QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Normkapitel 7 – Dienstleistungsunternehmen
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Hallo zusammen,
ich bin designierter QMB (wir haben ein QM-S nach 9001:2008 implementiert) in einem reinen Dienstleistungsbetrieb. Wir übernehmen materialwirtschaftliche Aufgaben für ein großes Klinikum: Warenannahme, Lagerhaltung, interner Transport, Beratung & Planung. Dieses Klinikum ist (bisher noch) unser einziger Kunde.
Beschaffung der medizinischen- und aller anderen- Versorgungsgüter geschieht durch den Einkauf des Kunden; und damit laufen alle lieferantenorientierten Prozesse dort ab.
Unsre eigenen Aktivitäten beginnen mit dem Wareneingang (des Kundeneigentums) und enden mit dessen Anlieferung am Ort des Verbrauchs im Klinikum.
Jetzt zum Knackpunkt:
Die im Kapitel 7 der Norm beschriebenen Anforderungen können sich doch in unserem Fall nur auf die von UNS angebotenen und erbrachten Dienstleistungen beziehen.
Wenn wir also eine Wareneingangskontrolle an einer vom Kunden beschafften Ware vornehmen, dann ist das nicht Teil unserer Produktrealisierung sondern dann ist dieses bereits das Produkt, nämlich UNSERE Dienstleistung.
Mit anderen Worten: die angenommene Ware ist kein auftragsbezogenes Hilfsmittel mit dem wir ein Produkt herstellen wollen und an das wir einen entsprechenden Qualitätsanspruch stellen (und diesen z.B. überprüfen) damit unser Endprodukt der geforderten Qualität entspricht.
Vielmehr ist die Überprüfung selbst schon Teil des Produktes. Den Qualitätsanspruch an die zu überprüfende Ware -den medizinischen Artikel- hat doch der Beschaffer, nämlich das Klinikum, zu stellen.
Art und Umfang der Kontrollen, Kennzeichnungen, Rückverfolgbarkeit, Messmittel, Analysen usw. müssen doch deshalb nicht in UNSEREM Handbuch beschrieben werden, sondern müssten Vertragsbestandteil sein zwischen unserem Kunden und uns, in dem u.a. Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen fixiert wird.
Und um es theoretisch weiter zu spinnen: im QM-Handbuch, diesmal in dem des Klinikums, würden dann die entsprechenden Absätze im Kapitel 7 ausgeprägt sein – jedoch mit dem Verweis, welche Teilprozesse extern ausgelagert sind.
Anders ist es im Falle von Beschaffungen, die wir zur Erfüllung unserer Dienstleistungen realisieren; indem wir z.B. einen LKW anschaffen oder Arbeitsbekleidung, die dann unser Eigentum sind/werden und an die wir selbst die Qualitätsansprüche stellen. Auch diese Produkte kommen über die von uns betriebene Warenannahme und werden entsprechend geprüft, gebucht, sortiert etc. – dann aber nach der Norm, Abschnitt 7 – beschrieben in unserem eigenen Handbuch.
Sehe ich das richtig?
Ich bitte um Meinungsäußerungen und bedanke mich im Voraus dafür.
Hallo!
Die von euch durchgeführten Kontrollen müssen doch beschrieben, dokumentiert und festgelegt sein. Euer Kunde muss doch sagen was angeliefert wird und welche Prüfung er benötigt. Ich denke mal da gibt es auch gesetzliche Vorschriften. Den Punkt 7.3 kannst Du wohl komplett ausschließen. Die Anfordrungen im Bezug auf das Produkt, legt zwar euer Kunde fest, aber ihr müsst ja prüfen ob diese Erfüllt sind. Kommunikation ist ebenfalls zu beschreiben. Denn wie erfahrt ihr von den Anforderungen, Prüfungen und was für Ware überhaupt kommt. Beschaffung betrifft natürlich das was ihr für euer Unternehmen beschaffen müsst (auch zur Prüfung von Produkten des Kunden!) Ebenso wie die beschaffung mit eurem Kunden kommuniziert wird. Ab 7.5 sollte es dan keine Probleme mehr geben.
Gruß
MichaelHallo Cannondale!
Liest sich für mich logisch durchdacht. Könnte sich aber lohnen, die Erstellung der Verträge mit den Kunden sehr sorgfältig zu beschreiben – vor allem die Ausschlüsse. Ansonsten kann es Euch schnell passieren, daß der Kunde eine Leistung als selbstverständlich voraussetzt, die für Dich unter „muß im Vertrag stehen und bezahlt werden“ läuft.
Schöne Grüße
Frank
„Mother, should I trust the government?“ (Pink Floyd / THE WALL)
Knackpunkt ist die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Euch und der Klinik.
Die Prozessbeschreibungen beinhalten alles, was Ihr tut bis in die Schnittstellen hinein (nicht an die Schnittstellen heran!).
Zu den Prüfungen:
Angenommen, die Klinik will nicht CE konforme Produkte kaufen. Ihr macht die WE-Prüfung.
Wer hat die Verantwortung? Wer trägt die Kosten, wenn ein Patient damit zu Schaden kommt?
Einfach viele solcher Situationen durchspielen, dann werden auch die Prozesse klar, die man sich aufgebürdet hat.Viele Grüße
QM-FK
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