
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo,
    ich stehe vor einer immer wiederkehrenden Frage: Wir liefern an die Automobilindustrie. Am Produkt befinden sich Teile, welche wir zukaufen. Diese Teile sind von unserem Lieferanten an uns bemustert. Ändert nun der Lieferant Prozess oder Bezugsquelle, muss er dies uns anzeigen. Sind wir als Tier1 jedoch verpflichtet, diese Änderung auch unserem Kunden anzuzeigen Grüße

    MarcS

    feschtag
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 9

    Servus,

    Jup! Jede Änderung im Prozess sowie am Produkt (Zukaufteile), Rep. an Werkzeugen (Q-Stand),
    Verlagerungen, … müssen angezeigt werden.

    Selbst wenn ein Teil vorher von Hand auf ein Band gelegt wurde
    und dies ab jetzt durch ein Handling erfolgt.

    Nach meiner Erfahrung wird es aber größtenteils nicht praktiziert,
    wenn es sich wie im meinem Beispiel um die Entnahme geht oder um kleinere Rep. am Werkzeug.

    Bei Zukaufteilen, kann der Kunde sogar verlangen, dass die kompl. Baugruppe über eine Deckblatt-Bemusterung neu vorgestellt werden muss und sollte.

    Persönlich möchte ich nicht das Risiko eingehen,
    Aufgrund eines Zukaufteils meine und die Existens anderer aufs Spiel zu setzen.

    Habe da schon einiges erleben dürfen!

    feschtag

    Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo MarcS,

    ich kann dem Beitrag von Feschtag in allem nur zustimmen.

    Selbst eine Verschiebung einer Anlage um 5 mtr. von A nach B muss dem Kunde angezeigt, genehmigt und mittels neuer Bemusterung vorgestellt werden.
    Es ist auch durchaus legetim, vorab mit dem Kunden das Vorhaben abzustimmen und nachzufragen, ob er das Ganze des Freigabe-Gedöns benötigt, oder ob nur eine Mitteilung per EMPB-Deckblatt genügt.

    Ich habe mal erlebt, das eine ganze Fertigungslinie in ein Billiglohnland verlagert wurde, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Damit die Verlagerung nicht auffiel, wurde die Ware in Old Germany in deutsche Kartons umverpackt und zum Kunde geschickt.
    Das ging solange gut, bis ein größeres Q-Problem aufkam und der Kunde innerhalb von 2 Tagen ein P-Audit ankündigte.

    Uuuups, dann kamen die Erklärungsnotstände!
    GF und QMB standen mit dem Rücken zur Wand!!!!! (5)

    2 Wochen später fand das P-Audit dann im Billiglohnland statt, was relativ positiv ausfiel.
    Zur Abschlussbesprechung wurde dann über den Preis der Produkte gesprochen.
    Davon ausgehend, dass die Herstellung dort gut 30% billiger war, bestand der Kunde auf 25% Preisreduzierung oder es werden ab sofort keine Bestellungen mehr plaziert.

    Resüme: der ganze Reibach war futsch und das Verhältnis zum Kunden war langfristig mehr als frostig.

    „Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“

    Walther Rathenau
    Politiker, Unternehmer 1867-1922

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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